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Affäre aufgeflogen-alles vorbei

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Zitat von frechdachs1:
In der Rechtssprechung ist nicht immer alles mit einem kurzen Zitat zu erklären oder Gesetzeslücken richtig zu deuten... siehe hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/Weiter...91402.html

Lass es drauf ankommen ,wenn du es unbedingt brauchst von anderen Personen dir zugesandte intime Bilder weiter zu reichen. Ich finde es äußerst traurig, dass man überhaupt über so etwas diskutieren muss.

Hmm, in dem Fall ging es um die Weiterleitung per WhatsUp an einen Dritten. Das ist jedoch ein ganz anderer
Vorgang. Hier muß man sich - was viele nicht wissen und im privaten Bereich auch in der Regel kein Fall für die Justiz ist - das Einverständnis des Absenders einholen. Die DSGVO gilt nicht für die rein persönliche oder familiäre Datenverarbeitung.

28.07.2020 20:48 • #1576


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Zitat von Gast2000:
Hmm, in dem Fall ging es um die Weiterleitung per WhatsUp an einen Dritten. Das ist jedoch ein ganz anderer
Vorgang. Hier muß man sich - was viele nicht wissen und im privaten Bereich auch in der Regel kein Fall für die Justiz ist - das Einverständnis des Absenders einholen. Die DSGVO gilt nicht für die rein persönliche oder familiäre Datenverarbeitung.


Ja! So habe ich das auch verstanden.

28.07.2020 20:50 • x 1 #1577


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Affäre aufgeflogen-alles vorbei

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F
So viele Zitate, mal schauen ob ich das noch alles zusmmen bekomme.
Zitat von MissLilly:
Du betrachtest den Anspruch nach Offenlegung von WA-Verläufen und Bildern, sowie die Nachfrage nach gewissen Stellungen innerhalb deines Auswärtsspiels und den den dort ausgetauschten Zärtlichkeiten als massiven Einschnitt deiner persönlichen und intimen Privatsphäre? Habe ich das so richtig verstanden? Wenn ja, dann kann ich dir nur versichern dass es dein absolut gutes Recht ist so zu denken und ich dir das auch gar nicht absprechen möchte.
Vielmehr möchte ich darauf aufmerksam machen, dass du bei dem Einfordern deiner Rechte (ich persönlich betrachte sie angesichts eines solch emotionalen Themas vielmehr als Wünsche) vollkommen ausblendest, dass dein Gegenüber auf der anderen Seite, vielleicht damit nichts weiter bezwecken möchte, als herauszufinden wohin genau du dich in deinen Wünschen und Zielen entwickelt hast?! Also nicht zwingend seine Intension darin besteht, dich fertig machen zu wollen oder mit der Absicht sein eigenes Verhalten innerhalb Beziehung besser rechtfertigen zu können ?! Schon mal darüber nachgedacht ?
Was ich dir damit sagen möchte ist, dass Menschen sich bzw. ihre jeweilige Persönlichkeit, praktisch ihr ganzes Leben lang kennenlernen. Einfach weil das Leben an sich ein ständiger Wandel, voll von Herausforderungen und Weiterentwicklung ist.


In dieser Form halte ich es für legitim und auch nicht verwerflich. Wenn es den Partner aufgrund 6ueller Abwechslung in die Arme einer anderen getrieben hat, kann man sich selbstverständlich darüber austauschen, was genau gefehlt hat und was man am 6-Leben ändern kann. Aber in den meisten Fällen zielt diese Frage gar nicht darauf ab.
Zitat von MissLilly:
Offensichtlich scheinst du zu den Menschen zu gehören die glauben, der Loyalität ihres Partners gegenüber damit bereits genüge getan zu haben, indem sie mit ihrem AF- Partner NICHT darüber sprechen, was sie beim EP vermissen und meinen ihn damit auch nicht in ein schlechtes Licht gestellt zu haben.

