darkenrahl
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Zitat von Sliderman:Spendierst du mir einen? Nur Milch bitte...
Sliderman
frechdachs1
Zitat von juliet:ah so. es ist also strafbar, wenn ich mich in meinem haus, mit meinem partner über dessen affäre unterhalte und er mir berichtet, wo er sie gef*** hat, wenn ich das nun ausdrücklich wissen möchte?
frechdachs1
Zitat von darkenrahl:Aber die Konsequenzen muss er dann auch klaglos tragen können.
Zitat von darkenrahl:Und was denkst, plaudern die Affärenführer über ihre Partner aus, alles immer im grünen Bereich? Und wo bleibt da das Datenschutzgesetz?
Olivier88
Zitat von frechdachs1:
Habe ich nicht anders geschrieben, dass es dem anderen Beteiligten natürlich zusteht zu gehen.
Wer mit dem AP über den EP spricht, hat leider sein letztes bisschen Rückrat verloren. Sicher wird der Partner erwähnt, jedoch habe ich niemals schlecht über meinen Partner gesprochen. Ich habe meinem AP nur erzählt, was mir in der Beziehung fehlt und das habe ich ebenso meinem Partner gesagt. Das was an Intimitäten ausgetauscht wurde, wird auch keinem anderen weiter berichtet.
Zitat von frechdachs1:Wenn er dir Bilder und Chatverläufe zeigt, ja... das ist strafbar.
Es hat also deine Ehe gerettet zu wissen, wie er es ihr gemacht hat? Wie läuft denn die Ehe jetzt zur Zeit?
frechdachs1
frechdachs1
Zitat von juliet:noch etwas. chatverläufe zu zeigen, als strafbare handlung zu bezeichnen, finde ich auch extrem amüsant. widerspricht erstmal meiner rechtsauffassung. lustig.
Nurheute
frechdachs1
Zitat von juliet:@frechdachs1 - redest du jetzt mit mir? ich fühle mich kein stück angesprochen.....
Beatrizza
Gast2000
Zitat von frechdachs1:Dann informiere dich mal über das Recht am eigenen Bild. Sonst könnte ja jeder deine Bilder ohne deine Einwilligung an irgendwem gegeben werden. Und um das zu verhindern oder besser Personen zu schützen gibt es eben Gesetze. Und da der AP nicht eingewilligt hat, dies auch dem EP zur Verfügung zu stellen, ist es nun mal nicht Rechtens. Findest du es übrigens schön, wenn Personen deine Intimen Bilder weiterreichen? Wenn nicht, dann tue es auch nicht
frechdachs1
Zitat von Gast2000:Richtig ist: Ein Chat oder Brief, also etwas was einem zugeleitet wurde und das somit im eigenen Besitz ist, darf
man anderen zeigen. Der Briefpartner/Chatpartner ist nicht an die Wahrung von Privatgeheimnissen nach StGB
gebunden.
Was rechtlich nicht geht: Briefe anderer öffnen und lesen oder unbefugt Aufnahmen von Gesprächen machen und veröffentlichen oder Chatverläufe Dritter abfangen und anderen zugänglich machen, oder ausreichende Schutzmaß-nahmen (Handy) zu umgehen. Das neue Datenschutzgesetz hat im privaten Bereich in der Regel keine Anwendung.
Zitat von Beatrizza:Also in meinem Fall gab es weder chatverläufe, noch Bilder noch sonst irgendwas, was ich meinem Mann hätte zeigen können. Ich habe alles komplett gelöscht, nachdem der AM sich gegen mich entschieden hatte. Mein Mann war auch klug genug, nicht nachzufragen. Er fragte eigentlich gar nichts. Er wollte sich, mich und unsere Ehe einfach schützen. Ich brachte einiges von meiner Unzufriedenheit immerwieder auf den Tisch, ohne ihm von der Affäre zu erzählen. Es gab keine Reaktion. Erst als ich ihm meinen Trennungswunsch darlegte, wurde er wach. Mein Therapeut sagte immer, bei meinem Mann würde es nicht reichen, mit dem Zaunpfahl zu winken, ihm müsste ich den schon um die Ohren hauen. Das habe ich getan. Er weiß inzwischen, dass es jemanden eine Zeit lang in meinem Leben gab. Wie tief meine Gefühle für den anderen waren weiß er nicht. Was sollte das auch bringen? Es spielt keine Rolle mehr!
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