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Allein mit 3 Kindern und trotzdem zahle ich Unterhalt

jan1
@Franek Bei uns ist es so, dass die Ausbildung ca. 6 Monate nach der Scheidung abgeschlossen ist. Dann, ein durchschnittliches Gehalt in ihrem Beruf angesetzt, verdient sie knapp 200 euro mehr als ihr selbstbehalt ist. Ich vermute dass ich dann keinen Unterhalt mehr bezahlen muss, sondern sogar auf diese 200 euro an kindesunterhalt bestehen koennte. Ob ich das dann mache oder nicht wird sich dann zeigen und haengt davon ab ob wir uns noch verstehen und wie gut sie sich um die kinder bemueht. Ich habe ihr auch gesagt, wenn sie am we mit den kindern ins schwimmbad oder spieleland gehen will, dass ich den eintritt fuer die kinder uebernehme. Finde ich so besser, als dass sie dann mit denen aus geldmangel nichts unternimmt.

02.04.2023 12:49 • #76


jan1
@Franek Ja so einfach ist das nicht. Ich bin ja selbstaendig, und habe im letzten jahr die auftraege schon reduziert zum jahresende hin. Ich habe nach bestem wissen und gewissen zusammen mit dem steuerberater einen neuen gewinn prognostiziert und die EkSt. Vorauszahlungen, die Gew.St. Vorauszahlungen und die KK-Beitraege entsprechend angepasst (alles schon vor der Trennung und auch bevor ich ueberhaupt Ahnen konnte dass sie sich trennen will). Einvernehmlich werden wir jetzt die Unterhaltszahlungen aus diesem prognostizierten Einkommen berechnen, und dann am Jahresende ggf. nachzahlen/rueckfordern. Gerichtlich mag das nicht haltbar sein, aber wenn wir beide damit einverstanden sind (und das leisten koennen) wird uns da hoffentlich niemand reinreden ..

02.04.2023 12:52 • #77


A


Allein mit 3 Kindern und trotzdem zahle ich Unterhalt

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F
Zitat von jan1:
@Franek Bei uns ist es so, dass die Ausbildung ca. 6 Monate nach der Scheidung abgeschlossen ist. Dann, ein durchschnittliches Gehalt in ihrem Beruf angesetzt, verdient sie knapp 200 euro mehr als ihr selbstbehalt ist. Ich vermute dass ich dann keinen Unterhalt mehr bezahlen muss, sondern sogar auf diese 200 euro an ...

Finde ich auch gut und habe ich auch so gemacht. Habe meiner Ex ja auch Weihnachten und Geburtstage mit den Kindern ermöglicht.

Aber aus meiner Erfahrung hat der Selbstbehalt nichts mit ihrem Unterhaltsanspruch zu tun. Wie gesagt, es geht darum ihr den Lebensstandard zu sichern....

02.04.2023 12:54 • x 1 #78


jan1
Zitat von Franek:
Aber aus meiner Erfahrung hat der Selbstbehalt nichts mit ihrem Unterhaltsanspruch zu tun. Wie gesagt, es geht darum ihr den Lebensstandard zu sichern....

Das verstehe ich nicht ganz. Sie muesste mir ja auch Kindesunterhalt bezahlen, und den wuerde ich dann vom Unterhalt wieder abziehen bis zu ihrem Selbstbehalt. Darf man das nicht verrechnen?

02.04.2023 12:56 • #79


F
Zitat von jan1:
@Franek Ja so einfach ist das nicht. Ich bin ja selbstaendig, und habe im letzten jahr die auftraege schon reduziert zum jahresende hin. Ich habe nach bestem wissen und gewissen zusammen mit dem steuerberater einen neuen gewinn prognostiziert und die EkSt. Vorauszahlungen, die Gew.St. Vorauszahlungen und die ...

ja, das wird vermutlich ein dickes Brett was Ihr da Bohren müsst. Also, rein fachlich / sachlich ist das alles noch mal ne Ecke komplexer als bei einfachen Angestellten wie mir.

Und grundsätzlich hast Du recht: wenn ihr euch einig seid und niemand auf die Idee kommt, das hier jemand über den Tisch gezogen wird, ist alles gut. Mein Anwalt sagte mir: so lange niemand die Hand hebt vor Gericht, wird dort nur der Versorgungsausgleich geregelt. Alles andere können die Ex-Paare vorab regeln.

02.04.2023 12:56 • x 1 #80


F
Zitat von jan1:
Das verstehe ich nicht ganz. Sie muesste mir ja auch Kindesunterhalt bezahlen, und den wuerde ich dann vom Unterhalt wieder abziehen bis zu ihrem Selbstbehalt. Darf man das nicht verrechnen?

