1926

Alles aus - betrogen und dann belogen

hahawi
Auch bei der Gütertrennung macht eine Scheidung aus Verschulden einen Unterschied.
Sie hat also wirklich gute Gründe, auf Dein Angebot einzugehen.

14.01.2020 13:27 • x 2 #106


L
Zitat von hahawi:
Auch bei der Gütertrennung macht eine Scheidung aus Verschulden einen Unterschied.
Sie hat also wirklich gute Gründe, auf Dein Angebot einzugehen.


Das hat mein RA nicht erwähnt.

14.01.2020 13:39 • #107


A


Alles aus - betrogen und dann belogen

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L
Langsam denke ich mir, dass ich meiner Tochter schreiben sollte.
Irgendwie macht es ihre Reise nicht schöner aber ich möchte es an ihrer Stelle schon wissen.

14.01.2020 13:51 • x 1 #108


DanMartin
Zitat von lugundbetrug:
Langsam denke ich mir, dass ich meiner Tochter schreiben sollte.
Irgendwie macht es ihre Reise nicht schöner aber ich möchte es an ihrer Stelle schon wissen.



Das fände ich persönlich eine gute Idee, es geht ja schliesslich auch um ihre Familie, klar ist es nicht schön im Urlaub davon zu erfahren , aber bis sie mitte Februar (glaube ich gelesen zu haben) zurückkommt, wird schon einiges passiert sein..... Bin gespannt wie sie reagiert wenn sie erfährt das ihre Mutter eine Affäre hat....

14.01.2020 13:56 • x 1 #109


hahawi
Wo Du aufpassen solltest, das ist, dass Du ihr nach auffliegen ihrer Affäre quasi verziehen hast.
Und die Ehe weitergeführt hast.
Ich nehme an, dass das Dein RA auch weiß und dementsprechend argumentieren kann.
Ist nämlich auch nicht unwesentlich bei der Verschuldensfrage.

14.01.2020 14:03 • x 2 #110


6rama9
Zitat von lugundbetrug:
Mit Zerüttung kommt sie laut schwer durch weil wir nicht gestritten haben und regelmäßig S. hatten.

Hahaha... und das weißt man dem Gericht wie nach? Durch Bild- oder Tonaufnahmen? Oder werden die Nachbarn als Zeugen einbestellt, um über nächtliche Geräusche Auskunft zu erteilen?

Ihr seid schon ein kurioses Völkchen. Ich dachte eigentlich, dass in allen zivilisierten Staaten das Schuldprinzip inzwischen abgeschafft sei, bis mich @hahawi vor einigen Monaten eines besseren belehrt hat. Dass es das Trennungsjahr bei euch auch nicht gibt, ist mir jetzt ganz neu. Da geht eine Scheidung in Innsbruck ja fast so schnell, wie eine Trauung in Las Vegas.

Zitat von hahawi:
Wo Du aufpassen solltest, das ist, dass Du ihr nach auffliegen ihrer Affäre quasi verziehen hast.
Und die Ehe weitergeführt hast.

Bin ich rechtlich benachteiligt, wenn ich versuche die Ehe zu retten oder gar verzeihe?

Mich würde ja brennend interessieren, was genau bei der Schuldfrage betrachtet wird und wie man nachweist, dass eine Affäre nicht geduldet oder gar als 6uelle Spielart erwünscht war. Und wie bei beidseitig oder einseitig offenen Ehen die Beweisführung erfolgt.

14.01.2020 14:07 • x 1 #111


hahawi
Zitat von 6rama9:
Bin ich rechtlich benachteiligt, wenn ich versuche die Ehe zu retten oder gar verzeihe?

Ja, weil damit der Zerüttungsgrund entfällt.

Es ist ein wenig kompliziert.
Man kann sich in Österreich einvernehmlich oder nicht einvernehmlich Scheiden lassen.
Einvernehmlich geht schnell und kostet ein paar hundert Euro, man benötigt keinen RA, nur eine gerichtliche Mediation zur Güteraufteilung.
Das Sorgerecht wird grundsätzlich geteilt, so berechnet sich dann auch tabellarisch der Kindesunterhalt.

Beantragt man allerdings einseitig eine Scheidung wegen Zerüttung, so stellt sich die Verschuldensfrage.
Da wirds dann happig, es muss das einseitige Verschulden nachgewiesen werden, der Grund darf nicht verziehen worden sein.
Als Verzeihen würde zB Beischlaf nach dem Auffliegen einer Affäre gelten.
Auch besteht die Möglichkeit, dieses Verfahren mit einer Gegenklage zu beantworten.
Das dauert dann länger und geht mächtig ins Geld.

