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Affäre in der gemeinsamen Wohnung / juristisch vorgehen?

Ayaka
Zitat von BernhardQXY:
Ansprüche aus bürgerlichen Vertragsverhältnissen verjähren nach 3 jahren

Der Mietvertrag ist natürlich ein bisschen was anderes, weil es für ihn einen Solo Folgevertrag braucht, aber Hausrat in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft... geh bitte - was für Vertragsverhältnisse bei einem 2-3 Jahre alten Ikea Schrank?

die Augenhöhe war spätestens in dem Moment weg wo er sein *beep" in die gemeinsame Wohnung gebracht hat - ich würd das packen was meins ist, während er arbeitet und dafür sorgen, dass der Mietvertrag ASAP aufgelöst wird - Schlüssel liegt an dem Tag im Briefkasten an dem ich nicht mehr für die Wohnung zahle

aber gut jeder wie er mag

29.07.2023 13:07 • x 3 #46


Winza
Hier wird so oft von Fairness und Augenhöhe geschrieben.
Und das man sich einigen soll.
Die TE ist übelst beschissen worden und hat nach wie vor mein vollstes Verständnis.
Was ihr gehört gehört ihr auch weiterhin.
Rücksicht nehmen muss sie nicht mehr als unbedingt nötig.
Wer das schonmal erlebt hat sollte doch wissen wie mies man sich dann fühlt.
TE.... Ich trau dir zu dass du alles schaffst so wie du es dir vorgestellt hast.

29.07.2023 13:44 • #47


A


Affäre in der gemeinsamen Wohnung / juristisch vorgehen?

x 3


B
@Winza
Ich bin auch beschissen worden. Und ich kenne die. Wut. Das alles rechtfertigt nicht, sich selbst wie ein Holzhammer durch die Gegend zu gehen.
Rache befreit nur kurzzeitig und innerer Friede kommt durch loslassen.

29.07.2023 13:49 • x 1 #48


N
Warum fragt man so etwas in einem Forum? Um Anwaltskosten zu sparen?! Ein Anwalt wäre die einzig richtige Option in diesem Fall.

29.07.2023 13:50 • #49


Chrome
Wie viele Zimmer habt ihr? Bei 3 Zimmern würde ich erstmal die räumliche Trennung vollziehen.

Alles von dir in das eine Zimmer und alles von ihm in sein Zimmer, wenn das Bett dir gehört, würde ich im Schlafzimmer bleiben und er kann schauen wie er schläft in seinem Zimmer.

Das Wohnzimmer wird eine neutrale Ebene, genau so wie die Küche und das Bad. Als nächstes würde ich den Vermieter anrufen und kündigen. Zumindest mein Name würde ich aus dem Vertrag streichen lassen, ab dem Zeitpunkt hat man 3 Monate Zeit sich eine Wohnung zu suchen.

Ich weiß es ist nicht leicht was zu finden, aber ich würde eher wieder im Kinderzimmer meiner Eltern schlafen als länger mit diesem Mann unter einem Dach zu sein. Ab dem Zeitpunkt bekommt er Post vom Vermieter wo geklärt wird ob er die Wohnung alleine zahlen kann oder nicht, wenn nicht, bekommt er die Kündigung der Wohnung schriftlich und hat ebenfalls 3 Monate Zeit, was dir aber egal sein kann.

Sobald du eine Wohnung hast, raus da und schon ist der Alptraum beendet ohne Anwalt, ohne Stress usw... Man kann sich nämlich sehr gut in einer Wohnung aus dem Weg gehen.

Organisation ist eben alles, macht einen Plan wer wann kocht, teilt euch den Kühlschrank auf, ein Fach du eins er, macht Zeitpläne wer wann kocht und das Bad benutzt.

Regelt das einfach wie Erwachsene Menschen und gut ist. Bitte ihn darum diese Frau nur bei ihr zu treffen und dich zu respektieren, dann wird das eigentlich auch jeder normale Mensch tun.

Mit Höflichkeit kommt man weiter im Leben und dein guter Wille, wird sich auf ihn übertragen. Danach geht man getrennte Wege und du hast die Ruhe deines Lebens, bist wieder etwas schlauer und lernst vielleicht noch etwas dazu.

Auch bei 2 Zimmern kann man sich im übrigen räumlich trennen. Einfach das Wohnzimmer zum zweiten Schlafzimmer immer und fertig. Wenn du das Haus verlässt sperrst du deine Türe zu und nimmst den Schlüssel mit, damit er nicht mehr in dein Raum kommt.

So sind alle zufrieden und es muss vor allem auch nicht hässlich werden

29.07.2023 14:29 • #50


tlell
Zitat von Chrome:
Wie viele Zimmer habt ihr? Bei 3 Zimmern würde ich erstmal die räumliche Trennung vollziehen.

Hast du gelesen das die Te schreibt sie hat ab 1.8 eine neue Wohnung und mit dem alten Vermieter bereits alles geklärt?

29.07.2023 14:46 • x 2 #51


Winza
Zitat von BernhardQXY:
@Winza Ich bin auch beschissen worden. Und ich kenne die. Wut. Das alles rechtfertigt nicht, sich selbst wie ein Holzhammer durch die Gegend zu ...

Ich lese bei te keine holzhammer Mentalität.

29.07.2023 14:51 • x 2 #52


B
@Winza
Doch so liest es sich. - Ab Montag ist die alte Wohnung leer.
Als Beispiel.
Und der Vermieter ist die eine Partei- der Ex die andere- da kommt man eben nicht so leicht heraus.
Weiter oben schrieb ich, dass das nicht unnötig kompliziert gemacht werden soll und dass es niicht lange gehen muss. Aber ohne einer gescheihten schriftlichen drei Seiten vereinbarung schweben latente Risiken, die ich persönlich nicht eingehn würde.

29.07.2023 15:04 • #53


Gorch_Fock
Der Vermieter muss aber mitspielen. Ist er z.B. Sozialhilfeempfänger wird er den anderen Schuldner sicherlich nicht aus der Haftung entlassen. Und für eine wirksame Kündigung müssen beide Unterschriften vorliegen.

29.07.2023 15:16 • #54


T
Zitat von BernhardQXY:
Und der Vermieter ist die eine Partei- der Ex die andere- da kommt man eben nicht so leicht heraus.

Der Vermieter sagte doch schon, dass er ihr keine Steine in den Weg legen wird.
Und ihr Ex - na ob der sie nachdem er sie betrogen hat noch wegen sowas vor Gericht zerren wird..?! Wäre ja schon mehr als dreist. Offenbar will er die Wohnung mit seinem neuen Hasi genießen - soll er doch.

Zuerst wird auf die TE eingeprügelt, weil sie das Feld nicht so schnell räumen will - dann, weil sie das Feld zu schnell räumt.
In diesem Forum kann man es keinem recht machen.

29.07.2023 15:29 • x 4 #55


K
Hat sich erledigt, sie hat ja ab nächster Woche eine eigene Wohnung.

29.07.2023 15:35 • #56


B
@thegirlnextdoor
Ich Prügel nicht.
Ich gebe nur Hinweise, wo Ärger drohen kann.
Wenn ich eins gelernt habe:
Menschen nicht zu unterschätzen.

29.07.2023 16:42 • #57


Chrome
@tlell das ist mir tatsächlich entgangen

29.07.2023 17:04 • x 1 #58


Gorch_Fock
Die Wohnung hat sie - ggf. zahlt sie aber doppelt, wenn der Ex die Miete nicht mehr zahlen würde oder keinen neuen Mietvertrag unterschreibt. Geklärt ist das Ganze erst, wenn der Vermieter sie entlässt.

29.07.2023 17:11 • #59


Scheol
Zitat von LadyQueen:
Ich soll diese Respektlosigkeit und ihr freches Verhalten dulden? Nein, danke. Ein Anwalt ist sehr teuer und daher wollte ich mich erstmal erkundigen.

Wieso ihr verhalten ? SEIN Verhalten ist respektlos wenn es so gewesen ist.

29.07.2023 20:10 • #60


A


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