1926

Alles aus - betrogen und dann belogen

La-Fleur
Na wenn beide gleichberechtigte Mieter sind, müssen sie auch in Ö bei nicht Einigung den Weg übers Zivilgericht gehen und das entscheidet nach Dringlichkeit.

15.01.2020 19:04 • #166


U
Ja es geht , brauchst keinen Richter. Genauso wie zwangsabmeldung. Damit hat aber der Partner auch keine Verpflichtung an Miete und Nebenkosten Natürlich brauchst du eine Begründung. Dies werde ich hier aber nicht öffentlich machen.
Du glaubst selber nicht was sonst geht. Anwalt ist nicht gleich Anwalt das sei mal gesagt

15.01.2020 19:07 • #167


A


Alles aus - betrogen und dann belogen

x 3


E
Eigentum soweit ich weiß...?!

15.01.2020 19:09 • #168


G
Zitat von SimplyRed:
Eigentum soweit ich weiß...?!

Lt. TE gehört das Haus seinen Eltern. Unabhängig davon hat sie auch dann noch weiter-
hin, in DE, Wohnrecht auch wenn sie nicht mit im Mietvertrag stehen sollte, da sie mit
dem TE verheiratet ist. In DE gibt es die Frist von 6 Monaten nach dem tatsächlichen
Auszug. Erst danach hat der EP das Wohnrecht der ursprünglich gemeinsamen
Wohnung verwirkt.

15.01.2020 19:14 • #169


U
Abwarten was sein RA sagt

15.01.2020 19:15 • x 1 #170


La-Fleur
Selbst bei Eigentum gilt am Ende doch die Regelung allein durch die Heirat und vorhandene Kinder, auch da liegt das Augenmerk auf Dringlichkeit, andererseits kommt sonst doch die Auszahlung ins Spiel um zu gewährleisten das eine Neubeschaffung für Wohnraum möglich ist. Zum Schluss muss gewährleistet sein das in der Trennungszeit der Part der Ausziehen soll auch in der Lage sein muss, also einfach mal auf die Straße ist dann doch nicht. Da würde ich also definitiv nochmal nen RA zu Rate ziehen

15.01.2020 19:16 • x 1 #171


E
Zitat von Gast2000:
Lt. TE gehört das Haus seinen Eltern. Unabhängig davon hat sie auch dann noch weiter-
hin, in DE, Wohnrecht auch wenn sie nicht mit im Mietvertrag stehen sollte, da sie mit
dem TE verheiratet ist.


Falls es sich um einen Mietvertrag handelt, in Österreich gibt es bei 1-Familien Häusern sehr spezielle, zum Nachteil des Mieters ausgelegte, Rechtsvorschriften, gerade was Kündigungsschutz und Fristen angeht.

Ist es kein Mietvertrag, dann hat der TE auch kein juristisches Problem, wenn er sie nicht mehr hineinlässt, denn bei Eigentum hört der Spaß leider immer auf, zumal sie ausgezogen ist und dies nicht für wenige Tage geplant war, was wohl per SMS besprochen wurde, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.

@La-Fleur

Nicht, wenn es das Eigentum der Eltern ist! Was hier der Fall ist.

Simply

15.01.2020 19:20 • x 2 #172


La-Fleur
Na wenn das so ist, greift die Entschädigungsleistung.

15.01.2020 19:24 • #173


U
Da kann jetzt spekuliert werden wie wild. Er muss sich mit seinen RA beraten . Desweiteren schrieb sie nicht das sie um jeden Preis zu ihm will sondern morgen komme ich heim ok. Das beste ist halt wa und sonstige Sachen zu blockieren . Und schriftlich zu machen über den RA .
Der plötzliche Sinneswandel kann ich mir denken das sie nicht gewillt ist 6 Wochen ein Zimmer zu zahlen und Wohnungen wird es schätzungsweise auch nicht wie Sand am Meer geben
Ihr AM wird sich das ist meine Meinung zurückgezogen haben
Gestern schrieb sie ja noch anders.

15.01.2020 19:26 • #174


C
Fakt ist, die Affäre lief nach dem Verzeihen weiter, und das war Ehebruch, den der TE nicht verziehen hat.

Boah, heiraten ist wirklich fast schon lebensgefährlich

15.01.2020 19:29 • x 1 #175


L
Rückruf von Sekretariat:
Ich soll ihr den Zutritt nicht verwehren und mich auch nicht dagegen äußern
Ich muss auf keinen Fall auf Ihre Nachricht antworten.

15.01.2020 19:34 • x 4 #176


U
Also blockiere sie , dann bekommst auch keine Nachrichten via wa sm tel

Ob du verheiratet oder so zusammen lebst . Wenn sowas ist ist es schon schlimm genug .
Das einzige was ist das du nicht die Scheidung einreichen musst.
Ob das jetzt besser ist kann ich nicht sagen
selber nicht verheiratet weil liebe nicht an einer Unterschrift abhängt .

15.01.2020 19:35 • x 2 #177


E
Zitat von lugundbetrug:
Rückruf von Sekretariat:
Ich soll ihr den Zutritt nicht verwehren und mich auch nicht dagegen äußern
Ich muss auf keinen Fall auf Ihre Nachricht antworten.


Das ist doch noch nicht sooo schlecht. Antworte nicht und hoffe, daß sie nicht kommt.

Mehr wirst du nicht tun können.

Simply

15.01.2020 19:36 • #178


G
Zitat von SimplyRed:

Falls es sich um einen Mietvertrag handelt, in Österreich gibt es bei 1-Familien Häusern sehr spezielle, zum Nachteil des Mieters ausgelegte, Rechtsvorschriften, gerade was Kündigungsschutz und Fristen angeht.

Ist es kein Mietvertrag, dann hat der TE auch kein juristisches Problem, wenn er sie nicht mehr hineinlässt, denn bei Eigentum hört der Spaß leider immer auf, zumal sie ausgezogen ist und dies nicht für wenige Tage geplant war, was wohl per SMS besprochen wurde, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.

Simply

Ich hatte mich auf die allgemeine Rechtslage in DE bezogen. In DE ist das Wohnrecht des EP nicht
an einem Mietvertrag oder Eigentum gekoppelt, sondern an die Ehe und die bisher gemeinsam
genutzte Wohnung. Es sein denn, der EP hat das Wohnrecht - z.B. häusliche Gewalt oder Straf-
taten - verwirkt (Gerichtsbeschluß).

Stehen beide EL bei einem Eigentum im Grundbuch, wird es noch viel schwieriger, da ohne
Zustimmung - innerhalb des Trennungsjahres - ein Verkauf nur mit Zustimmung des anderen
EP erfolgen kann. Diie Nutzung der IM steht jedem ET zu.

15.01.2020 19:42 • #179


E
Joa, die beiden leben aber in Österreich. Ich nehme auch an, daß die Eltern den Zutritt gerichtlich verbieten lassen könnten.

Ob das für die Scheidungsrechtsfrage klug ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Mit Scheidungsrecht kenne ich mich nicht aus.

Simply

15.01.2020 19:45 • #180


A


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