Das eine ist der nacheheliche Unterhalt, der Deiner Frau zusteht - unter Berücksichtigung des Lebensstandards während der Ehe. Das andere ist der Kindesunterhalt.

Der Selbstbehalt ist ja für sie lediglich im Bezug auf die Kinder interessant. Sie ist Dir ggü. nicht unterhaltspflichtig, sondern nur den Kindern ggü. Bedenke auch, dass der Unterhalt vom sog. bereinigten Einkommen berechnet wird. In der Regel kann man das über einen pauschalen Abzug von 10% bzw. 150 EUR bestimmen. Will sagen, wenn sie als Beispiel 1.500 EUR Netto im Monat verdient, ist das noch lange nicht die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Theoretisch kann man da auch noch Altersvorsorge geltend machen etc..... Alles sehr komplex.

02.04.2023 13:01 • x 1 #81


W
Es ist immer besser, wenn man sich bzgl. der Trennung einig ist und alles so regelt. Und dann ggf. eine Trennungsvereinbarung schriftlich festhält.

Du weißt nie, was sich verändert. Meist wenn neue Partner ins Spiel kommen, verändert sich die Dynamik nochmal.

02.04.2023 13:05 • x 3 #82


Vilya
Zitat von jan1:
Und warum sollte ich ihr das antun? Ich war auch 14 Jahre mit der Frau zusammen und ihr Wohlergehen liegt mir natuerlich noch am Herzen!

Das meinte ich nicht böse und ich finde gut das du sie nicht hängen lässt.

02.04.2023 13:20 • x 1 #83


M
Franek,
Eben nicht,um den ehelichen Standard zu halten ist der Trennungsunterhalt.
Nachehelicher Unterhalt wird,wenn überhaupt, nur zeitlich gewährt.Als ungefähre Richtschnur gilt 1/3 der Ehezeit als Maximum.
Ob der Partner arbeitet oder nicht ist dabei egal.Es gilt ganz klar das Prinzip der Eigenverantwortung.
Krankheit,kleine Kinder bis 3 Jahre und,jetzt wird es für Jan interessant,eine Ausbildung rechtfertigen nachehelichen Unterhalt.

02.04.2023 13:37 • #84


jan1
Zitat von maenneken:
Ob der Partner arbeitet oder nicht ist dabei egal.Es gilt ganz klar das Prinzip der Eigenverantwortung.
Krankheit,kleine Kinder bis 3 Jahre und,jetzt wird es für Jan interessant,eine Ausbildung rechtfertigen nachehelichen Unterhalt.

Ja so habe ich es auch verstanden und so interpretiert, dass ich ihr auch nach der Scheidung den gleichen Betrag wie im Trennungsjahr weiterhin ueberweisen werde bis sie mit der Ausbildung fertig ist.
Sollte sie die Ausbildung aber aus irgendwelchen Gruenden abbrechen, was dann ist steht auf einem anderen Blatt und muessen wir hoffentlich nie herausfinden,.

02.04.2023 13:56 • #85


KleinerKobold
Zitat von jan1:
@Hermine47 Ich muss Trennungsunterhalt bezahlen weil wir 10 Jahre verheiratet waren, das sind 45% von der Differenz unser beider Einkommen. Sie muss viel mehr Kindesunterhalt an mich bezahlen, also 'theoretisch' muss sie mir was zahlen. Aber allem voran steht imho der Selbstbehalt, also das Existenzminimum, von daher ...


Nein, du bist nicht der einzige Bekloppte hier . Ich verdiene auch deutlich mehr als mein Ex. Wir hatten damals bei der Trennung eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen und gegenseitig auf Unterhalt verzichtet, also er für sich, ich für das damals noch minderjährige Kind. Für das volljährige Kind konnte ich nicht verzichten, da musste Exi sich drauf verlassen, dass der es nciht selbst geltend macht, war ja nicht mehr mein Anspruch. Für uns war aber klar: ich kümmer mich um die Kinder und komme auch für die auf (neben meinem Vollzeitjob, aber die waren ja auch nicht mehr soooo klein) und er ist erwachsen und sorgt für sich selbst... Ich war auch damals etwas erstaunt, dass der Ehepartner, der sich in einem Umfang selbst versorgen kann, dass ans Verhungern nicht zu denken ist, überhaupt einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, aber isso, tatsächlich. Ich finde ja, eigentlich steht im Gesetz zumindest für die Zeit nach der Scheidung etwas anderes (§ 1569 BGB), aber die familiengerichtliche Rechtsprechung macht da wohl einfach so weiter, wie sie es von früher gewohnt ist.
Vor der Scheidung ist es nochmal etwas anderes, für den Trennungsunterhalt ist das auch ausdrücklich geregelt, dass der Unterhalt sich an den Lebensverhältnissen zu orientieren hat
Naja, für mich war es ok so, ich hätte keine Lust gehabt, mich wegen sowas ständig auseinandersetzen zu müssen und zumindest finanzielle Not herrschte bei uns nicht....

