einGast
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einGast
Zitat:Ich finde halt, man sollte sich über die eigenen Beweggründe bewußt sein und dazu stehen, statt höhere Weihen dafür hinzuzuerfinden. Ab da kippt es nämlich in den Bereich des Heuchlerischen. Und das ist in Eurem Fall wirklich überflüssig wie ein Kropf.
Zitat von Blanca:Insofern kann ich seinen Gedanken bzw. Dein Vorgehen durchaus nachvollziehen und es liegt mir fern, Euch dafür zu verurteilen.
einGast
Zitat:Insofern schreiben einige hier meines Erachtens derzeit aneinander vorbei...
Renzo P
mona59-1
Zitat von mona59-1:Ich hatte seiner Freundin nie was gesagt, hielt Sie für ziemlich labil.
Zitat:Denke mir immer, die Frau hat Ihre Depressionen, weil Sie unbewußt spürt, was er für einer ist.
Zitat:In so fern frage ich mich, ob es nicht sogar eine Erkrankung verhindert, wenn der Partner klar sieht.
Peonie
Zitat von Bond66:hMir geht einfach diese Verharmlosung von einigen hier total gegen den Strich
Zitat von Peonie:Bond66, darf ich fragen, ob du betrogen wurdest?
Und ob du deine Frau darauf verlassen hast?
Ich würde mich wundern, wenn es nicht so wäre. Denn mit deiner Einstellung wird kein Verzeihen möglich sein.
Peonie
mona59-1
Zitat von Blanca:In diesem Thread geht es darum, ob der TE verpflichtet ist, als aufgeklärter Betrogener in einem Beziehungsviereck die unwissende, betrogene Ehefrau des Nebenbuhlers zu informieren.
Zorro
Zitat von mona59-1:Zitat von Blanca:In diesem Thread geht es darum, ob der TE verpflichtet ist, als aufgeklärter Betrogener in einem Beziehungsviereck die unwissende, betrogene Ehefrau des Nebenbuhlers zu informieren.
Geht es wirklich darum, oder legst Du das nur so fest?
Zitat von Hermes:Die Affäre bereut meine Frau zutiefst und hat diese inzwischen beendet. Obwohl der Kollege meine Frau weiterhin mit ständigen Liebesbekundungen nervt, hat er seine Frau nie über die Affäre informiert.
Schon seit geraumer Zeit stelle ich mir daher die Frage, ob es nicht meine Pflicht ist, die Ehefrau des Kollegen über dessen Untreue zu informieren, um ihr die Augen zu öffnen.
Wie seht ihr das?
Zitat von Blanca:Nein, diese Pflicht gibt es nicht.
Ob jemand es dennoch tut, bleibt ihm selbst überlassen. Denn ein Gesetz dagegen gibt es ebensowenig.
Und in der spezifischen Konstellation des TE (der Nebenbuhler stellt der Frau des TE trotz Auffliegens der Affaire und entsprechender Warnungen seinerseits weiterhin penetrant nach), ist es auch verständlich, wenn der TE sich dafür entscheidet. Grenzt ja schon fast an Notwehr, wenn auch nicht im rechtlichen Sinne; mit Rache hat das zunächst mal wenig zu tun.
Er sollte sich nur die Gründe bewußt machen: Weder ist er verpflichtet dazu, noch tut er es für die betrogene Ehefrau -vielmehr liegt die Motivation (hauptsächlich) darin, den dreist weiterbaggernden Nebenbuhler ein- für allemal von seiner eigenen Gattin abzudrängen. Was ja o.k. ist - aber er sollte dann auch zu diesem Motiv stehen und nicht noch weitere hinzuerfinden. Der TE muß nichts beschönigen, was eh völlig nachvollziehbar ist.
Mehr gibt es dazu nicht mehr zu sagen [...]
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