1926

Alles aus - betrogen und dann belogen

6rama9
Zitat von lugundbetrug:
Sie hat mir gerade eine WhatsApp geschrieben.
Komme Morgen nach Hause. Ok?

Das ist alles andere wie ok.

Dacht ich's mir doch. Ein Auszug, der keiner war. Wenn du jetzt nein sagst, ist die Argumentation deines RA geplatzt oder gar ins Gegenteil verwehrt, schließlich hat sie natürlich ein Recht darauf im Haus zu wohnen. Wenn du ja sagst, ist die Argumentation des Auszugs auch geplatzt.

Naja, an der Scheidung wird's nix ändern... da ist schon zu viel kaputt zwischen euch.

Zitat von Nostraventjo:
Würde ihr auch den Zutritt verweigern.

Wie willst du den Ehepartner aus dem Haus aussperren? Geht sowas in Österreich auch? In Deutschland definitiv nicht, sonst hast du berechtigterweise eine Strafanzeige am Hals.

15.01.2020 18:44 • x 1 #151


U
Stell sie auf blockieren, es ist ja alles gesagt und kann dich ja bei deinen ra melden

15.01.2020 18:44 • x 2 #152


A


Alles aus - betrogen und dann belogen

x 3


L
Zitat von hahawi:
Obacht
Klär das dringend mit Deinem RA!


Angerufen und der ist in einer Besprechung- um Rückruf gebeten.

15.01.2020 18:45 • #153


U
Er muss sie nicht mehr rein lassen sie ist freiwillig gegangen und das ist berechnend . Naja sie denkt bissel Kuscheln kuscheln dann geht's wieder. Schätzungsweise wurde sie vom AM sitzen gelassen

15.01.2020 18:47 • x 1 #154


6rama9
Zitat von Unglück112233:
Er muss sie nicht mehr rein lassen sie ist freiwillig gegangen und das ist berechnend .

Wenn ich also ein paar Tage zur Selbstfindung ausziehe oder um die Wogen glätten zu lassen, habe ich mein Recht verwirkt mein Haus wieder zu betreten?

Das glaubst du doch selbst nicht wirklich, oder? Da hab ich ja Angst, wenn ich mal übers Wochenende Skifahren gehe. Dann darf ich womöglich auch nicht mehr zurück.

15.01.2020 18:49 • x 1 #155


N
Zitat von Unglück112233:
Er muss sie nicht mehr rein lassen sie ist freiwillig gegangen und das ist berechnend . Naja sie denkt bissel Kuscheln kuscheln dann geht's wieder. Schätzungsweise wurde sie vom AM sitzen gelassen


Auch meine Vermutung. Oder sie hat sich paar Tage richtig ausgelebt und denkt, sie kann jetzt die Ehe retten indem sie ein wenig auf die Tränendruese drückt.

15.01.2020 18:50 • #156


hahawi
Zitat von 6rama9:
Wie willst du den Ehepartner aus dem Haus aussperren? Geht sowas in Österreich auch?

Das österreichische Recht unterscheidet sich da schon ein wengerl vom deutschen.
Ich würde also ein wenig vorsichtiger schreiben an Deiner Stelle.

Ich würde mir hier keine Prognosen erlauben, weil es ein bisserl ein Seiltanz ist.
Und der Ehebruch bleibt ja trotzdem aufrecht.
Außer, sie kriegt ihn auf die Matratze.

15.01.2020 18:50 • x 3 #157


U
Jo geht sogar in Deutschland. Kann ma sogar zwangsabmelden. Das weiß ich weil dies mein Freund letztes Jahr gemacht hat

15.01.2020 18:52 • #158


6rama9
Ich wette 10:1, dass er ihr den Zutritt zuhause nicht verweigern kann und der RA ihm auch sagen wird, dass er so etwas tunlichst vermeiden soll. Mag ja sein, dass die Gesetze in Ö anders sind, aber ganz sicher kann man Ehepartner dort auch nicht aussperren, wenn einem deren Lebenswandel nicht gefällt. Außer es gäbe eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Aber einfach nach eigenem Gutdünken? Nie im Leben.

