greta79
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greta79
Mikel963
Zitat:Wird einem Elternteil vom Familiengericht das alleinige Sorgerecht übertragen, so ist der andere Elternteil auf das Umgangsrecht und das Auskunftsrecht beschränkt. Die Eltern können auch für einen Teilbereich der elterlichen Sorge, etwa dem Bereich der Vermögenssorge, eine Alleinsorge vereinbaren, im übrigen aber das gemeinsame Sorgerecht behalten.
Können sich die Eltern nicht einigen, bei wem das Kind leben soll, so stellt ein Elternteil oder beide den Antrag nach § 1671 BGB auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder nach § 1628 BGB auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
bea68
Mikel963
greta79
bea68
norwid68
greta79
bea68
greta79
bea68
Papa Mataschi
Hexe077
Zitat von Minnie:Geh zum Jugendamt. Laß ein Besuchrecht einräumen und gut.
norwid68
Zitat von Tinka077:Zitat von Minnie:Geh zum Jugendamt. Laß ein Besuchrecht einräumen und gut.
Das ist leicht gesagt ich habe auch nur Theater genauso wie der rest hier... und ich war mit Ihm zusammen beim Jugendamt es wurde alles besprochen wochenenden ,Ferien.. aber dann bekomme ich böse Mails was mir einfallen würde mit den Kindern eine woche weg zufahren wenn Männer merken das die Frauen ohne sie weiter kommen drehen einige wohl am Rad sehr nervig....
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