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Angst Er dreht nach Liebesaus total durch

S
Liebe Te

Geh zur Polizei, unterbinde jeglichen Kontakt zu seinem Therapeut, seiner Sozialarbeiterin und dem Pfarrer und wechsle deine Nummer.

18.08.2020 08:28 • x 1 #16


CL4P-TP
Zitat von DieSeherin:


lass das bitte! diese personen sollen ihm helfen und sind in dieser situation nicht deine ansprechpersonen! außerdem finde ich es sehr unprofessionell, dass die auf dich zukommen (außer, du hast denen nicht deutlich genug gesagt, dass ihr kein paar mehr seid?)


Selbst dann nicht bitte. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen die Therapeuten meiner Freundin nach ihr zu fragen. Was sie selbst mir erzählen wollte, hat sie mir erzählt. Und wenn sie mir was nicht erzählt hat, hatte das sicher auch einen Grund.

Mir war immer nur wichtig, dass sie wirklich geht. Aber auch da habe ich ihr vertraut.

Also liebe TE. Finger weg, wie schon gesagt wurde.

18.08.2020 09:28 • x 1 #17


A


Angst Er dreht nach Liebesaus total durch

x 3


Fanta1
Zitat von Junk78:
Ich bekomme Zustandsberichte von seinen Therapeuten, einer Sozialarbeiterin

Hääää ? Schweigepflicht ? Der Therapeut macht sich also strafbar, indem er gegen seine Schweigepflicht verstößt ? Oder hat dein Ex den von der Schweigepflicht entbunden? Sehr seltsam....

18.08.2020 13:19 • x 1 #18


A
Zitat von Fanta1:
Hääää ? Schweigepflicht ? Der Therapeut macht sich also strafbar, indem er gegen seine Schweigepflicht verstößt ? Oder hat dein Ex den von der Schweigepflicht entbunden? Sehr seltsam....


Japp.
Genau das gleiche hab ich auch schon hinterfragt, hoffe sie klärt uns auf.

18.08.2020 13:24 • #19


C
Meine Meinung. Viel aus Sicht der TE ist nicht vorgefallen. Keine Ahnung warum hier immer die Polizei zur Stelle sein soll.
Der Mann war verliebt und Dro.. Soll er sich bei de TE vorstellen und sagen: Hallo bin der Mani und Dro.
Hier aber schellen gleich die Alarmglocken. Dro. und Psychatrie. Auf einmal ist er,wie zu lesen ist, suizidgefährdet.
Er ruft ständig an und Bekannte von ihm wollen einen Kontakt herstellen.Lösung: Anruf blocken und mit den Bekannten reden.
Vielmehr geht es hier um Ängste der TE, wie der Eingangspost schon beschreibt. Angst,er dreht nach Liebesaus total durch Unter total durchdrehen verstehe ich etwas anderes.

18.08.2020 14:30 • #20


Scheol
Zitat von Coppa:
Meine Meinung. Viel aus Sicht der TE ist nicht vorgefallen. Keine Ahnung warum hier immer die Polizei zur Stelle sein soll.
Der Mann war verliebt und Dro.. Soll er sich bei de TE vorstellen und sagen: Hallo bin der Mani und Dro.
Hier aber schellen gleich die Alarmglocken. Dro. und Psychatrie. Auf einmal ist er,wie zu lesen ist, suizidgefährdet.
Er ruft ständig an und Bekannte von ihm wollen einen Kontakt herstellen.Lösung: Anruf blocken und mit den Bekannten reden.
Vielmehr geht es hier um Ängste der TE, wie der Eingangspost schon beschreibt. Angst,er dreht nach Liebesaus total durch Unter total durchdrehen verstehe ich etwas anderes.


Hier nochmal gekürzt was die Te schreibt

Ich bin fertig mit den Nerven.
Er ruft mich die ganze Zeit an.
Er mobilisiert die wenigen Bekannte die er hat um mich zu kontaktieren.
Ich erleide grade den schlimmsten psychoterror.
Es macht mir keinen Spaß mehr morgens zur Arbeit zu gehen.
Wann hört das auf?
Ich möchte aufwachen und alles war nur ein Traum. Manchmal möchte ich weg aber ich habe meine Jobs hier.

Mir geht es so schlecht.
Ich weiß nicht weiter. Er ist wie besessen. Und ich bin ja nicht schuld am liebesaus. Aber das Interessiert ihn alles nicht.

Somit ist es eine Nachstellung sh.

§ 238
Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich

1.
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder



Substanzinduzierte Psychose Ist hier denke ich naheliegend.....und das ist nicht witzig.

18.08.2020 14:46 • x 1 #21


DieSeherin
Zitat von Coppa:
Keine Ahnung warum hier immer die Polizei zur Stelle sein soll.


weil die polizei geschulte leute hat, die sich die ist-situation anschauen, einschätzen können, ob es schon strafbar ist, beraten, was man tun kann und auch, was man um himmels willen nicht tun darf... das ist nämlich in der ausprägung wirklich nicht witzig!

