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Allein mit 3 Kindern und trotzdem zahle ich Unterhalt

jan1
Hi Franek,

ja, das mache ich auch ganz viel, gehe staendig zu freunden, lasse mich besuchen, Mama fragt taeglich wies mir geht, und chatte alle ueber whatsapp an mit denen ich vertraut bin. Gehe mit freunden spazieren, walken und mache sport. Das hilft auch immer fuer ne weile. Es ist halt total unkontrollierbar fuer mich gerade, am anfang hat es noch stuendlich umgeschlagen zwischen trauer, wut, verzweiflung, freude, ich schaffe das alles, es wird alles bald wieder gut sein und wie soll es nur weitergehen .. jetzt, nach 2 wochen scheint sich das von stuendlichem wechsel eher auf so halbtags oder ganztags zu verlaengern. Heute ist halt so ein Tag an dem ich sie wiederhaben will, aber haettest du mich vorgestern gefragt haette ich noch gesagt: zum glueck ist die bloede kuh endlich weg ..

02.04.2023 09:00 • #46


jan1
Ich habe den Anwalt angeschrieben dass ich jetzt auch einen Termin fuer mich moechte um Sie rechtswirksam beim kindesunterhalt in verzug zu setzen damit sie sich das 'freundschaftliche trennen' wie sie es nennt nicht einfach vergisst in 3 jahren wenn sie dann zahlen muss.

.. dabei will ich ihr garnicht wehtun und sie nicht verletzen .. das macht das so schwierig.

02.04.2023 09:02 • #47


A


Allein mit 3 Kindern und trotzdem zahle ich Unterhalt

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F
@jan1 ich denke mal, da sie die Ausbildung während Eurer Ehe begonnen hat, ist das nicht so einfach mit dem Verzug. Die Themen Trennungs-/Kindesunterhalt sind echt komplex und ich habe auch erst beim 3. Anwalt das Gefühl, hier gut beraten zu werden. Was ich z.B. nicht wusste, ist, dass meiner Nochfrau auch ein fiktives Gehalt angerechnet werden kann. Sie geht ja nicht arbeiten und die Kinder sind aber dennoch mehrheitlich bei mir. Das hatte natürlich auch Auswirkungen auf den Unterhalt, den ich ihr schulde.

Aber wie gesagt, das Thema Ausbildung begonnen während der Ehe mag das alles noch mal etwas in einem anderen Licht erscheinen lassen.

P.S.: geh auch zum Steuerberater. Du bist selbständig richtig? Ich als abhängig Beschäftigter kann den Unterhalt in meiner Steuerkarte eintragen lassen. Aber nur den Ehegattenunterhalt. Kindesunterhalt nicht, da ich entsprechend über die Steuerklasse bzw. Freibeträge bereits besser gestellt bin.

02.04.2023 09:24 • x 1 #48


F
wer bekommt denn das Kindergeld? Habt Ihr das geregelt?

02.04.2023 09:25 • #49


jan1
@Franek Ja Sie muesste natuerlich an mich Unterhalt bezahlen, 1.527 euro im monat. Ich betreue ja die Kids die gesamten 5 Arbeitstage, bei Ihr sind die nur am WE, und 1-2 mal im Monat muss sie auch Samstags noch arbeiten.
Trennungsunterhalt den ich ihr zahlen muss sind 45% der Differenz unser beider netto Einkommen, da stehen ihr 854 zu.
Damit ist sie aber gerade so bei den 1510 euro selbstbehalt, und kann keinen kindesunterhalt bezahlen, also rein buchungstechnisch ueberweise ich ihr das geld jetzt (morgen zum ersten mal), sowie das gleiche anteillig fuer den letzten monat fuer die zeit die wir da getrennt waren (13/31tel).
Die Unterhaltsvorschusskasse kommt (hoffentlich) fuer 50% vom Kindesunterhalt auf, das waeren dann 777 euro, also etwa das gleiche was ich ihr zahlen muss, und somit habe ich keine grosse (finanzielle) mehrbelastung. Natuerlich habe ich jetzt die kids noch viel mehr als vorher, was schon zu lasten meiner arbeit gehen wird, und es schmerzt jedesmal wenn ich arbeiten muss und die kinder gerne etwas mit mir spielen wuerden... Solange alle drei gesund sind und in kita und schule sind ist ja alles prima, aber oft ist einer ja krank/zu hause oder ferien oder was auch immer ..

02.04.2023 09:35 • #50


F
ich frage mal ganz direkt: hast Du Dir das selber ausgerechnet? Der Selbstbehalt, den Du da nennst bezieht sich ja auf den Ehegattenunterhalt. Aber Unterhalt an den Ehegatten muss nur zahlen, der auch leistungsfähig ist. Und ich nehme mal an, dass Du der Leistungsfähige bist.

