Zitat von Muck88: Wir können keinen Anwalt finanzieren.
Er hofft mit einer Geldstrafe davon zukommen.
Hallo Muck,
Anwalt kann man in Raten auch zahlen.
Ich hoffe, dass auch dein Sohn Beweismittel hat, weil ja seine Exfreundin genauso gehandelt hat! Das wäre supi.
Ihr könnt aber auch zum Gericht gehen, dort kann man einen Antrag für Beratungshilfeschein stellen zum Beratungsgespräch für den Anwalt. Einfach hingehen oder anrufen beim Amtsgericht!
Dann ist es möglich, dass ihr die Kosten gedeckt bekommt, eventuell auch die Gerichtskosten.
Ihr braucht dafür:
Für den Antrag auf einen Beratungshilfeschein werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Nachweise über sämtliche Einkommen und Ausgaben
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Aktueller Mietvertrag
Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen und besondere Belastungen
Einkommensnachweise (zum Beispiel Verdienstbescheinigungen, Bürgergeld-Bescheid oder ALG II-Bescheid)
Ausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF)