jan1
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Franek
Zitat von jan1:@Franek Bei uns ist es so, dass die Ausbildung ca. 6 Monate nach der Scheidung abgeschlossen ist. Dann, ein durchschnittliches Gehalt in ihrem Beruf angesetzt, verdient sie knapp 200 euro mehr als ihr selbstbehalt ist. Ich vermute dass ich dann keinen Unterhalt mehr bezahlen muss, sondern sogar auf diese 200 euro an ...
Zitat von Franek:Aber aus meiner Erfahrung hat der Selbstbehalt nichts mit ihrem Unterhaltsanspruch zu tun. Wie gesagt, es geht darum ihr den Lebensstandard zu sichern....
Franek
Zitat von jan1:@Franek Ja so einfach ist das nicht. Ich bin ja selbstaendig, und habe im letzten jahr die auftraege schon reduziert zum jahresende hin. Ich habe nach bestem wissen und gewissen zusammen mit dem steuerberater einen neuen gewinn prognostiziert und die EkSt. Vorauszahlungen, die Gew.St. Vorauszahlungen und die ...
Franek
Zitat von jan1:Das verstehe ich nicht ganz. Sie muesste mir ja auch Kindesunterhalt bezahlen, und den wuerde ich dann vom Unterhalt wieder abziehen bis zu ihrem Selbstbehalt. Darf man das nicht verrechnen?
Winterblume
Zitat von jan1:Und warum sollte ich ihr das antun? Ich war auch 14 Jahre mit der Frau zusammen und ihr Wohlergehen liegt mir natuerlich noch am Herzen!
maenneken
Zitat von maenneken:Ob der Partner arbeitet oder nicht ist dabei egal.Es gilt ganz klar das Prinzip der Eigenverantwortung.
Krankheit,kleine Kinder bis 3 Jahre und,jetzt wird es für Jan interessant,eine Ausbildung rechtfertigen nachehelichen Unterhalt.
Zitat von jan1:@Hermine47 Ich muss Trennungsunterhalt bezahlen weil wir 10 Jahre verheiratet waren, das sind 45% von der Differenz unser beider Einkommen. Sie muss viel mehr Kindesunterhalt an mich bezahlen, also 'theoretisch' muss sie mir was zahlen. Aber allem voran steht imho der Selbstbehalt, also das Existenzminimum, von daher ...
Winterblume
Zitat von KleinerKobold:Ich war auch damals etwas erstaunt, dass der Ehepartner, der sich in einem Umfang selbst versorgen kann, dass ans Verhungern nicht zu denken ist, überhaupt einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, aber isso, tatsächlich.
Zitat:[url=/post3222470.html#p3222470]Zitat von VictoriaSiempre[/url]
Naja, falls Ihr keinen Ehevertrag habt, dann ist es Euer Geld und ihr steht die Hälfte von dem, was da ist, zu.
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