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Anzeige wegen Nachstellung/Stalking

CanisaWuff
@Brightness2 hast Du mal versucht einen Nebenjob zu bekommen? Das ist nicht so einfach, denn auch der Nebenjobbler muss angemeldet werden. Das macht niemand, wenn man nur mal eben ein wenig Geld verdienen möchte und sollte der junge Mann Geld vom Amt bekommen, dann wird das doch auch wieder angerechnet.
Ich finde sowas nicht toll und denke auch, dass der Bub nicht unschuldig an seiner Lage ist, aber wie schrieb eine Mutter...damals in einem D.r.ogenforum als Eltern hat man Lebenslänglich

Edith: Kinder und Job hab ich eben erst rückwirkend gesehen...ändert aber nicht daran einen Nebenjob zu bekommen

Gestern 18:42 • #46


M
@Juffa
Entschuldigung hätte ja auch sein können, das hier jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Gestern 18:46 • #47


A


Anzeige wegen Nachstellung/Stalking

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J
Zitat von Muck88:
@Juffa Entschuldigung hätte ja auch sein können, das hier jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Du musst etwas loslassen , er ist alt genug seine Sachen selberauszubaden .

Gestern 18:53 • #48


M
@Juffa
Ja das weiß ich. Und ja es fällt mir schwer.

Gestern 18:56 • x 2 #49


B
Zitat von Muck88:
Sondern ein Schreiben von der Polizei als Beschuldigter in einem Strafverfahren, wo er sich als Beschuldigter direkt in dem Schreiben äußern konnte. Gibt es da einen Unterschied? Ich meine unterschiedliche Schreiben von der Polizei?

Der Unterschied ist:

Ladung zur (persönlichen) Vernehmung ist die Regel.
Laut Paragraf 163a StPo kann „in einfachen Sachen“ von der persönlichen Ladung und Vernehmung abgesehen und dem Beschuldigen Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegeben werden.
In beiden Fällen ist man aber Beschuldigter in einem Strafverfahren.

Gruß, Baerberlin

Gestern 18:57 • x 5 #50


J
Zitat von Muck88:
@Juffa Ja das weiß ich. Und ja es fällt mir schwer.

Ich weiß Dein Mutterherz blutet.Aber er muss sich selber jetzt verantworten.
Und Du weißt nicht , was er dem Mädel alles gedroht hat und welche Grenzen er überschritten hat.
Er ist ein Täter.

Gestern 19:01 • #51


Heavydreamy
Egal, ob das hier jetzt ihr Sohn ist oder ein guter Freund oder sonst wer:

Jeder ist froh, wenn man Unterstützung hat, wenn etwas mit Polizei/Anwalt/Gericht ist.

Jede Mama (Freundin) oder jeder Papa (Freund) würde unterstützen und nicht sagen: Mach Mal (den Schaizz) alleine, weil du Täter bist und du daraus lernen sollst.

Gestern 19:03 • x 7 #52


Scheol
Zitat von Juffa:
Er ist ein Täter.

Er ist Beschuldigter.

Gestern 19:05 • x 7 #53


M
@Baerberlin
Danke für die klare Antwort ️

Gestern 19:09 • x 1 #54


ElGatoRojo
Zitat von Muck88:
Ja das weiß ich. Und ja es fällt mir schwer.

Klar kannst du ihm moralischen Beistand geben. Aber zu seinem Anwalt lass ihn wegen dieser Sache selbst laufen. Er muss lernen, sich abzulösen. Das ist sein Defizit. Er hängt an deinem Rockzipfel. Schätze, bei seiner Ex war es ähnlich, dass er nicht loslassen kann.

Gestern 19:14 • x 1 #55


W
Er soll bei der Polizei anrufen, sagen dass er die Vorladung erhalten hat und von seinem Recht der Aussageverweigerung als Beschuldigter Gebrauch macht.
Ebenso dass er einen Anwalt hinzuziehen.
Namen und Dienstgrad des/der Polizeibeamt(in)en geben lassen, das braucht der Anwalt.

