Gast2000
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Gast2000
Zitat von frechdachs1:In der Rechtssprechung ist nicht immer alles mit einem kurzen Zitat zu erklären oder Gesetzeslücken richtig zu deuten... siehe hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/Weiter...91402.html
Lass es drauf ankommen ,wenn du es unbedingt brauchst von anderen Personen dir zugesandte intime Bilder weiter zu reichen. Ich finde es äußerst traurig, dass man überhaupt über so etwas diskutieren muss.
Allesvorbei
Zitat von Gast2000:Hmm, in dem Fall ging es um die Weiterleitung per WhatsUp an einen Dritten. Das ist jedoch ein ganz anderer
Vorgang. Hier muß man sich - was viele nicht wissen und im privaten Bereich auch in der Regel kein Fall für die Justiz ist - das Einverständnis des Absenders einholen. Die DSGVO gilt nicht für die rein persönliche oder familiäre Datenverarbeitung.
frechdachs1
Zitat von MissLilly:Du betrachtest den Anspruch nach Offenlegung von WA-Verläufen und Bildern, sowie die Nachfrage nach gewissen Stellungen innerhalb deines Auswärtsspiels und den den dort ausgetauschten Zärtlichkeiten als massiven Einschnitt deiner persönlichen und intimen Privatsphäre? Habe ich das so richtig verstanden? Wenn ja, dann kann ich dir nur versichern dass es dein absolut gutes Recht ist so zu denken und ich dir das auch gar nicht absprechen möchte.
Vielmehr möchte ich darauf aufmerksam machen, dass du bei dem Einfordern deiner Rechte (ich persönlich betrachte sie angesichts eines solch emotionalen Themas vielmehr als Wünsche) vollkommen ausblendest, dass dein Gegenüber auf der anderen Seite, vielleicht damit nichts weiter bezwecken möchte, als herauszufinden wohin genau du dich in deinen Wünschen und Zielen entwickelt hast?! Also nicht zwingend seine Intension darin besteht, dich fertig machen zu wollen oder mit der Absicht sein eigenes Verhalten innerhalb Beziehung besser rechtfertigen zu können ?! Schon mal darüber nachgedacht ?
Was ich dir damit sagen möchte ist, dass Menschen sich bzw. ihre jeweilige Persönlichkeit, praktisch ihr ganzes Leben lang kennenlernen. Einfach weil das Leben an sich ein ständiger Wandel, voll von Herausforderungen und Weiterentwicklung ist.
Zitat von MissLilly:Offensichtlich scheinst du zu den Menschen zu gehören die glauben, der Loyalität ihres Partners gegenüber damit bereits genüge getan zu haben, indem sie mit ihrem AF- Partner NICHT darüber sprechen, was sie beim EP vermissen und meinen ihn damit auch nicht in ein schlechtes Licht gestellt zu haben.
Zitat von MissLilly:Ich möchte hinzufügen BEIDER Partner ! Wenn du also für dich beanspruchst die alleinige Verantwortung für dein Verhalten innerhalb der Affäre zu übernehmen und der festen Überzeugung bist, dass dein Partner es zu akzeptieren hat, dass du gewisse Fragen schlicht nicht beantworten möchtest, dann muss ich mich fragen, warum du dann trotz allem, die Verantwortung sich zu trennen, dann auch noch auf einzig und allein auf deinen Partner überträgst bzw. ihm die Verantwortung dafür überträgst?
Zitat von MissLilly:Richtig, aber wie du ja selbst sagst eben nur fast, weil es dich trotz allem nicht von abgehalten hat, den Mangel den du innerhalb deiner Beziehung empfunden hast, mit zu deinem AF-Partner zu schleppen und dort kompensieren bzw. ausgleichen zu lassen. Und ich sage bewusst kompensieren und ausgleichen lassen , weil bereits schon anhand dieser Aussage von dir :
...ziemlich deutlich macht, dass es dir weniger um die individuelle Persönlichkeit des Menschen geht (also WELCHE PERSON GENAU die Kompensation deines Mangels übernimmt) als vielmehr das der Mangel an sich und generell Beseitigung oder sagen wir Ausgleich findet!
Zitat von MissLilly:Nö sicher nicht, denn er hatte ja schließlich nur und ausschließlich mit dem WIE zu tun , was man ziemlich genau an diesem Posting von dir ablesen kann:
Es tut mir sehr leid für dich, wenn du den 6 innerhalb deiner Beziehung als langweilig empfunden hast und DU deshalb entschieden hast deine Langweile durch jemand anderen beenden zu lassen.