In welchem Post habe ich geschrieben, dass ich loyal war? Unterstellungen bitte untermauern. Wenn ich jemanden betrüge, bin ich nämlich nicht loyal und das weiß ich auch. Aber ich stelle meine Loyalität dem Partner gegenüber nicht wieder her, indem ich einen anderen durch den Dreck ziehe.
Zitat von MissLilly:
Ich möchte hinzufügen BEIDER Partner ! Wenn du also für dich beanspruchst die alleinige Verantwortung für dein Verhalten innerhalb der Affäre zu übernehmen und der festen Überzeugung bist, dass dein Partner es zu akzeptieren hat, dass du gewisse Fragen schlicht nicht beantworten möchtest, dann muss ich mich fragen, warum du dann trotz allem, die Verantwortung sich zu trennen, dann auch noch auf einzig und allein auf deinen Partner überträgst bzw. ihm die Verantwortung dafür überträgst?


Weil er betrogen wurde und er damit auch die alleinige Entscheidung treffen kann, ob er das verzeihen oder verarbeiten kann.
Zitat von MissLilly:
Richtig, aber wie du ja selbst sagst eben nur fast, weil es dich trotz allem nicht von abgehalten hat, den Mangel den du innerhalb deiner Beziehung empfunden hast, mit zu deinem AF-Partner zu schleppen und dort kompensieren bzw. ausgleichen zu lassen. Und ich sage bewusst kompensieren und ausgleichen lassen , weil bereits schon anhand dieser Aussage von dir :



...ziemlich deutlich macht, dass es dir weniger um die individuelle Persönlichkeit des Menschen geht (also WELCHE PERSON GENAU die Kompensation deines Mangels übernimmt) als vielmehr das der Mangel an sich und generell Beseitigung oder sagen wir Ausgleich findet!

Ich sprach dabei zwar nicht von meiner Beziehung, aber in gewissen Weise trifft es auch auf diese zu. Aber in meinem Fall ging es genau um diese Person. Und nur weil diese Person war wie sie war ist es zu diesem Betrug gekommen. Ob es ein anderer hätte sein können? Nein.. es waren auch vorher gute 25 Jahre ohne Betrug in denen ich sehr loyal sein konnte.

Zitat von MissLilly:
Nö sicher nicht, denn er hatte ja schließlich nur und ausschließlich mit dem WIE zu tun , was man ziemlich genau an diesem Posting von dir ablesen kann:



Es tut mir sehr leid für dich, wenn du den 6 innerhalb deiner Beziehung als langweilig empfunden hast und DU deshalb entschieden hast deine Langweile durch jemand anderen beenden zu lassen.
Was aber sagt du denjenigen welchen, die den 6 mit ihrem Partner nicht langweilig fanden, ihr Gegenüber hingegen es trotzdem vorzog ihnen jegliche Intimität zu verweigern und diese aber stattdessen jemand anderen haben angedeihen lassen?


Wenn dem so sei, dann waren evtl. die Gefühle für den Partner nicht in ausreichender Form vorhanden. Ich meine, wer schläft mit einem anderen, wenn man den Partner liebt, die Beziehung 1 A läuft und im Bett alles stimmt? Da sollte man vllt. genauer nachfragen. Mir persönlich fällt da nix ein.
Zitat von MissLilly:
Wenn dein Mann dich morgen mit deiner besten Freundin besch_eisst, wärst du dann immer noch der Meinung, dass die Frage nach dem WER (also mit wem) ebenso irrelevant ist, weil zu privat und zu intim?

Ja. Ich würde sie stellen und würde es auch wissen wollen. Von daher kann ich jeden der betrogen wurde verstehen (was ich übrigens auch wurde )

Aber mein Mann hätte der Freundin gegenüber einfach die Pflicht es nicht zu sagen. Er trägt die Verantwortung und kann sich nicht reinwaschen in dem er einen anderen vorschiebt. Sicher ist die beste Freundin die definitv bitterste Pille. Aber in diesem Falle ist dann die beste Freundin ebenfalls an der Reihe eine Beichte abzulegen, wenn sie denn auch nur ein Stück Rückgrat besitzt. Der Verrat meines Mannes wird nicht durch den Verrat der besten Freundin wieder gut gemacht.

Ein anderes Beispiel ist eine Kollegin. Wenn der Mann gesteht eine Affäre mit der Kollegin gehabt zu haben, ist es völlig irrelevant ob es Regina oder Moni war. Es ist nur wichtig, ob er ihr aus dem Weg gehen kann.

