CanisaWuff
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Muck88
Juffa
Zitat von Muck88:@Juffa Entschuldigung hätte ja auch sein können, das hier jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Muck88
Baerberlin
Zitat von Muck88:Sondern ein Schreiben von der Polizei als Beschuldigter in einem Strafverfahren, wo er sich als Beschuldigter direkt in dem Schreiben äußern konnte. Gibt es da einen Unterschied? Ich meine unterschiedliche Schreiben von der Polizei?
Juffa
Zitat von Muck88:@Juffa Ja das weiß ich. Und ja es fällt mir schwer.
Muck88
Zitat von Muck88:Ja das weiß ich. Und ja es fällt mir schwer.
Worrior
Brightness2
Zitat von CanisaWuff:hast Du mal versucht einen Nebenjob zu bekommen? Das ist nicht so einfach, denn auch der Nebenjobbler muss angemeldet werden.
Zitat von Muck88:Ja das weiß ich. Und ja es fällt mir schwer.
Zitat von Brightness2:Ganz ehrlich, die Gastro blutet gerade aus, weil Personal fehlt. Die sind echt dankbar, wenn sie Unterstützung finden. Schau meist ist es hilfreich, ...
Zitat von Worrior:Er soll bei der Polizei anrufen, sagen dass er die Vorladung erhalten hat und von seinem Recht der Aussageverweigerung als Beschuldigter Gebrauch macht. Ebenso dass er einen Anwalt hinzuziehen. Namen und Dienstgrad des/der Polizeibeamt(in)en geben lassen, das braucht der Anwalt.
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