Zitat von ich60:Die Wahrheit gehört auf den Tisch!
coloneltw
Es gibt keine Schuldfrage mehr das stimmt.
Aber es gibt seit ein paar Jahren wieder das arglistige /vorsätzliche Verschulden ( ich kenne nicht dir gesetzliche Ausdrucksweise) das bewirken kann, das der Unterhalt/Versorgung entfällt. Wenn die Ehefrau zb von dem Liebhaber geschwängert wurde,
oder ähnliches vorsätzliches.
Hallo Ich60,
ja man kann den Unterhalt verwirken wenn der Unterhaltsberechtigte z.B. beim Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen anruft und ihn dort schlecht macht, oder natürlich bei schwereren Straftaten wie Körperverletzung, Vergewaltigung etc pp.
Wenn die Ehefrau vom Liebhaber geschwängert wurde wird meiner Ansicht nach der Unterhaltsanspruch nicht entfallen - nicht sofort. Aber 6 Wochen vor der Entbindung wird sie freigestellt und ab da muss der Vater des unbegorenen Kindes ran und für sie Betreuungsunterhalt leisten.
Aber ich bin kein Rechtsgelehrter und ehrlich gesagt bin ich froh mein Geld ehrlich zu verdienen.
Es ist aber schwer den Unterhaltsanspruch zu verwirken. Es gibt Mittel und Wege, wie man sich unter bestimmen Voraussetzungen dagegen etwas wehren kann. In meinem Fall waren es zufällige Begebenheiten die man aber, rechtzeitig gewusst, vorher initieren kann.
Aber dazu braucht man zumindest eine gute Familie im Rücken.
Das wichtigste, was ich aus der Scheidung bisher gelernt habe ist. So sehr es weh tut, so sehr man seine Frau an den hals will, so sehr man ihr mittels WhatsApp die Meinung geigen will und ihr nicht einen Fingerbreit lassen will - Gefühle haben hier nichts verloren. Wer mit Gefühlen versucht sich scheiden zu lassen und seine Wut die Taten beherrschen lässt, wird nicht nur die Frau, sondern auch das Scheidungsverfahren verlieren.
Die Richter sind ja nicht blöd, die erkennen eine rachsüchtige Frau. und als Mann ist es einfach clever den Schnabel zu halten. Ruhig und lieb dazusitzen, seinem Anwalt das Wort zu überlassen, auch wenn es einem in den Finger juckt.
Ruck zuck steht die Gegenseite als boshaft und gemein da und man selbst als sachlich und aufgeschlossen.
Zudem sollte man sich belesen und nur die Gefechte führen, die man gewinnen kann und den Rest weglassen und sich zurückziehen. Auch wenn es schmerzt und weh tut. Wie gesagt es gibt das Schuld Prinzip nicht mehr.
Ich mache das mal an meinem Beispiel fest.
Ich habe während der Ehe eine Eigentumswohnung gekauft. Ich stehe allein im kaufvertrag, allein im Grundbuch, allein in den Kreditverträgen. Meine Frau hat also keinerlei Ansprüche auf die Wohnung - später nur auf den Zugewinn daraus.
Wir haben uns getrennt (wir haben 2 Kinder). Anfangs schlief ich auf der Couch. Das Verhältnis war neutral, sie wollte mich bewegen auszuziehen, was ich aus finanz. Gründen zunächst ablehnte.
Dann erfuhr ich, dass sie warm gewechselt ist und einen neuen Freund hat, den sie vor der Trennung kennenlernte.
Ich zog zu einem Freund. Ich gab ihr einen Mietvertrag für die Wohnung und habe mich aus meiner eig. Wohnung zurückgezogen.
Viele fragten mich - warum das? Ist doch deine Wohnung?
Ja richtig aber nicht das Wohnrecht. Wenn meine Frau vor Gericht zieht und einen Zuweisungsantrag stellt, wird jeder Richter ihr das alleinige Wohnrecht geben, egal wem die Bude gehört. Sie kann mit Kindern nicht so schnell umziehen wie ich ohne - und mehr ist nicht relevant.
Sie muss dann eine Nutzungsentschädigung zahlen, die einer Miete entspricht.
Der Unterschied ist also ein Gerichtsverfahren weniger und wenn man es clever macht, kann man so das Gesetz umgehen.
Denn das Wohnrecht wird auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Zieht die Frau nicht aus und behauptet keine neue Wohnung zu finden, kann Mann nichts tun.
Ich gab ihr einen befristeten Mietvertrag über 1 Jahr. Sie war glücklich, dass ich freiwillig auszog. Aber damit begrenzte ich ihr Wohnrecht auf 1 Jahr. Dann hätte ich sie rauswerfen lassen können und kein Richter hätte was dagegen tun können, denn wir haben die Wohnsituation geklärt, ein Jahr ist definitiv angemessen und sie hat unterschrieben.
Das 2 Tage nach meinem Auszug ihr Freund einzog und mit ihr das Ehebett entweihte - ich kann gar nicht sagen wie verletzt ich war, wie oft ich geweint habe und was das mit seinem Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl gemacht hat - aber da muss man drüber stehen.
Ihre Taten haben mir beider Richterin Sympathiepunkte eingebracht, auch weil ich ganz ruhig blieb. Und so vielen bisher alle 3 Urteile aus den bisherigen Verfahren zu meinen Gunsten aus.
Dazu gehört eine gute Vorbereitung. Ihr müsst euch selbst belesen, schlau machen, Gerichtsurteile lesen, Gesetzestexte lesen und deren Anwendung mit eurem Anwalt besprechen.
Kein Anwalt investiert mehr Zeit als unbedingt notwendig. Wer sich also gut vorbereitet hat die halbe Miete.
Ich weiß z.B. wo überall von der Gegenseite Falschaussagen getroffen wurden. ich werde in mein Scheidungsverfahren gehen und jede einzelne Falschinformation die jemals verfasst wurde aufzeigen und entsprechende Belege als Beweis einreichen sofern notwendig.
Wenn also der geg. Anwalt versucht mir irgendwas zu unterstellen, dann packe ich aus. Und dann sieht er dumm aus. Ich habe immer den ganzen Scheidungsordner dabei, alle Briefe von ihm, PostIts an jedem Zettel wo Mist drin steht.....
Ich sammle Munition, gehe aber nicht in die Offensive. Ich verteidige mich nur gegen Angriffe. Wenn ich mich aber verteidige dann sitzt der Schuss direkt zwischen den Augen.
Aber lasst das Herz da raus, ich gehe mit der Munition nicht auf Jagdt. In den bisherigen Verfahren brauchte ich das alles nicht - die Arbeit war umsonst bzw. nicht notwendig.
Aber die Gegenseite hat noch nie ein gutes Bild abgegeben und meine Anwältin kam nach jedem Verfahren aus dem Zimmer und freute sich wie ne Pusteblume wieder gewonnen zu haben.
Aber ich gebe ihr auch Feuer ohne Ende. Mitdenken ist oberstes Gebot.
Naja ich habe in meinem Verfahren auch viel Glück. Meine Ex-Frau ist einfach nicht mit Verstand gesegnet worden. Ihr Anwalt kann da gar nicht seine Karten ausspielen. Mal sehen.
Ist ja noch nicht zu ende.