28.07.2020 21:03 • x 1 #1578


F
Zitat von Allesvorbei:
Die DSGVO gilt nicht für die rein persönliche oder familiäre Datenverarbeitung


Diese Passage finde ich dabei interessant:

In Ihrem Fall betreffen die Nachrichten und Fotos aber die Intimsphäre des B, wenn ich es richtig verstanden habe. Daher gilt ein entsprechender Schutz wie bei Briefen, da die Vertraulichkeit des Inhalts bzw. der einer Verbreitung entgegenstehende Wille zutage tritt. In diesem Fall soll der Inhalt der E-Mail vergleichbar mit einem geschlossenen Brief ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen werden (Landgericht Köln, Urteil vom 2.10.2008, Az.: 28 O 558/06, LG Saarbrücken, Urteil vom 16. Dezember 2011, Az.: 4 O 287/11). Dies gilt insbesondere bei einer lediglich an eine Person gerichtete und versandte intime Chatnachricht, wobei sich die Vertraulichkeit schon aus dem Inhalt ergibt.

Es ist doch recht offensichtlich, dass intime Fotos oder Chats nicht auch für die Frau bestimmt sind und somit nicht einfach weiter verbreitet werden sollten. Ich glaube, wenn er AP von vorn herein wüsste, dass diese Bilder oder Chat beim Ehepartner landen, dann würde er sie gar nicht schicken. Was zeigt, dass niemals beabsichtigt war, dass andere Augen diese Dinge sehen sollten. Somit wird (und jetzt nochmal ausdrücklich:) in meinen Augen, in die Persönlichkeitsrechte Dritter eingegriffen. Wenn das alles keine Persönlichkeitsrechte betrifft, kann derjenige die Affäre doch fragen, ob er es der Partnerin die Chats zeigen darf. Gefällt der das nicht, greifst du ihre persönlichen Rechte an.

28.07.2020 21:09 • x 1 #1579


F
Zitat von MissLilly:
Achso ist das! Du bezeichnest also Affäre die rein der körperlicher S. wegen eingegangen wird, als nicht emotional und nicht intim? Das wird ja immer besser...

Ja. Eine Affäre die nur auf 6 basiert, basiert eben nicht auf Emotionen, oder glaubst du Por.nodarsteller finden sich immer alle dufte?

28.07.2020 21:11 • #1580


G
Die DSGVO/BDSG in der aktuellen gültigen Fassung und damit Rechtsgrundlage beinhaltet:
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die
von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer
Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit
vorgenommen wird.

Es geht also nicht darum was man glaubt oder für richtig ansieht, sondern wie die Rechts-
grundlage ist. Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.

28.07.2020 21:31 • x 1 #1581


F
Zitat von Gast2000:
Die DSGVO in deraktuellen gültigen Fassung und damit Rechtsgrundlage beinhaltet:
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen
Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu
einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.

Es geht also nicht darum was man glaubt oder für richtig ansieht, sondern wie die Rechtsgrundlage ist.
Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.

Himmel... bist du Anwalt? Ich nicht, aber dennoch sollte klar sein, dass die Person niemals zugestimmt hätte, diesen Chatverlauf oder Bilder zu zeigen. Aber wenn du unbedingt noch weiter bohren möchtest:

Für folgende Personengruppen gilt die DSGVO nicht:

Privatpersonen, die Aufnahmen im persönlichen und familiären Kreis tätigen (Haushaltsausnahme, Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO bzw. § 1 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F.).
Medien, Rundfunk und Presse sowie Personen oder Unternehmen, die journalistisch tätig werden und damit unter das sog. Medienprivileg fallen.
Analog-Fotografie, die nicht eingescannt wird und nicht in einem Dateisystem (dieses kann auch analog sein) verwaltet wird.
Aufnahmen von Toten (Erwägungsgrund 27 zur DSGVO).

Sie müssen sich nur nach der alten Rechtslage zum Thema Aufnahme von Fotos richten. Hierzu hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: Bereits das Anfertigen von Fotos bzw. Videos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn ist ein Foto einmal aus der Hand gegeben, so besteht eine erhöhte Gefahr, dass damit auch Missbrauch betrieben wird. Bereits durch die Herstellung eines unerwünschten Bildes verliert die abgebildete Person die Kontrolle über dessen Aus- und Verwertung. Allerdings genießt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch hier keinen absoluten Vorrang vor den entgegenstehenden Grundrechten des Fotografen. Vielmehr muss man im Einzelfall prüfen, wessen Interessen im Einzelfall Vorrang haben. So kann man Foto- bzw. Videoaufnahmen meist dann untersagen, wenn jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre.

