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Abruptes Ende einer Affäre

_Tara_
Zitat von Watergate:
Das ist mein großes Problem neben dem Geld an sich, warum fängt man mit jemand der einem schon so oft geholfen hat finanziell einen Kontaktabbruch an ?

Weil er hofft, dass er Dir die Kohle dann nicht wiedergeben muss. Aus den Augen, aus dem Sinn, so denkt er sich wohl.

07.08.2019 09:23 • x 3 #31


M
Oh man....

Wie naiv und, ja dumm, das war, kommentiere ich hier nicht weiter, das weißt Du schon selbst. Wenn Ihre es nicht schriftlich gemacht habt, wird es tatsächlich schwer sein, das Geld zurück zu fordern.Wenn er sich weiter tot stellt oder es sogar abstreitet, jemals etwas bekommen zu haben?!. Hast Du es wenigstens auf ein Konto überwiesen oder hast Du es ihm bar gegeben? So hättest Du zu Mindestens eine Beweis für die Geldbewegung.

Ich hoffe auch, dass in einigen Tagen die Wut darüber kommt, so ver ar... worden zu sein. Und dann hoffe ich, dass Du ihm drohst, wenn er das Geld nicht bis dann und dann zurückzahlt. Du könntest dann seine Frau informieren: über die Affäre und über das Geld. Ich denke, das wird er nicht so lustig finden und dann evtl. auf Druck zahlen. ob er das Geld hat oder nicht, nicht Dein Problem. Soll er doch einen Kredit aufnehmen oder Freunde anpumpen. Auch er sollte eine Lernerfahrung machen: niemals in die Hand zu beißen, die einen füttert.
Dann gibt es nämlich richtig eins auf die Nase.
Ich hoffe, Du tust das auch! Ansonsten wirst Du, so fürchte ich auch, die 7000 Euro nicht wiedersehen.

07.08.2019 09:39 • x 1 #32


A


Abruptes Ende einer Affäre

x 3


Kummerkasten007
Wie kommt es eigentlich dazu, dass man einem im Grunde wildfremden Menschen soviel Geld ohne Sicherheit hinterherwirft?

Und warum bestehst Du nicht auf Rückzahlung?

Ansonsten denke ich wie @_Tara_

07.08.2019 09:40 • x 3 #33


paulaner
Ich bin ja meistens nicht so der Meinung, dass die AF die EF informieren soll. Das riecht viel zu oft nach Rache.
Aber in diesem Fall würde ich die Sache wegen des Geldes nicht auf sich beruhen lassen.
Also schreib ihm, dass du, wenn er das Geld nicht zurückzahlt, seine Frau informierst.
Alleine die Drohung wird ihm nicht gefallen

07.08.2019 09:52 • x 1 #34


DieSeherin
malm ganz davon abgesehen, dass ich echt geplättet bin, dass dieser mann dich so unglaublich dreist ausgenutzt hat, kann ich nur hoffen, dass deine trauer ganzganz schnell in wut umschlägt

Zitat von Mia2902:
Wenn Ihre es nicht schriftlich gemacht habt, wird es tatsächlich schwer sein, das Geld zurück zu fordern.


ich würde ihn per nachricht fragen, wann er dir gedenkt, die 7.000Euro zurückzuzahlen (und bitte genau mit diesen ausführlichen und genauen angaben!) und hoffen, dass er irgendwas antwortet wie: ich kann dir das geld erst dannunddann zurückstottern... dann hast du zumindest schon mal eine schuldanerkenntnis damit kannst du dann einen titel erwirken und ihm unter die nase reiben. auch, wenn ich nicht für erpresserein bin, kannst du ihm - wenn alles nichts mehr hilft - ja sagen, dass du sonst seine frau mal fragen müsstest, ob die die schulden begleichen kann!? (wobei du natürlich niemals seine arme schwangere frau damit konfrontieren wirst, hoffe ich!)

07.08.2019 10:02 • x 2 #35


Gorch_Fock
Ich würde die Sache einem Anwalt übergeben. Den Stress muss er aushalten.

07.08.2019 10:15 • #36


_Tara_
Du solltest den Thread vielleicht eher Apruptes Ende einer Ausbeutung nennen. Und dann froh sein, dass die Ausbeuterei vorbei ist.

Ich würde ihm schriftlich eine Frist setzen, bis zu der er Dir Dein Geld zurückzahlen soll (beispielsweise bis 30.10.2019) und falls er das nicht tun sollte Du Dich dann leider gezwungen siehst, sowohl seine Frau über alles zu informieren als auch einen Anwalt aufzusuchen. Mal schauen, wie er dann reagiert.

07.08.2019 10:16 • #37


K
Bin froh, dass ich nicht mit Geld umgehen kann. So fragt mich auch keiner danach.

Nee, mal ehrlich, was hättest DU alles Schönes damit machen können?!

07.08.2019 10:36 • x 2 #38


6rama9
Per Einschreiben ihm eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung zukommen lassen. Vielleicht hast du ja sogar irgendwo noch einen Überweisungsbeleg, eine E-Mail, eine Wahts-App oder was auch immer, die belegt, dass er von dir Geld angenommen hat.

Wenn er bis zum Termin keine Zahlung vorgenommen hat, per Online Mahnantrag (kannst du leicht googeln), einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Alles weiter läuft danach automatisch ab.

