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Angst vor der Zukunft, Existenz-Angst

L
Zitat von VictoriaSiempre:
Gab auch schon Urteile, dass sich jemand ein fiktives Einkommen anrechnen lassen musste.

Quelle(n)?

Zitat von VictoriaSiempre:
Einfach mal so als Unterhaltspflichtiger z. B. auf Teilzeit gehen ist nicht.

Er geht nicht auf Teilzeit. Er beginnt eine Erstausbildung.
Auch hier wären Quellenangaben nützlich.

Zitat von VictoriaSiempre:
Auf gefährliches Halbwissen in einem Forum würde ich mich an seiner Stelle nicht verlassen

So schaut´s aus!

02.01.2023 21:39 • #31


L
Zitat von LonelyXmas:
Was ich beim Überfliegen deiner Themen nicht verstanden habe: Wie kannst du bereits Ende Januar geschieden sein? Ist nicht ein Trennungsjahr einzuhalten?


Zitat von LonelyXmas:
Die Frage nach der Höhe des Unterhalts wurde bereits gestellt. Wer hat das ermittelt?


Bist du im Sinne einer zielführenden Diskussion gewillt, dir gestellte Fragen zu beantworten?

02.01.2023 22:02 • x 2 #32


A


Angst vor der Zukunft, Existenz-Angst

x 3


VictoriaSiempre
Zitat von LonelyXmas:
Quelle(n)?

Ach komm... Aber bitte sehr:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenig...78272.html
(Ganz lesen. BitteDanke)

https://in-gl.de/2020/02/13/rechtsanwae...bspflicht/

https://www.kanzlei-kellner.org/blog/al...pflichten/

Ich nehme mal an, meine eigenen Erfahrungen im familiären Umfeld (übrigens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen) lässt Du nicht als Quelle gelten

Zitat von LonelyXmas:
Er geht nicht auf Teilzeit. Er beginnt eine Erstausbildung.
Auch hier wären Quellenangaben nützlich.

Vielleicht leide ich ja an beginnender Altersdemenz, aber hatte ich nicht geschrieben, dass ich a) seinen Plan, eine Ausbildung zu beginnen, sehr sinnvoll finde und er b) sich bei einem Fachanwalt für Familienrecht mal informieren soll, wie es in der Zeit mit Azubi-Gehalt mit dem Unterhalt aussieht?

Mein Teilzeit-Beispiel war auf die Äußerung vom Baumo bezogen.

Ansonsten gehöre ich zu denen, die danach gefragt hat, wo die Unterhaltssumme her kommt. Sie erscheint mit bei dem genannten Einkommen recht hoch. Aber bisher - oder ich habe es überlesen - ist für mich noch nicht mal klar, ob es sich dabei um reinen Kindesunterhalt oder auch um Trennungsunterhalt handelt. Sind ja verschiedene Paar Schuhe.

02.01.2023 22:41 • x 2 #33


B
@Mali8 Wolltest du dich nur mal aussprechen und dein Leid klagen oder bist du tatsächlich an konstruktiven Diskussionen interessiert? Beides ist ok, ist nur schön, das zu wissen, um zu entscheiden, ob sich jemand noch weiter an Fragen und Impulsen abarbeitet, auf die du nicht reagieren wirst.

02.01.2023 22:47 • x 1 #34


S
@Mali8

,,Es ist nur eine schwere Zeit, kein schweres Leben

Was für ein tolles Zitat!

02.01.2023 22:54 • x 1 #35


M
Sorry, entschuldigt meine späte Antwort.

Zum Unterhalt: da hab ich Idiot mich echt verarschen lassen. Ausgerechnet hat den Unterhalt niemand, den hab ich von der DD-Tabelle abgelesen und so treu-doof wie ich bin eben gezahlt. Das mir das halbe Kindergeld zusteht und mein Netto-Gehalt noch bereinigt wird wusste ich bisher nicht. Naja, selber Schuld. Habe die letzten 4 Monate knapp 100Euro zu viel gezahlt. Ich mache mich schnellstens auf den Weg zum Jugendamt um mir das mal genau ausrechnen zu lassen.