Wie ich schon schrieb.... wenn du es unbedingt nötig hast, intime Bilder, welche dir eine Person unter Vertrauen gesendet hat, an andere weiter zu geben, dann tue es. Ob es rechtlich richtig ist, oder nicht, sei dahin gestellt. Moralisch ist es in meinen Augen falsch. Wenn du eine andere Meinung hast, darfst du sie natürlich gern behalten.

28.07.2020 21:41 • #1582


B
Zu dem ganzen rechtlichen Kram kann ich nichts sagen.
Was mich verwundert ist die Naivität,dass man verfaengliche Bilder mit der Affäre austauscht. Sollte doch jeden klar sein, dass dies dem Absender
so richtig um die Ohren fliegen kann.

28.07.2020 21:51 • x 4 #1583


F
Zitat von Butterblume63:
Zu dem ganzen rechtlichen Kram kann ich nichts sagen.
Was mich verwundert ist die Naivität,dass man verfaengliche Bilder mit der Affäre austauscht. Sollte doch jeden klar sein, dass dies dem Absender
so richtig um die Ohren fliegen kann.

Das macht die Affäre allein auch schon. Dann könnte man die auch gleich lassen, wenn man schon dabei ist.

28.07.2020 21:53 • #1584


B
Naja,ich bin noch die alte Generation.
Wenn da gezwitschert wurde gab es nix schriftliches geschweige den Bilder. Und wäre ich jetzt noch jung würde ich einen Teufel tun dem Affären-Mann was schriftliches zu hinterlassen.Denn Affären können sehr hässlich enden. Und dies sollte einem immer bewusst sein.

28.07.2020 21:58 • x 1 #1585


F
Zitat von Butterblume63:
Naja,ich bin noch die alte Generation.
Wenn da gezwitschert wurde gab es nix schriftliches geschweige den Bilder. Und wäre ich jetzt noch jung würde ich einen Teufel tun dem Affären-Mann was schriftliches zu hinterlassen.Denn Affären können sehr hässlich enden. Und dies sollte einem immer bewusst sein.

Weißt du... wenn man dieses Konstrukt eingeht nennt man es nicht so. Es ist einen zwar bewusst, was es ist, aber man will keine Affäre. Man hat GEfühle füreinander (zumindest manchmal, manchmal nur einseitig und selten auch gar nicht ) Und wenn man sich dann solche Bilder schickt, oder Chats schreibt, tut man dies weil man dem anderen vertraut. Das dieses Vertrauen dann enttäuscht wird, weil der Gegenüber der Meinung ist, mit dem Verrat am dir, den Verrat am anderen wieder gut zu machen, kannst du ja in dem Moment nicht ahnen.

PS. Bevor hier Behauptungen aufkommen... nein ich habe solche Fotos nicht versendet und versuche mich somit auch nicht zu rechtfertigen.

28.07.2020 22:04 • x 2 #1586


juliet
Zitat von frechdachs1:
Wie ich schon schrieb.... wenn du es unbedingt nötig hast, intime Bilder, welche dir eine Person unter Vertrauen gesendet hat, an andere weiter zu geben, dann tue es. Ob es rechtlich richtig ist, oder nicht, sei dahin gestellt. Moralisch ist es in meinen Augen falsch.


interessant, in diesem zusammenhang von moral zu sprechen. aber dieses fass will ich jetzt mal gar nicht aufmachen.

28.07.2020 22:18 • x 1 #1587


F
Zitat von juliet:
interessant, in diesem zusammenhang von moral zu sprechen. aber dieses fass will ich jetzt mal gar nicht aufmachen.

Mach mal.... ich mach gern ein Fass auf.

Du findest also fehlende Moral beim Fremdgehen wird besser, wenn man die Moral dann weiter untergräbt? Bedeutet, wenn ich schon ein Schw.ein war, kann ich auch direkt dort weiter machen? Rechtfertige den einen Betrug mit dem an dem anderen? Warum ist der erste Betrug dann schwer wiegender? Und vor allem wo fange ich dann an, wieder wirklich moralisch zu handeln?

