Iunderstand
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Iunderstand
Zitat von E-Claire:nützt nur im vorliegenden Fall nichts.
Zitat von Iunderstand:da sagt mir doch schon der gesunde Menschenverstand
Zitat von Iunderstand:Bei Ehepartnern gibt es da sogar ein BGH Urteil,
Zitat von Iunderstand:Ich vermute doch mal stark,
BernhardQXY
Zitat von Iunderstand:Weil?
Ihre Frage war, ob sie die Affäre in ihrer Wohnung dulden muss und das muss sie meiner Meinung nach nicht.
Iunderstand
Zitat von E-Claire:Er kann als gleichberechtigter Mieter Besuch empfangen
Zitat von E-Claire:die Lady tatsächlich eine Affäre ist und wann die begann, zB erst nach Trennung, ist schwer bis gar nicht zu beweisen.
BernhardQXY
Zitat von LadyQueen:Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist: Kann ich wirklich nichts tun? Kann ich dieser Frau einen Brief vom Anwalt schicken lassen? Kann ich ihr den Zutritt verbieten lassen? Kann ich rechtlich gegen ihn oder sie vorgehen?
LadyQueen
BernhardQXY
LadyQueen
Zitat von BernhardQXY:@E-Claire Jiogha. Die neue Wohnung ist gut. Allerdings finde ich ihren Plan, die alte Wohnung auszuräumen auch schwierig. Und sooo einfach kommt man im Krieg nicht aus dem Mietvertrag.
BernhardQXY
BernhardQXY
Zitat von Ayaka:Man muss es jetzt auch nicht unnötig kompliziert machen - klar nimmt sie die von ihr bezahlten Möbel mit - soll er Besitzanspruchklage einreichen, dann muss er nämlich b
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