Zitat von Unglück112233:
Jo geht sogar in Deutschland. Kann ma sogar zwangsabmelden. Das weiß ich weil dies mein Freund letztes Jahr gemacht hat

Unsinn, um einen Ehepartner während des Trennungsjahres aus dem Haus zu bekommen, bedarf es in D eines richterlichen Beschlusses. So was nennt man Rechtsstaat.

15.01.2020 18:54 • x 1 #159


N
Zitat von 6rama9:
Ich wette 10:1, dass er ihr den Zutritt zuhause nicht verweigern kann und der RA ihm auch sagen wird, dass er so etwas tunlichst vermeiden soll. Mag ja sein, dass die Gesetze in Ö anders sind, aber ganz sicher kann man Ehepartner dort auch nicht aussperren, wenn einem deren Lebenswandel nicht gefällt. Außer es gäbe eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Aber einfach nach eigenem Gutdünken? Nie im Leben.


Unsinn, um einen Ehepartner während des Trennungsjahres aus dem Haus zu bekommen, bedarf es in D eines richterlichen Beschlusses. So was nennt man Rechtsstaat.


Ehebruch hat nichts mit Lebenswandel zutun.

15.01.2020 18:56 • x 1 #160


La-Fleur
Meines Wissens nach muss Sie für einen längeren Zeitraum der Wohnung fernbleiben, damit man rechtlich argumentieren kann das dies ein tatsächlicher Auszug war. Keine Ahnung wie das bei einem Haus ist aber ich denke wohl kaum das wenn beide im Grundbuch stehen, man jemanden dann den Zutritt verwehren darf.

15.01.2020 18:59 • x 1 #161


N
Zitat von La-Fleur:
Meines Wissens nach muss Sie für einen längeren Zeitraum der Wohnung fernbleiben, damit man rechtlich argumentieren kann das dies ein tatsächlicher Auszug war. Keine Ahnung wie das bei einem Haus ist aber ich denke wohl kaum das wenn beide im Grundbuch stehen, man jemanden dann den Zutritt verwehren darf.


Nach deutschem Recht 6 Monate, aber er lebt ja in ö

15.01.2020 19:00 • #162


E
Also 6rama9 hat heute das Österreichische Clownsrecht gefrühstückt, oder wie? Du scheinst ja glänzender Laune zu sein

@lugundbetrug

Ich habe genau damit gerechnet, sie fällt gerade!

Du brauchst jetzt Deine Ratio, das ist kein happy end - it's a trap. Sie will die Scheidung verhindern, weil es nun unbequem wird und die Affäre eventuell das Würstchen aus der Speisekammer genommen hat.

Blockiere sie notfalls, wenn Du Dich einer Konfrontation nicht gewachsen fühlst! Aber mach Dir klar, daß Du Dich damit sowohl emotional wie auch juristisch in Teufels Küche begibst.

Bleib stark und ignoriere sie, das ist das Beste, was Du für Dich tun kannst und nur das zählt noch im Moment.

Simply

15.01.2020 19:00 • x 6 #163


G
Zitat von lugundbetrug:

Angerufen und der ist in einer Besprechung- um Rückruf gebeten.

@ lugundbetrug, der einzeit richtige Weg und jetzt nichts mehr selbständig mit ihr regeln
wollen, sondern nur, wenn überhaupt, in Abstimmug mit dem RA.

Sie hatte wahrscheinlich nun den Termin bei ihrem RA, und das ist jetzt die Reaktion darauf.

Ich kenne die Rechtslage in ÖR nicht, aber so einfach wird es auch dort nicht sein, da sie ja
nicht freiwillig, sondern raus geworfen wurde und gegangen ist. Ich denke daher, dass sie
ihr Wohnrecht - da mit dem TE verheirat - weiterhin hat.

Der Tanz beginnt.

15.01.2020 19:02 • #164


N
Der AM wird wahrscheinlich keine offizielle Beziehung wollen. Du bist nur zweite Wahl. Sie hat sich schon vor Jahren gegen dich entschieden.

15.01.2020 19:03 • x 2 #165


A


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