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Angst vor Stalking - mein Ex lässt mich nicht in Ruhe

Tammy_80
Zitat von Nico2017:
Warum hast du hier 1 Jahr lang zugeschaut und das mit dir machen lassen?


weil ich dachte, irgendwann hört es auf. Es gab auch Lücken von längstens 6 Wochen. Da dachte ich, jetzt ist es vorbei. Es sind so phasen bei ihm aber immer wenn ich dachte, jetzt ist es vorbei, ging es von vorne los. Aktuell hat er wieder einen Schub und gestern lagen Blumen vor der Tür, es kamen 3 SMS, 1 Mail und letzte Woche ein Brief an meinem Scheibenwischer. Auf nichts habe ich reagiert.

Ich gehe in den nächsten Tagen mit meinen Eltern zur Polizei und ich habe Angst vor seiner Reaktion.

20.02.2017 16:06 • #46


Y
Zitat von Tammy_80:
Ich will keine Rechtfertigung von ihm. Ich will in Ruhe gelassen werden. Habe ich darauf nicht ein Recht?


Du könntest die nächste Zeit ein lückenloses Stalking Tagebuch führen, mach Fotos wenn er in deiner Nähe rumlungert (Arbeit, zu Hause), alle Sms, e-mail, Anrufe dokumentieren mit Datum und Uhrzeit etc. Damit gehst du zur Polizei und zeigst ihm an, von alleine hören so Typen nicht auf, vor allem nicht nach so lange Zeit...der Typ ist ein Psycho und er will Macht demonstrieren....

20.02.2017 16:07 • x 1 #47


A


Angst vor Stalking - mein Ex lässt mich nicht in Ruhe

x 3


Nico2017
@keto: kann dir nicht widersprechen.
Aber vielleicht gibst du mir Recht, dass die TE erst nach und nach die Informationen Preis gegeben hat.
Nach dem Anfangsposting hat es sich für mich so dargestellt, dass er sie innerhalb 1 Jahres 3 mal kontaktiert hat.
Und ich habe nicht in Frage gestellt, ob die TE im Recht ist, sondern ob es sich tatsächlich um Stalking handelt und versucht, die Hintergründe, Beweggründe des Ex-Freundes zu hinterfragen.
Weil, jetzt ein kleiner Tipp von mir , manchmal kann man Probleme einfacher lösen, wenn wir die Hintergründe kennen.

20.02.2017 16:09 • x 1 #48


Keto
Zitat:
Ich glaube, dass der Begriff Stalking oft auch zu Unrecht verwendet wird. Stalking ist nämlich eine Straftat und bedeute den Anderen in seiner Freiheit einzuschränken und nicht, ihm einfach nur auf die Nerven zu gehen.
Ich wurde auch des Stalkings bezichtigt (allerdings aus einem emotionalen Mail heraus) und bin felsenfest davon überzeugt, meilenweit davon entfernt gewesen zu sein. (Auch, wenn ich im Nachhinein mein Verhalten bereue, aber Stalking war es bei Weitem keines).


Du bist also sozusagen selbst Fast-Täter und stimmst dem verurteilten Stalker @master2k hier zu.
sehr aufschlussreich. Das macht deine Position verständlich.
Aber leider geht es hier überhaupt nicht um dich.

Mach doch einen Thread auf - Stalker falsch verstanden? Jeder Täter ist doch immer auch Opfer!
Ich freue mich drauf.

20.02.2017 16:14 • #49


Nico2017
Zitat von n-ever:
Wäre es aber, hättest du das fortgesetzt.

.


Das ist aber der (nicht unwesentliche) Punkt.
Und, ja, meiner Meinung nach ist es ein Unterschied, ob ich über einen Zeitraum von 2 Wochen 4 Mails schreibe, KEIN EINZIGES Mal angerufen habe (sondern um ein Gespräch/einen Rückruf gebeten habe, den auch bekommen habe!) und in rund 50 Meter Abstand von ihrer Arbeit gestanden bin, ohne dass sie mich sehen konnte/mit mir konfrontiert war, um heraus zu finden, ob sie einen Anderen hat.
Sorry, das hat mit Stalking nichts zu tun!

Und nochmals: Meine Absicht war es nicht, die TE als Täter und den Ex als Opfer darzustellen.
Aber für mich waren die Eingangspostings nicht eindeutig so zu interpretieren, dass es sich wirklich um Stalking handelt (wo ich meine, dass mit diesem Begriff oft leichtfertig umgegangen wird).
JETZT, nach den weiteren Einträgen der TE, ist es für mich eindeutig und ich sehe sie auch uneingeschränkt im Recht und würde empfehlen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich hoffe, das war jetzt unmissverständlich genug.

20.02.2017 16:15 • #50


Keto
Jetzt war es unmissverständlich.

Und nun doch noch mal zu deinen fachlichen Darstellungen des Stalkings...