Beim Kindesunterhalt finden dann auch noch andere Selbstbehalte Anwendung. In der Kindes-Unterhaltskalkulation werden beide Einkommen berücksichtigt und dann gemäß Einkommensstufe Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt der Kinder berechnet. Derjenige, der dann mehr leisten kann, muss dann auch mehr bezahlen - unabhängig davon, wo die Kinder leben. Wobei Du dann natürlich keinen unmittelbaren Barunterhalt an die Kinder leisten musst. Als Beispiel: meine Nochfrau, muss auch bei Berücksichtigung eines fiktiven Unterhaltes, knapp 90 EUR Unterhalt für die Kinder an mich im Monat zahlen.

Ja, mit den 3/7 bzw. 45% ist richtig, aber da sie nur 650 EUR zur Verfügung hat, wird sie sicherlich nicht 1.527 EUR an Dich zahlen müssen. Sondern eher nix.

Hat Dein Anwalt denn schon etwas berechnet für Euch? Für den Übergang und um einen ersten Eindruck zu gewinnen, kann ich Dir einen Unterhaltsrechner empfehlen: https://www.unterhaltsrechner.de/

ABER verlass Dich da nicht drauf. Jeder Fall ist anders gelagert, hat andere Besonderheiten, daher ist es wichtig einen Anwalt zu konsultieren.

02.04.2023 09:50 • x 2 #51


jan1
@Franek Ja, das sind erstmal nur die berechnungen von mir. Beim Anwalt waren wir am Montag, und der rechnet uns das aus. Er hat gesagt dauert etwa 2 Wochen und waere noch Teil seiner Erstberatung.

02.04.2023 09:51 • x 1 #52


F
Alles klar. Und Ihr habt auch ein Haus?

02.04.2023 10:00 • #53


jan1
@Franek Jupp, da steht ihr die haelfte vom aktuellen marktwert abzgl. der noch offenen schulden bei der bank zu. Ich will und kann vermutlich das mit der bank finanzieren. Habe halt jetzt mehr schulden als vor 10 jahren als wir das haus gekauft haben.

02.04.2023 10:02 • #54


F
Puh.... da freut sich der Anwalt - er berechnet ja seine Gebühren auf Basis des Streitwertes und ein Freund von mir erlebt gerade, was das an Kosten bedeutet

Ihr seid ja noch am Anfang und ich hoffe mal, dass Ihr da eine Lösung findet und vielleicht wäre ja auch eine Paartherapie noch eine Möglichkeit. Aber es ist schon mal gut, dass Du Dir anwaltlichen Beistand besorgt hast.

02.04.2023 10:07 • x 1 #55


M
Sehe ich wie Franek,
Meine Anwältin hat mir auch dazu geraten das Haus möglichst aus dem Streitwert rauszuholen und alles was irgendmöglich einvernehmlich zu regeln.

Kommt Im Endeffekt allen zugute,vor allem auch den Kindern.
Ist schwer und manchmal nicht durchzuziehen,aber am langen Ende besser und günstiger für alle.

02.04.2023 10:21 • x 2 #56


Vilya
Zitat von jan1:
Ich habe den Anwalt angeschrieben dass ich jetzt auch einen Termin fuer mich moechte um Sie rechtswirksam beim kindesunterhalt in verzug zu setzen damit sie sich das 'freundschaftliche trennen' wie sie es nennt nicht einfach vergisst in 3 jahren wenn sie dann zahlen muss.

.. dabei will ich ihr garnicht wehtun und sie nicht verletzen .. das macht das so schwierig.

Ich hoffe das ist nicht der Anwalt den deine Frau hat.

02.04.2023 10:38 • x 1 #57


alleswirdbesser
Zitat von maenneken:
Sehe ich wie Franek, Meine Anwältin hat mir auch dazu geraten das Haus möglichst aus dem Streitwert rauszuholen und alles was irgendmöglich ...

So wollte ich es auch haben. Als Folge habe ich schon den 5. Hochzeitstag allein erlebt. Wenn einer sich trotz Absprache nicht bewegt, bleibt man auf diesem Wege ewig verheiratet.

02.04.2023 10:57 • #58


M
Ähm ewig?
Soweit ich informiert bin kann man sich nach 3 Jahren auch ohne Zustimmung scheiden lassen

02.04.2023 11:02 • x 1 #59


F
Zitat von maenneken:
Ähm ewig? Soweit ich informiert bin kann man sich nach 3 Jahren auch ohne Zustimmung scheiden lassen

das ist auch mein Kenntnisstand....

02.04.2023 11:03 • #60


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