Daher meine offen und ehrlich gemeinte Frage in die Runde: Ist es dann moralisch auch korrekt, Chatverläufe und Bilder der Ehefrau mit der Affäre zu teilen?

(Ich kann die Empörung geradezu spüren )

28.07.2020 22:29 • x 1 #1588


G
Zitat von frechdachs1:
Himmel... bist du Anwalt? Ich nicht, aber dennoch sollte klar sein, dass die Person niemals zugestimmt hätte, diesen Chatverlauf oder Bilder zu zeigen. Aber wenn du unbedingt noch weiter bohren möchtest:

Für folgende Personengruppen gilt die DSGVO nicht:

Privatpersonen, die Aufnahmen im persönlichen und familiären Kreis tätigen (Haushaltsausnahme, Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO bzw. § 1 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F.).
Medien, Rundfunk und Presse sowie Personen oder Unternehmen, die journalistisch tätig werden und damit unter das sog. Medienprivileg fallen.
Analog-Fotografie, die nicht eingescannt wird und nicht in einem Dateisystem (dieses kann auch analog sein) verwaltet wird.
Aufnahmen von Toten (Erwägungsgrund 27 zur DSGVO).

Sie müssen sich nur nach der alten Rechtslage zum Thema Aufnahme von Fotos richten. Hierzu hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: Bereits das Anfertigen von Fotos bzw. Videos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn ist ein Foto einmal aus der Hand gegeben, so besteht eine erhöhte Gefahr, dass damit auch Missbrauch betrieben wird. Bereits durch die Herstellung eines unerwünschten Bildes verliert die abgebildete Person die Kontrolle über dessen Aus- und Verwertung. Allerdings genießt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch hier keinen absoluten Vorrang vor den entgegenstehenden Grundrechten des Fotografen. Vielmehr muss man im Einzelfall prüfen, wessen Interessen im Einzelfall Vorrang haben. So kann man Foto- bzw. Videoaufnahmen meist dann untersagen, wenn jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre.

Wie ich schon schrieb.... wenn du es unbedingt nötig hast, intime Bilder, welche dir eine Person unter Vertrauen gesendet hat, an andere weiter zu geben, dann tue es. Ob es rechtlich richtig ist, oder nicht, sei dahin gestellt. Moralisch ist es in meinen Augen falsch. Wenn du eine andere Meinung hast, darfst du sie natürlich gern behalten.

Ich denke, dass das jetzt im Thread kein wesentlicher Punkt sein sollte. Es ging nicht um Moral.

Es würde hier viel zu weit führen und das Forum ist keine Rechtsberatung. Aber ja können z.B. Rechte an
Bild und Ton oder auch an Inhalten verletzt werden, was für die Nutzung und bei einer Weiterverbreitung recht-
liche Folgen haben kann. Das bloße zeigen eines Chatverlaufes an den LP - Endempfänger und nicht
weiter geleitet - fällt nicht unter DSGVO/BDSG.

28.07.2020 22:40 • #1589


F
Zitat von Gast2000:
Ich denke, dass das jetzt im Thread kein wesentlicher Punkt sein sollte. Moralisch ist das für mich nicht in Ord-
nung. Darum ging es auch nicht.

Lassen wir es dabei... Ich bin kein Anwalt oder Richter. Du hast Recht und ich meinen Frieden (nicht böse gemeint ) Ein Anwalt schrieb mal, gibt nix weiter oder poste nicht, wovon du nicht zu 100% ausgehen kannst, dass der andere sein OK dafür gibt. Ich sage, poste nichts und gib nichts weiter, was anderen schaden oder diese verletzen könnte. Ich verstehe jeden der Betrogen wurde, der diese Infos möchte. Und nicht selten werden diese Infos dann gegen die fremde Person verwendet. Ich bin daher der Ansicht, dass der der den Betrug begangen hat, nichts gut macht, in dem er den anderen bloß stellt.

Schmutzige Wäsche wurde noch nie rein gewaschen indem man andere durch den Dreck zieht. (Meine Meinung)

28.07.2020 22:53 • x 1 #1590


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