Gestern 19:19 • x 1 #56


B
Zitat von CanisaWuff:
hast Du mal versucht einen Nebenjob zu bekommen? Das ist nicht so einfach, denn auch der Nebenjobbler muss angemeldet werden.

Ganz ehrlich, die Gastro blutet gerade aus, weil Personal fehlt. Die sind echt dankbar, wenn sie Unterstützung finden. Schau meist ist es hilfreich, statt nach Problemen nach Lösungen zu suchen.

Gestern 21:24 • x 1 #57


Charla
@Muck88
Zitat von Muck88:
Ja das weiß ich. Und ja es fällt mir schwer.

Du sorgst dich und das du deinem Sohn beistehen willst, finde ich ok, denn
auch als Erwachsene können wir uns über Unterstützung von Familie und/oder Freunden freuen, die einen stärken, uns nicht fallenlassen und vorverurteilen.
Es wird sich rausstellen lassen in welchem Maße er verantwortlich gemacht werden kann.

Auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen wie weiter vorzugehen ist.

Gestern 21:30 • #58


CanisaWuff
Zitat von Brightness2:
Ganz ehrlich, die Gastro blutet gerade aus, weil Personal fehlt. Die sind echt dankbar, wenn sie Unterstützung finden. Schau meist ist es hilfreich, ...

Hast Du Dich schon mal um einen Nebenjob beworben? Ich schon und es kamen nur Absagen, denn ich kann mit einem kompletten Vollzeitjob eben nur begrenzt zur Verfügung stehen und das ist dann zu wenig für die Arbeitgeber.

Gestern 21:37 • #59


VictoriaSiempre
Zitat von Worrior:
Er soll bei der Polizei anrufen, sagen dass er die Vorladung erhalten hat und von seinem Recht der Aussageverweigerung als Beschuldigter Gebrauch macht. Ebenso dass er einen Anwalt hinzuziehen. Namen und Dienstgrad des/der Polizeibeamt(in)en geben lassen, das braucht der Anwalt.

Einer Vorladung durch die Polizei muss er nicht folgen. Es ist täglich Brot von Vernehmungsbeamten, dass solche Termine nicht eingehalten werden. Erst wenn der Staatsanwalt „einlädt“, sollte er gehen, sonst könnte er abgeholt werden.

Er muss auch den Befragungsbogen der Polizei nicht beantworten, sollte er auch nicht (wobei, wenn ich es richtig verstanden habe, hat er das bereits?), sondern sich anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt wird sich kümmern. Das kostet nicht die Welt und ist gut angelegtes Geld.

Name und Dienstgrad der/des Polizistin/Polizisten braucht er nicht, denn a) ist der im System/am Vorgang hinterlegt (und kann dann ggfs. vom Anwalt erfragt werden) und b) läuft es nicht so, wie man es aus Krimis kennt - es bearbeitet nicht dieser eine Beamte den Fall (außer vielleicht in Mini-Polizeistationen in der tiefsten Provinz, die nur mit 2 Leuten besetzt sind.

Die Polizisten sind verpflichtet, Anzeigen entgegen zu nehmen. Ggfs. nehmen sie noch Aussagen auf (Z. B. die des Beschuldigten), ansonsten legen sie einen Vorgang an und geben das weiter an die Staatsanwaltschaft. Die wiederum prüft, ob die Anzeige überhaupt weiter verfolgt oder vielleicht auch eingestellt wird.

Beziehungsgedöns wird übrigens sehr häufig zur Anzeige gebracht (und die Anzeige genauso häufig zurück gezogen).

Statt sich verrückt zu machen wegen dieser Geschichte wäre es wirklich sinnvoll, einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, um sich beraten zu lassen. Selbst wenn der was kostet, ist es allemal günstiger als einen evtl. Prozess als Verlierer zu verlassen, weil er dann ggfs. auch noch die Kosten für den Gegenanwalt und das Gericht übernehmen muss.

Mein Tipp ist eh, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn er sich nicht mehr hat zuschulden kommen lassen als das, was Du hier beschreibst.

Gestern 21:54 • x 5 #60


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