14.01.2020 14:17 • x 1 #112


L
Zitat von hahawi:
Wo Du aufpassen solltest, das ist, dass Du ihr nach auffliegen ihrer Affäre quasi verziehen hast.
Und die Ehe weitergeführt hast.
Ich nehme an, dass das Dein RA auch weiß und dementsprechend argumentieren kann.
Ist nämlich auch nicht unwesentlich bei der Verschuldensfrage.


Das haben wir besprochen. RA meinte, dass sie mich angelogen hat und heimlich weitergemacht hat reicht.
Dazu das Verlassen des Hauses.

14.01.2020 14:33 • x 3 #113


A
Zitat von 6rama9:
Ich dachte eigentlich, dass in allen zivilisierten Staaten das Schuldprinzip inzwischen abgeschafft sei

Nur in Deutschland ist es abgeschafft, zum Schutz der Frauen. Lass dich mal in den USA scheiden, wenn du Fremdgeher bist. Da kann man 100% des Vermögens verlieren.

14.01.2020 15:37 • x 1 #114


L
Update: Habe meiner Frau geschrieben, dass ich Morgen um 9 Uhr beim Gericht bin und sie entweder kommen kann oder nicht. Falls sie nicht kommt würde ich Scheidungsklage einreichen.

Tochter habe ich ein langes eMail geschrieben. Bin gespannt wann sie es liest und was sie antwortet.

14.01.2020 15:45 • x 2 #115


6rama9
Zitat von Andy17:
Nur in Deutschland ist es abgeschafft, zum Schutz der Frauen. Lass dich mal in den USA scheiden, wenn du Fremdgeher bist. Da kann man 100% des Vermögens verlieren.

... und die Regierung besteht aus Reptiloiden zum schutz der Frauen.
In den USA gibt es übrigens kein einheitliches Scheidungsrecht, sondern nur auf bundesstaatlicher Ebene.

Zitat von lugundbetrug:
RA meinte, dass sie mich angelogen hat und heimlich weitergemacht hat reicht.

Schade dass niemand mir eklären konnte, wie die Beweisführung in österreichischen Gerichtsstuben bei solchen Fragen vorgenommen wird. Was wäre wenn sie behaupten würde, ihr Mann hätte ihre aushäusigen Termine bis dato sehr anregend gefunden und jetzt seine Meinung geändert, weil er als Cucki nicht mehr glücklich wäre?

14.01.2020 15:51 • #116


E
Innsbruck, ich vermisse es sehr. Viele Jahre dort gelebt!

14.01.2020 16:20 • x 1 #117


monchichi_82
Zitat von Andy17:
Nur in Deutschland ist es abgeschafft, zum Schutz der Frauen. Lass dich mal in den USA scheiden, wenn du Fremdgeher bist. Da kann man 100% des Vermögens verlieren.

Soweit muss man nicht reisen. Die Schuldfrage ist auch in Österreich relevant. Zieht der Ehepartner aus ist das ein böswilliges Verlassen und wirkt sich nachteilig aus. Geht einer fremd und man kann das nachweisen kann zB die Frau auf ihren Unterhalt verzichten.

14.01.2020 16:24 • #118


B
Zitat von lugundbetrug:
Update: Habe meiner Frau geschrieben, dass ich Morgen um 9 Uhr beim Gericht bin und sie entweder kommen kann oder nicht. Falls sie nicht kommt würde ich Scheidungsklage einreichen.

Tochter habe ich ein langes eMail geschrieben. Bin gespannt wann sie es liest und was sie antwortet.



Ich drücke die Daumen, dass es die Tochter nicht zu hart trifft.
Was für eine schwere Situation. Man will dem Kind den Urlaub nicht vermiesen und auf der anderen Seite auch nicht ins offene Messer laufen lassen.

14.01.2020 16:25 • x 1 #119


L
War heute am Gericht und habe die Scheidung als Klage eingereicht. Meine Frau ist nicht gekommen.

Ganze 15 Minuten hat es gedauert um das Ende einer sehr langen Beziehung einzuleiten.

Ich hoffe, dass es schnell geht. Mit mindestens 4-6 Wochen muss ich rechnen bis es zu einem Termin kommt.

15.01.2020 11:06 • x 5 #120


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