18.08.2020 15:00 • x 1 #22


CaveCanem
Zitat von Junk78:
Zur Polizei bin ich noch nicht gegangen weil ich Angst habe ihn noch mehr aufzuhetzen.


Im Gegenteil, Mensch! Dazu ist die Polizei doch da! Das geht doch nicht, dass der Dich derart belästigt!

18.08.2020 20:21 • x 2 #23


aquarius2
Am allerbesten ist es, wenn man auch den Kontakt zum Umfeld des Ex und zum gemeinsamen Freundeskreis nach einer Ansage einfriert. Das war das einzige, was mir geholfen hat, denn so hat er über mich keine Infos gehabt und konnte nicht über diese menschen an mich rantreten.

20.08.2020 10:40 • x 1 #24


E
Zitat von aquarius2:
Das war das einzige, was mir geholfen hat, denn so hat er über mich keine Infos gehabt und konnte nicht über diese menschen an mich rantreten.

Bei mir das selbe. Das wichtigste ist, erst mal selbst klare Grenzen zu setzen. Du bist nicht zuständig! Er ist erwachsen und ihr ward nur sehr kurz zusammen. Seine Probleme gibt es schon länger. Bitte brich den Kontakt zu ihm und seinem Umfeld komplett ab und lasse Dir auch von niemandem mehr über ihn berichten. Das ist auch eine Botschaft an ihn. Blockiere seine Nummer. Ich war selbst lange mit einem Abhängigen mit starken psychischen Problemen zusammen. Nur dieser totale Cut hilft Dir - und übrigens auch ihm! Erst wenn er sicher weiß, dass er von Dir keine 'Rettung' erwarten kann, wird er von Dir ablassen und andere Wege suchen. Wenn er Dir persönlich auflauert (denn telefonisch kann er es ja nicht mehr), dann scheue Dich nicht, wirklich die Polizei zu rufen. Das ist auch ein Signal an ihn, dass er Dir Angst macht. Eventuell ist ihm das gar nicht bewusst.

20.08.2020 11:58 • x 2 #25


P
Hallo liebe Junk,

zunächst einmal tut es mir sehr leid, dass du dich vor dem Menschen, den Du zunächst so interessant gefunden hast, jetzt fürchten musst. Das kann keine schöne Situation sein.

Ich rate dir jedoch dringend davon ab, dich auch nur im Entferntesten noch irgendwie mit ihm zu verbandeln. Sprich: ignorere sämtliche Anrufe und auch Anrufe seiner Bekannten oder Verwandten. Sage seinen Therapeuten - obwohl es mich schon sehr verwundert, dass diese mit dir über die Sache sprechen, denn die Verschwiegenheitspflicht eines Arztes oder Therapeuten ist schon sehr streng gehandhabt -, dass du weder über ihn etwas hören möchtest, noch von ihm und dass jegliche Kontaktversuche diesbezüglich zukünftig mit einer Mitteilung an die Polizei beantwortet werden wird.

Teile der Polizei bitte unbedingt mit, was bis hierhin bereits geschehen ist. Mache kurze Email- Mitteilungen in der Folgezeit, jedesmal, wenn er dich kontaktiert oder kontaktieren lässt.

Es ist in solchen Situationen unheimlich wichtig, überhaupt keine Reaktion in seine Richtung zu schicken. Keine Mitteilungen an ihn, dass du nicht mehr kontaktiert werden möchtest, nichts. Denn dies wird jedesmal dazu führen, dass er aufgrund der erfolgten Reaktion noch Hoffnung hat und es immer weiter versucht. Denn jedwede Reaktion ist für ihn wichtig, egal, ob du sie als eher negativ empfindest.

Erzähle wenn möglich auch deinem wichtigsten Umfeld von diesem Problem, so dass du da vielleicht Unterstützung erhalten kannst. Notfalls, wenn er auch davor keinen Halt macht, sprich mit deinem Arbeitgeber darüber, dass er Hausverbot erhält und dich dort auch nicht kontaktieren kann.

Wirklich das Wichtigste: Absolute Funkstille von deiner Seite!

Alles Gute für Dich!

20.08.2020 13:41 • x 2 #26


CaveCanem
Die Polizei hat im Übrigen auch die Möglichkeit, ihn psychiatrisch unterzubringen. Was für alle Beteiligte besser wäre.

20.08.2020 14:09 • x 1 #27


P
Eine Einweisung nach PsychKG erfolgt aber in der Regel nur bei einer akuten und erheblichen Gefahr für sich selbst oder andere. Das kann ich hier in der Schilderung jetzt eher nicht erkennen, insofern dürfte eine Einweisung durch die Polizei sehr zweifelhaft sein. Zumal nach 48 Stunden der Patient einem Richter vorzuführen wäre, der darüber entscheidet, ob die weitere zwangsweise Einweisung tatsächlich rechtmäßig und notwendig ist. Spätestens da wird es mit der Unterbringung ein Ende finden...

24.08.2020 13:14 • x 2 #28


A


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