Falls du Befürchtungen hast über den Tisch gezogen zu werden, nimm dir unbedingt einen eigenen Anwalt und verlass dich nicht auf ihren. Der Anwalt vertritt immer zuerst die Interessen seiner eigenen Mandantschaft, das ist seine Aufgabe! Ich bin selbst Juristin, aber Familienrecht ist schon sehr speziell, ich hätte mir das nicht zugetraut ohne Anwalt. Meine Vorbildung war aber schon ganz gut, um den einen oder anderen Kinken, der da in der Scheidungsfolgenvereinbarung drinnen war, noch zu bemerken
Alles GUte für Dich!

02.04.2023 14:11 • x 1 #86


W
Zitat von KleinerKobold:
Ich war auch damals etwas erstaunt, dass der Ehepartner, der sich in einem Umfang selbst versorgen kann, dass ans Verhungern nicht zu denken ist, überhaupt einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, aber isso, tatsächlich.


Ich war bei meiner Scheidung auch erstaunt gewesen. Mein Ex hätte mir die Differenz zahlen müssen, obwohl wir nicht mal Kinder zusammen haben. Wir konnten das noch nicht mal in die Trennungsvereinbarung aufnehmen. Ich habe natürlich trotzdem verzichtet, hatte ja keine ehebedingte Nachteile.

02.04.2023 14:48 • #87


Rheinländer
Hallo Jan,

Zitat:
[url=/post3222470.html#p3222470]Zitat von VictoriaSiempre[/url]
Naja, falls Ihr keinen Ehevertrag habt, dann ist es Euer Geld und ihr steht die Hälfte von dem, was da ist, zu.

das stimmt.
Ich würde dir empfehlen, alles was du jetzt schon teilen kannst in Absprache mit deiner Frau auch zu teilen, also Bargeld und weiteres von Wert.
Dazu musst du deine Ex aufzufordern ein eigenes Konto einzurichten. Entsprechenden Verwendungszweck eintragen, überweisen und gut ist.
Hat den Vorteil, dass du für dieses Geld nichts einem Anwalt bezahlen musst und du gleichzeitig auch nicht mehr mit bekommst, wozu sie ihr Geld ausgibt. Glaub mir, dass ist ein Segen, nicht mehr zu wissen wofür das Geld weg geht.
Wir hatten damals auch einen gemeinsamen Anwalt, der offiziell mich vertreten hat. Wenn ihr euch einig seid über die ganzen Punkte, wobei natürlich Kompromisse dazugehören, kann ich dir nur empfehlen dabei zu bleiben. Ansonsten bezahlt eben jeder seinen Anwalt. Kostet somit in Summe leider auch das doppelte.
Versucht im Vorfeld einen Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen, der beide Interessen berücksichtigt und ihr könnt euch weiter in die Augen sehen und die Anwaltskosten minimieren.
Viel Erfolg.

02.04.2023 15:37 • x 2 #88


jan1
Heute hasse ich sie gerade wieder, benimmt sich wie ne durchgeknallte teenagerin, geht mit ihrer 21-jaehrigen Arbeitskollegin auf Parties und Konzerte und schmeisst ihr groesstes 'Projekt', ihre Ehe, einfach so vorzeitig mitten im ersten vernuenftigen Heilungsprozess (ihre Ausbildung) einfach so ueber den Haufen.

Das war oft und lange vorher besprochen. Dass sie hier nicht gluecklich war lag an vielerlei Gruenden, insbesondere die fehlende Selbstbestaetigung. Dafuer haben ich mich freiwillig und gerne bereit erklaert die Kinder von 7-17 Mo-Fr zu betreuuen, weiterhin fast Alleinverdiener zu sein (Ausbildungsverguetung sind 650 euro) und gemeinsam ca. 1.500 euro weniger pro Monat zu haben. Das waere aber absehbar auf 2 Jahre Ausbildungsdauer gewesen .. Jetzt ist es fuer viel laenger, und fuer eine Frau die nix mehr mit mir zu tun haben will ..

.. nach 8 Monaten hat sie schon aufgegeben .. also mich, nicht die Ausbildung ..

03.04.2023 10:53 • x 1 #89


jan1
@Rheinländer Ja, ihr getrenntes Konto ist inzwischen eingerichtet und ich habe alle Ueberweisungen heute erledigt die faellig waren.

03.04.2023 10:54 • #90


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