Zur schnellen Scheidung: das war tatsächlich die Idee des Scheidungsanwalts. Wir sollen behaupten das wir bereits seit Januar letzten Jahres getrennt sind. Dadurch wären wir 1. schneller geschieden, 2. würde unsere Ehe gerichtlich als „kurze Ehe“ gelten. Dadurch sinkt der Verfahrenswert deutlich. Kann mir alles egal sein, den Anwalt zahlt meine Ex.

Zur Ausbildung: Ja es wäre meine Erstausbildung. Selbstverständlich lasse ich mich davor aufklären zwecks Unterhalt. Ich hoffe nur dass das alles kein Problem darstellen wird. Ich mache das alles nur zum Wohl meiner Tochter. Ich komme alleine mit meinem Geld im Moment einigermaßen klar. Bei meinen Eltern habe ich kaum Ausgaben. Ich hoffe irgendwann genug zu verdienen um mich selbst und hoffentlich eines Tages meine Tochter nicht nur einigermaßen, sondern gut über Wasser halten zu können. Die kleine sagt jetzt schon mit ihren 2 Jahren das sie viel lieber bei Papa ist, als bei Mama. Es ist mein aller größtes Ziel und meine Hoffnung, meinen kleinen Engel irgendwann dauerhaft bei mir zu haben. Ich weiß, dass das noch knapp 10 Jahre dauert, bis sie das selbst bestimmen könnte. Das heißt ich habe 10 Jahre mir alles aufzubauen um das möglich zu machen.

03.01.2023 10:13 • x 1 #36


alleswirdbesser
Zitat von Mali8:
Das mir das halbe Kindergeld zusteht und mein Netto-Gehalt noch bereinigt wird wusste ich bisher nicht.

Die Düsseldorfer Tabelle gibt es doch in zwei Varianten, in der einen ist das hälftige Kindergeld bereits abgezogen, das steht glaube ich auch drin vermerkt.

03.01.2023 10:51 • #37


M
@alleswirdbesser hätte ich mich mal besser informiert…

03.01.2023 14:32 • #38


Vilya
@Mali8 Ich glaube das ist normal das man versucht die Sachen selbst zu regeln, bevor man sich Hilfe holt.
Also los!

03.01.2023 16:57 • #39


H
Zitat von VictoriaSiempre:
Ach komm... Aber bitte sehr: (Ganz lesen. BitteDanke) Ich nehme mal an, meine eigenen Erfahrungen im familiären Umfeld (übrigens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen) lässt Du nicht als Quelle gelten Vielleicht leide ich ja an beginnender Altersdemenz, aber hatte ich nicht geschrieben, dass ich a) ...

Bildzeitung, die kann er als Quelle. Ansonsten wartete er hier selbst nicht mit Quellenexpertise auf. Trotzdem danke für deine.

03.01.2023 20:36 • #40


AnnaLüse
Und WG statt Elternhaus ist keine Option?

03.01.2023 21:02 • #41


AnnaLüse
Zitat von _Summer_:
,,Es ist nur eine schwere Zeit, kein schweres Leben

Was für ein tolles Zitat!

Fiel mir gerade dazu ein:

03.01.2023 21:12 • x 1 #42


T
Gut, dass das mit dem Unterhalt schon jemand geschrieben hat.
Ich würde es rückwirkend zurückfordern.
2000 Euro netto sind eigentlich nicht schlecht. Manchmal braucht es auch einfach Glück, eine günstige Wohnung zu finden. Über Freunde oder Bekannte. Aber es ist nicht alles aussichtslos. Und, dass du eine Ausbildung machen möchtest, ist wirklich super.

03.01.2023 21:31 • x 1 #43


alleswirdbesser
Zitat von teardrops:
Ich würde es rückwirkend zurückfordern.

Das geht normalerweise nicht, Google sagt:

„Zuviel gezahlter Unterhalt kann grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Und zwar auch dann nicht, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass die Unterhaltszahlung zu hoch war oder dass gar kein Unterhaltsanspruch bestand.“

03.01.2023 21:37 • #44


T
Das ist sehr schade. Ich würde es aber dennoch versuchen.

03.01.2023 21:54 • #45


A


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