Was aber sagt du denjenigen welchen, die den 6 mit ihrem Partner nicht langweilig fanden, ihr Gegenüber hingegen es trotzdem vorzog ihnen jegliche Intimität zu verweigern und diese aber stattdessen jemand anderen haben angedeihen lassen?
Zitat von MissLilly:Wenn dein Mann dich morgen mit deiner besten Freundin besch_eisst, wärst du dann immer noch der Meinung, dass die Frage nach dem WER (also mit wem) ebenso irrelevant ist, weil zu privat und zu intim?
frechdachs1
Zitat von Allesvorbei:Die DSGVO gilt nicht für die rein persönliche oder familiäre Datenverarbeitung
frechdachs1
Zitat von MissLilly:Achso ist das! Du bezeichnest also Affäre die rein der körperlicher S. wegen eingegangen wird, als nicht emotional und nicht intim? Das wird ja immer besser...
Gast2000
frechdachs1
Zitat von Gast2000:Die DSGVO in deraktuellen gültigen Fassung und damit Rechtsgrundlage beinhaltet:
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen
Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu
einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.
Es geht also nicht darum was man glaubt oder für richtig ansieht, sondern wie die Rechtsgrundlage ist.
Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.
Butterblume63
frechdachs1
Zitat von Butterblume63:Zu dem ganzen rechtlichen Kram kann ich nichts sagen.
Was mich verwundert ist die Naivität,dass man verfaengliche Bilder mit der Affäre austauscht. Sollte doch jeden klar sein, dass dies dem Absender
so richtig um die Ohren fliegen kann.
Butterblume63
frechdachs1
Zitat von Butterblume63:Naja,ich bin noch die alte Generation.
Wenn da gezwitschert wurde gab es nix schriftliches geschweige den Bilder. Und wäre ich jetzt noch jung würde ich einen Teufel tun dem Affären-Mann was schriftliches zu hinterlassen.Denn Affären können sehr hässlich enden. Und dies sollte einem immer bewusst sein.
Zitat von frechdachs1:Wie ich schon schrieb.... wenn du es unbedingt nötig hast, intime Bilder, welche dir eine Person unter Vertrauen gesendet hat, an andere weiter zu geben, dann tue es. Ob es rechtlich richtig ist, oder nicht, sei dahin gestellt. Moralisch ist es in meinen Augen falsch.
frechdachs1
Zitat von juliet:interessant, in diesem zusammenhang von moral zu sprechen. aber dieses fass will ich jetzt mal gar nicht aufmachen.
Gast2000
Zitat von frechdachs1:Himmel... bist du Anwalt? Ich nicht, aber dennoch sollte klar sein, dass die Person niemals zugestimmt hätte, diesen Chatverlauf oder Bilder zu zeigen. Aber wenn du unbedingt noch weiter bohren möchtest:
Für folgende Personengruppen gilt die DSGVO nicht:
Privatpersonen, die Aufnahmen im persönlichen und familiären Kreis tätigen (Haushaltsausnahme, Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO bzw. § 1 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F.).
Medien, Rundfunk und Presse sowie Personen oder Unternehmen, die journalistisch tätig werden und damit unter das sog. Medienprivileg fallen.
Analog-Fotografie, die nicht eingescannt wird und nicht in einem Dateisystem (dieses kann auch analog sein) verwaltet wird.
Aufnahmen von Toten (Erwägungsgrund 27 zur DSGVO).
Sie müssen sich nur nach der alten Rechtslage zum Thema Aufnahme von Fotos richten. Hierzu hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: Bereits das Anfertigen von Fotos bzw. Videos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn ist ein Foto einmal aus der Hand gegeben, so besteht eine erhöhte Gefahr, dass damit auch Missbrauch betrieben wird. Bereits durch die Herstellung eines unerwünschten Bildes verliert die abgebildete Person die Kontrolle über dessen Aus- und Verwertung. Allerdings genießt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch hier keinen absoluten Vorrang vor den entgegenstehenden Grundrechten des Fotografen. Vielmehr muss man im Einzelfall prüfen, wessen Interessen im Einzelfall Vorrang haben. So kann man Foto- bzw. Videoaufnahmen meist dann untersagen, wenn jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre.
Wie ich schon schrieb.... wenn du es unbedingt nötig hast, intime Bilder, welche dir eine Person unter Vertrauen gesendet hat, an andere weiter zu geben, dann tue es. Ob es rechtlich richtig ist, oder nicht, sei dahin gestellt. Moralisch ist es in meinen Augen falsch. Wenn du eine andere Meinung hast, darfst du sie natürlich gern behalten.
frechdachs1
Zitat von Gast2000:Ich denke, dass das jetzt im Thread kein wesentlicher Punkt sein sollte. Moralisch ist das für mich nicht in Ord-
nung. Darum ging es auch nicht.
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