Zitat:
in rund 50 Meter Abstand von ihrer Arbeit gestanden bin, ohne dass sie mich sehen konnte/mit mir konfrontiert war, um heraus zu finden, ob sie einen Anderen hat.
Sorry, das hat mit Stalking nichts zu tun!


Was macht denn ein Stalker?
Überfällt er sein Opfer und sperrt es irgendwo ein?
Misshandelt er das Opfer körperlich?

...

Nein, denn Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. (-Wikipedia)

Nein Nico, du warst, deinen Angaben nach kein Stalker. Deine geschilderten Aktionen waren nicht geeignet die Gesundheit deiner Ex zu gefährden. In den zwei Wochen hast du sie aber wahrscheinlich beharrlich verfolgt, oder?

Auch die meisten Stalker wollen (vorerst) nicht gesehen werden und wollen zudem auch wissen, ob ihr Opfer einen anderen Mann trifft...von daher wäre ich vorsichtig mit solchen missverständlichen Aussagen von deiner Seite.

Bei dir ging alles gut und du konntest dich mit deiner Ex aussprechen.
Die TE hier, ist längst über diesen Punkt hinaus - siehe hier:

Zitat:
Ich bin nach der Trennung direkt ausgezogen und habe ihm auch erklärt, dass er mich in Ruhe lassen soll aber er gibt nicht auf.


Stand im allerersten Beitrag.

20.02.2017 16:31 • #51


Nico2017
Zitat von Keto:


Nein, denn Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. (-Wikipedia)

....über einen längeren Zeitraum hast du vergessen!



Zitat von Keto:
Nein Nico, du warst, deinen Angaben nach kein Stalker. Deine geschilderten Aktionen waren nicht geeignet die Gesundheit deiner Ex zu gefährden. In den zwei Wochen hast du sie aber wahrscheinlich beharrlich verfolgt, oder?


Nein, habe ich nicht. Und mir war zwar bewusst, was ich mache (auch, wenn ich wusste, dass es ein Fehler war) und es war in keinster Weise meine Absicht, die Gesundheit meiner Ex zu gefährden oder sie auch nur irgendwie zu bedrängen oder belästigen und darauf habe ich geachtet. Die Gesundheit könnte ich nur dann gefährden, wenn sie es mitbekommen hätte, dass ich es gemacht hätte. Es war aber nie meine Intuition, die anzusprechen oder dass sie mich sehen sollte. Ich wollte einfach nur die Wahrheit wissen bzw. Gewissheit haben.

Zitat von Keto:
Bei dir ging alles gut und du konntest dich mit deiner Ex aussprechen.
Die TE hier, ist längst über diesen Punkt hinaus.


Nein, konnte ich nicht. Diese Möglichkeit hat sie mir nicht gegeben. Aber ich habe erkannt, dass es für mich der schleichende Tod ist und habe somit sämtliche Kontakte oder Spionageaktivitäten eingestellt.

Ich hoffe, meine Position zu dem Thema ist jetzt klar, denn, wie du richtig festgestellt hast, ist es nicht mein Thread, sondern der von Tammy

20.02.2017 16:40 • #52


Philomena
Kenne ich . Mein Ex lauerte mir im Dunkeln auf, weil er wusste, ich gehe mit dem Hund raus. Bin manchmal gerannt, habe versucht, mich zu verstecken usw. Er hat sich mitten auf die Straße gestellt und mein Auto angehalten (hätte ihn überfahren, hätte ich nicht angehalten - er ging nicht weg!), vor allen Nachbarn, als ich mal zurückkam von einem Ausflug. Ihm war nichts zu peinlich.
Bei mir hat aber geholfen, mit ihm zu reden, ihn im Glauben zu lassen, ich würde ihn freundschaftlich noch mögen und es eben auslaufen zu lassen...

20.02.2017 16:50 • #53


Keto
Nein, den längeren Zeitraum habe ich nicht vergessen.
Den braucht es dazu nicht. Ein längerer Zeitraum ist wieder Auslegungssache.

Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. (-Wikipedia)

Diese Definition ist eindeutig. Es muss lediglich Wiederholung vorliegen. Die Polizei handelt meist ab vier Wochen (wobei das auch schon wieder eine Arbeitspraxis ist).

Zitat:
Und mir war zwar bewusst, was ich mache (auch, wenn ich wusste, dass es ein Fehler war) und es war in keinster Weise meine Absicht, die Gesundheit meiner Ex zu gefährden oder sie auch nur irgendwie zu bedrängen oder belästigen und darauf habe ich geachtet.


Du verstehst es bis heute noch nicht , Nico.

Es geht nicht darum, ob du die Absicht hattest ihre Gesundheit zu schädigen.
Auch Tammys Ex hat höchstwahrscheinlich nicht die Absicht sie zu schädigen und will nur die Wahrheit wissen.

Es geht um die Wirkung, die deine Aktionen haben können.

Es geht im Strafrecht nur in wenigen Fällen um die Absicht eines mutmaßlichen Täters (Mord/Totschlag) - meist geht es um die Ausführung der Tat an sich (Straftatbestand).