Aber ich habe mal die Vermutung, dass er nach dem Einschreiben zahlt.

07.08.2019 10:43 • #39


DieSeherin
daran ist gefährlich, dass sie ja kein schuld-anerkennung hat! ich finde das vorgehen perfekt, allerdings würde ich so eine kleine hinterfotzige nachricht vorausschicken und hoffen, dass er darauf so antwortet, wie ich oben geschrieben habe!

07.08.2019 10:47 • #40


Knicksiedler
Das mit Anwalt etc. wird sich aber schwierig gestalten wenn keine schiftl. Nachweise vorhanden sind.
Nirgends wir mehr gelogen als in deutschen Gerichten. Wer besser lügt bekommt recht. Davon zerren die sog. Top-Anwälte.

Das geht schneller wenn man Pawl und Dimitri schickt.

07.08.2019 10:47 • x 1 #41


6rama9
Zitat von Knicksiedler:
Das mit Anwalt etc. wird sich aber schwierig gestalten wenn keine schiftl. Nachweise vorhanden sind.

Um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, braucht man keinen Anwalt. Und eine Forderung muss auch nicht lückenlos begründbar sein. Im schlimmsten Fall wird der Mahnbescheid als unbegründet zurückgewiesen.

07.08.2019 11:02 • #42


Blanca
Zitat von Mia2902:
Und dann hoffe ich, dass Du ihm drohst, wenn er das Geld nicht bis dann und dann zurückzahlt. Du könntest dann seine Frau informieren: über die Affäre und über das Geld.

Erpressung ist ein Strafttatbestand. Damit setzt sie sich also selbst ins Unrecht.

Zitat von Mia2902:
Ich denke, das wird er nicht so lustig finden und dann evtl. auf Druck zahlen.

Wenn seine Frau wirklich schwanger ist, werden beide es vorziehen, das Geld für die Kosten zu verwenden, die ihnen nach der Geburt für das Kind entstehen werden. Wahrscheinlicher ist allerdings, daß er es längst verplempert hat. Hätte er seine Finanzen im Griff, dann hätte er die TE ja gar nicht erst darum bitten müssen.

Ich fürchte, der Typ war clever genug, sich das Geld bar geben zu lassen und daß er die Existenz eines Darlehens jetzt rundweg abstreiten wird. Natürlich kann die TE ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen, doch wenn er es auf ein Gerichtsverfahren ankommen läßt, wird sie seine Schuld erst mal hieb- und stichfest nachweisen müssen, ansonsten wird er freigesprochen und sie bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen. Selbst wenn ihr das gelingen sollte, stellt sich die Frage, ob er überhaupt zahlungsfähig ist. Falls nicht, kann er einen Privatkonkurs anstreben - auch dann ist außer zusätzlichen Gerichtsspesen für sie nichts gewesen, nur daß in diesem Fall auch die Vollstreckungskosten noch hinzkämen.

Es tut mir leid, daß ich keine besseren Nachrichten für die TE habe. Aber so wie sich das liest, wird sie das Ganze wohl als teures Lehrgeld abhaken müssen. Vielleicht kann sie es aber in 10, 20 oder mehr Jahren zumindest nachträglich noch als eine Lektion im Leben sehen, die sie vor noch Schlimmerem bewahrt hat. Im übrigen sollte sie für sich akzeptieren, daß es auch eine halbwegs gerechte Strafe für den Versuch ist, einer anderen Frau den Partner gezielt ausspannen zu wollen.

Zeit, sich eine sportliche Einstellung zuzulegen.

Ying Yang, Ying Yang...

07.08.2019 11:29 • x 2 #43


Knicksiedler
Zitat von 6rama9:
Um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, braucht man keinen Anwalt. Und eine Forderung muss auch nicht lückenlos begründbar sein. Im schlimmsten Fall wird der Mahnbescheid als unbegründet zurückgewiesen.


Ja, Herr 6rama9mal Klug. Einen Titel kann man sich tatsächlich am Amtsgericht holen. Der Gang ist aber umsonst, weil der Schuldner nämlich die Taschen leer hat. Dann auch noch völlig ohne schrifl. Vereinbarung. Darum bleibe ich bei Pawl und Dimitri Danke für die unnütze juristische Belehrung.

07.08.2019 11:34 • #44


Blanca
Zitat von Watergate:
Er hat es verstanden als wenn er mich gebeten hätte ihm zu helfen und dann sozusagen dafür S. will , hat er nie , ich habe es gern gemacht .

Dieser Satz ist unverständlich formuliert.

Verstehe ich recht: Er dreht das Ganze jetzt so hin, als ob eine unausgesprochene Vereinbarung bestand, daß Du ihm Geld gibst und von ihm dafür den G.V. als Gegenleistung erhältst?

War dem denn tatsächlich so? Oder tönt er jetzt nur davon rum, um sich irgendwie aus der Schuldnummer rauszuwinden?

Da kommt mir doch glatt 'ne Idee - funktioniert aber nur, wenn Du die Geldübergabe nachweisen kannst, da er Dir sonst Verleumdung entgegenhalten könnte:

Wie wäre es, wenn Du ihn beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung anzeigst? Denn für diese Art Dienstleistungen müßte er eigentlich Steuern entrichten, so wie angemeldete Loverboys und - Mädchen eben auch. Der Fiskus wird ihm dann schon am Hacken bleiben...

07.08.2019 11:44 • x 1 #45


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