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Anzeige wegen Nachstellung/Stalking

Heavydreamy
Zitat von Muck88:
Wir können keinen Anwalt finanzieren.
Er hofft mit einer Geldstrafe davon zukommen.

Hallo Muck,

Anwalt kann man in Raten auch zahlen.

Ich hoffe, dass auch dein Sohn Beweismittel hat, weil ja seine Exfreundin genauso gehandelt hat! Das wäre supi.

Ihr könnt aber auch zum Gericht gehen, dort kann man einen Antrag für Beratungshilfeschein stellen zum Beratungsgespräch für den Anwalt. Einfach hingehen oder anrufen beim Amtsgericht!

Dann ist es möglich, dass ihr die Kosten gedeckt bekommt, eventuell auch die Gerichtskosten.

Ihr braucht dafür:

Für den Antrag auf einen Beratungshilfeschein werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Nachweise über sämtliche Einkommen und Ausgaben
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Aktueller Mietvertrag
Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen und besondere Belastungen
Einkommensnachweise (zum Beispiel Verdienstbescheinigungen, Bürgergeld-Bescheid oder ALG II-Bescheid)
Ausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF)

Heute 12:17 • x 3 #16


LeTigre
Wenn ihr kein Geld für einen Anwalt habt, würde ich Gerichtskosten-Beihilfe (glaube das heißt so) beim Jobcenter beantragen. Dann werden die Kosten übernommen. Ansonsten kann man evtl auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Wahrscheinlich wird das eh nicht vor Gericht landen

Heute 12:23 • x 3 #17


A


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LeTigre
@Heavydreamy

Ach, hätte ich mal erst alle Beiträge gelesen, dann hätte ich mir meinen sparen können. Du hast ja schon alles perfekt ausgeführt.

Heute 12:25 • x 2 #18


M
Zitat von Heavydreamy:
Einfach hingehen oder anrufen beim Amtsgericht!

Ich habe gelesen, das beim Strafverfahren keine Kostenbeihilfe gibt

Heute 12:34 • #19


Heavydreamy
Zitat von Muck88:
Ich habe gelesen, das beim Strafverfahren keine Kostenbeihilfe gibt

Es muss nicht zum Strafverfahren kommen und wenn, lässt sich auch das finanziell regeln mit Ratenzahlung.

Ich kann euch wirklich nur raten: Holt euch einen Beratungshilfeschein und einen guten Anwalt und dann wird das schon alles geregelt werden.

Wichtig wäre auch, dass dein Sohn Beweismittel hat, was seine Ex alles getan hat. Eventuell kann er ja auch dann eine Gegenanzeige bei der Polizei stellen!

Heute 12:37 • x 1 #20


M
Zitat von Heavydreamy:
Ich hoffe, dass auch dein Sohn Beweismittel hat, weil ja seine Exfreundin genauso gehandelt hat! Das wäre supi.

Nein hat er nicht, aber Zeugen die ihr Livechat gesehen haben, wo sie ihn bloßstellt. Und das nicht nur einmal.
Es bleibt jetzt erstmal nur abzuwarten.

Heute 12:43 • #21


Heavydreamy
Zitat von Muck88:
Nein hat er nicht, aber Zeugen die ihr Livechat gesehen haben, wo sie ihn bloßstellt. Und das nicht nur einmal.
Es bleibt jetzt erstmal nur abzuwarten.

Zeugen sind auch gut ja.

Genau, holt euch diesen Beratungshilfeschein und gleich Morgen einen Anwalt anrufen. Auch der Anwalt kann einen Beratungshilfeschein beantragen, dann müsst ihr ihm halt die ganze Unterlagen vorlegen.

Heute 12:45 • x 1 #22


M
Zitat von Heavydreamy:
Genau, holt euch diesen Beratungshilfeschein und gleich Morgen einen Anwalt anrufen. Auch der Anwalt kann einen Beratungshilfeschein beantragen, dann müsst ihr ihm halt die ganze Unterlagen vorlegen.


Ja er wird morgen einen Anwalt einschalten.

Heute 12:55 • x 2 #23


M
Ich kann nicht nachvollziehen, das mein Sohn so eine Abhängigkeit entwickelt hat.

Heute 12:57 • #24


Heavydreamy
Zitat von Muck88:
Ich kann nicht nachvollziehen, das mein Sohn so eine Abhängigkeit entwickelt hat.

Passiert auch ganz vielen älteren Menschen Dein Sohn wird denke ich aber daraus dann lernen und wissen, wann er aufhören muss, einer Dame nochmal nachzulaufen.

Heute 12:58 • #25


W
Zitat von Muck88:
Ich kann nicht nachvollziehen, das mein Sohn so eine Abhängigkeit entwickelt hat.

Er wird teures Lehrgeld zahlen und seine Lektion daraus lernen, jeder macht Fehler.

Heute 13:01 • x 2 #26


Heavydreamy
Und nur aus Fehlern lernt man (hoffentlich und im Normalfall)

Heute 13:02 • x 2 #27


CanisaWuff
Zitat von Muck88:
Ich habe gelesen, das beim Strafverfahren keine Kostenbeihilfe gibt

Warum sollte es da keine Hilfe geben? Jeder hat das Recht auf einen Anwalt. Aber Dein Sohn muss selbst aktiv werden, er ist über 18 und somit Mündig. Ruf doch einfach auf dem Amtsgericht an und lass Dich mit dem Rechtspfleger verbinden. Dann hast Du schon mal eine erste Info und dann einfach weiter durch telefonieren.

Heute 13:06 • #28


B
@Muck88 Ich würde da echt pragmatisch und zielorientiert ran gehen. Nebenjob, ein paar Wochen richtig ranklotzen, Geld verdienen, das dann in eine gute rechtliche Beratung investieren. Dein Sohn, nicht du! Nicht wie ein hypnotisiertes Kaninchen auf den Abschuss warten.

Zitat von CanisaWuff:
Ruf doch einfach auf dem Amtsgericht an und lass Dich mit dem Rechtspfleger verbinden. Dann hast Du schon mal eine erste Info und dann einfach weiter durch telefonieren.

Der Bub ist 25! Er sollte aktiv werden. Nicht Mutti. Statt sich um irgendwelche Beihilfen zu bemühen, soll er sich das Geld gefälligst verdienen. Das hat dann wenigstens einen Lerneffekt. Hoffentlich. Alles andere ist doch Murks. Dann merkt er nur, dass er jeden Quatsch machen kann, Mutti regelt das dann schon. Mit 25

Heute 13:10 • x 4 #29


Heavydreamy
Zitat von Brightness2:
Der Bub ist 25! Er sollte aktiv werden.

Sie hat doch geschrieben, dass er (ihr Sohn) Morgen einen Anwalt einschaltet.

Ausserdem geht es der TE ja eher auch da drum, dass sie verstehen möchte bzw nicht verstehen kann, wie er so eine Abhängigkeit entwickeln konnte.

Sie hat sich hier jetzt an uns gewandt, um auch seelische Unterstützung zu bekommen, weil sie das alles so schlimm findet.

Heute 13:14 • x 1 #30


A


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