Wenn du also hier so großspurig in das Definitions-Klein-Klein einsteigen willst, dann bitte... eröffne den passenden Thread.

Zitat:
Nein, konnte ich nicht. Diese Möglichkeit hat sie mir nicht gegeben. Aber ich habe erkannt, dass es für mich der schleichende Tod ist und habe somit sämtliche Kontakte oder Spionageaktivitäten eingestellt.


Das tut mir leid für dich. Ich dachte, du hättest deinen Anruf bekommen, um den du gebeten hattest.
Aber du hast es überstanden. Freue dich.

20.02.2017 16:51 • #54


Nico2017
Der Ordnung halber, hier die österreichische Rechtslage:

Von Stalking wird gesprochen, wenn zumindest eine der folgenden Vorgehensweisen einer Täterin/eines Täters das Opfer unzumutbar beeinträchtigen und das Verhalten über längere Zeit hindurch fortgesetzt wird:

Die Stalkerin/der Stalker
•sucht die räumliche Nähe des Opfers,
•stellt mithilfe von Telekommunikation oder durch sonstige Kommunikationsmittel oder durch Dritte den Kontakt zum Opfer her,
•bestellt unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Waren oder Dienstleistungen in dessen Namen,
•bewegt unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Dritte dazu, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen.

...und ich habe es sehr wohl verstanden und wusste auch, wo die Grenzen sind. Wäre ich direkt vor ihrer Arbeit gestanden, dann ja. Aber das war nicht der Fall! Und 50 Meter entfernt (ohne, dass sie mich sehen konnte !) dürfte ich vermutlich auch nach einer einstweiligen Verfügung stehen.

20.02.2017 16:56 • #55


Keto

Siehst du, und hier hat das kürzlich erst verschärfte deutsche Recht dem österreichischen Recht etwas voraus.
Denn wer soll bitte bestimmen was ein längerer Zeitraum ist?


Zitat:
und ich habe es sehr wohl verstanden und wusste auch, wo die Grenzen sind. Wäre ich direkt vor ihrer Arbeit gestanden, dann ja. Aber das war nicht der Fall! Und 50 Meter entfernt (ohne, dass sie mich sehen konnte !) dürfte ich vermutlich auch nach einer einstweiligen Verfügung stehen.


Wie definierst du räumliche Nähe?
Hört die bei 49 Metern auf?
Bei einstweiligen Verfügungen gelten 100m-200m als Regel.

50 Meter legt ein geübter, sportlicher Mann in ein paar Sekunden zurück,... kein schönes Gefühl für eine Frau, wenn da binnen Sekunden jemand vor ihr stehen könnte, oder?

Und nochmal - du hast sehr darauf geachtet, dass du bei deiner Erkundungsmission nicht entdeckt wurdest. Und deine Ex hat es nie mitbekommen - aber wenn sie dir schon bei zwei Wochen blöden Verhaltens in einer Mail einen Stalking-Vorwurf gemacht hat, was wäre erst geschehen, wenn sie bemerkt hätte, dass du ihre Arbeitsstelle beobachtest?
Hätte sie sich nicht bedroht gefühlt?

...

Wir sollten das Thema hier beenden. Mehr kommt nicht mehr raus.

@tammy_80
Sorry, für den Exkurs. lass dich nicht unterkriegen. Dokumentiere alles und geh zur Polizei.

20.02.2017 17:05 • x 1 #56


Nico2017
Zitat von Keto:
:)



Wir sollten das Thema hier beenden. Mehr kommt nicht mehr raus.


Ich denke auch

20.02.2017 17:06 • #57


R
Das Ausfragen über Dritte, funktioniert bei mir auch nicht mehr! Der bekommt so keine Infos mehr, da ich weis welche Er dazu benutzt und über mir fremde Leute lasse ich mich über meine Exbeziehung nicht ausfragen^^ .

Selbst wenn ich wieder irgendjemand kennen lernen möchte oder habe, ginge Ihm das rein gar nichts mehr an! Er hätte sich daraus zu halten, andernfalls würde ich auch da rechtliche Schritte einleiten!

20.02.2017 17:23 • #58


Tammy_80
Danke für eure Hilfe. Das bedeutet mir sehr viel. Ich hoffe nachdem ich bei der Polizei war ist schluss.

20.02.2017 17:36 • x 1 #59


Tammy_80
Hallo,

wollte euch mal ein Update geben. Obwohl er eine vorladung von der Polizei bekommen hat. Lag gestern wieder ein Brief in meinem Briefkasten. Er schreibt, dass es ihm leid tut und er das nicht wollte. Da der Brief keine Briefmarke besitzt, hat er ihn gestern selbst eingeworfen.

Sicherlich saß er dann wieder im Auto vor meiner Wohnung. Wie ich das hasse!

Ich habe daraufhin die Polizei informiert. Die sagten mir, dass alles seinen Weg nimmt und er sich mir nicht nähern dürfe. Bis dieser Bescheid durch ist, dauert es aber noch 2 Wochen.

06.03.2017 17:45 • x 1 #60


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