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Ab heute ohne Wohnung, Frau und Kind

meineMeinung
Wenn man dir die Schlüssel zum Haus abgenommen und dich raisgeworfen hat dann stelle doch Zahlungen für das Haus ein.

29.11.2024 11:29 • x 2 #106


Deceived_m
Zitat von Cbs:
Hey Leute... Ich brauche Rat.. und dafür möchte ich keinen neuen thread eröffnen... Ähhm...die Kurzfassung... So wie das in so Dingen läuft... Ich komm Nachwievor klar. Ähhm.. Ich Ich besuche meinen kleinen dienstags und Donnerstags... Für eine Stunde jeweils. Dann habe ich ihn Samstags für 3 oder 4 Stunden. ...

Die Tante würde ich mal amtlich auf links drehen lassen.

Sie mag in deinen Augen eine gute Mutter sein, von außen stellt sich das nicht so dar. Eine gute Mutter würde erkennen, dass der andere Elternteil auch für die Entwicklung wichtig ist. Genau wie du es sagst, sehe ich es auch - es muss Routine geben, abends ein Buch, morgens kuscheln, Gemeinsam wohinfahren etc.
Es geht darum Erlebnisse und Erinnerungen zu schaffen. Ein Werteverständnis zu vermitteln, eine gelungene Sozialisation. Vor allem aber auch das Bild Mutter Vater korrekt zu prägen.

Ihre Aussage ist eine erbärmliche Erpressung. Wenn ich sowas hätte wäre ich schon weit vorher beim Anwalt gewesen und hätte den Giftbrief bereits in der Schublade.
Wichtig ist das Kindeswohl, nicht ihre von Dritten gesteuerten Befindlichkeiten.
Laß dich da jetzt bitte nicht über Jahre von Ihrem Wohlwollen abspeisen. Sobald da bei ihr ein anderer Partner ist, hat der die nächsten Ideen.
Du verlierst die Bindung zum Kind wenn es zu bleibt.
Alles Gute!

P. S. Gut gemacht mit der Wohnung!

29.11.2024 11:43 • x 5 #107


A


Ab heute ohne Wohnung, Frau und Kind

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B
Zitat von Gorch_Fock:
Dein Weg im sog. Umgangs-Dreisprung: Freundlichen Brief an Deine Ex mit Deinem Umgangsplan 2025 mit Übernachtungsumgang (DU holst ab und bringst, der andere Elternteil hat beim Umgang nichts verloren). Umgang Fr-So Abend plus 1-2 Tage noch unter der Woche. Frist zur Rückantwort Mitte Dezember.

Stimmt sie nicht zu, wendest DU dich an das Jugenamt bei Euch im Ort wegen Vermittlungsgespräch. Dann holt Euch das JA an einen Tisch.

Klappt dies auch nicht, Fachanwalt für FamRecht.

Top! Genau so und in dieser Reihenfolge. Überleg dir, welche Betreuung du leisten willst und kannst. Bereite das akribisch vor. Du kannst auch beispielsweise Freitag nach dem Kindergarten bis Montag Kindergartenbeginn vorschlagen. Dann holst du ihn vom Kindergarten ab und bringst ihn am Montag wieder hin. Das mindert die Berührungspunkte mit der selbsternannten Besitzerin eures Kindes. Als verantwortungsbewusster Papa solltest du auch Übergangsfristen zur Eingewöhnung in die Übernachtungen mit einplanen. Lass dich da auch gern seitens des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle unterstützen.
Zitat von Gorch_Fock:
Dir steht der Umgang zu und dies ist wichtig fürs Kind. Die Verweigerung des Übernachtungsumgang ist reine Schikane und sinnfrei. Ich werde diese Elternteile nie verstehen, nimmt man sich dort auch noch bewusst mal kinderfreie Zeit

Den ersten Satz würde ich dahin korrigieren, dass dem Kind ein regelmäßiger, planbarer und ausgedehnter Kontakt zu seinem Papa zusteht. Er soll spüren dürfen, dass trotz Trennung des Paares beide Eltern noch verantwortungsbewusst und entwicklungsfördernd an seiner Seite stehen. @Cbs, ich empfehle dir, in all deinen Forderungen und Argumentationen euer Kind ganz klar im Fokus zu haben. Argumentiere nicht mit deinen Rechten auf das Kind sondern ab jetzt ausschließlich mit den Rechten des Kindes auf beide Eltern, auf eine gesunde Bindung zu Mama und Papa und immer mit Blick auf das Kindeswohl. Vielleicht machst du dir für Montag eine Telefonliste und planst 1,5h für die Terminorganisation ein.

29.11.2024 16:00 • x 1 #108


C
Zitat von PeterN:
Das ist genau der richtige Weg. Deine Exe hat kein Recht, den Umgang einseitig zu bestimmen. Das entspricht nicht dem Kindeswohl. Ich wüsste nicht, ...

Danke dir...leidet haben wir nicht das gemeinsame sorgerecht!Tatsache aber einfach aus dem Grund das wir es nach der Geburt irgendwie vergessen haben zu beantragen.

Blöd,ich weiss ...Es wurde aber nicht genommen oder sonst was.

29.11.2024 18:24 • #109


C
Danke euch für eure Antworten.

Das Problem ist ja wie gesagt das ich angst habe ....ihn dann wirklich nur alle 2 wochen zu sehen. Die Gefahr besteht zumindest.

Es ist Tatsache ja Erpressung ihrerseits.

Ich habe mich heute mit einem Kollegen getroffen...der Anwalt ist.

Zwar nicht in dieser Sparte
Aber gut.

Er gab mir den Rat,dieses wie es bisher läuft,also der
Umgang diens.donner.und einen Tag we,

Schriftlich als umgangsvereinbarung aufzusetzen und beidseitig zu unterzeichnen.so wäre es verbindlich.

(Meine ex der ich das so nach dem Gespräch vorgeschlagen habe ,hat diesem zugestimmt
)

Soll das 3 4 Monate so laufen lassen!Mir dann einen Anwalt der auf das Gebiet fixiert ist suchen und auf Erweiterung des umgans mit Übernachtung klagen.

So könnte sie mich,nicht mehr erpressen.

29.11.2024 18:33 • x 1 #110


P
Auch das gemeinsame Sorgerecht (GSR) zu erlangen ist heutzutage keine große Hürde mehr.

Ich würde sogar empfehlen, das Sorgerecht ebenfalls einzufordern bzw gerichtlich einzuklagen sonst bekommst Du später von Schulen, Ärzten etc keine Auskunft
Vorgensweise nach dem oben beschriebenen Dreisprung.

Dabei kommt es darauf an, die Gemeinsamkeiten zu betonen und dass ihr miteinander kommunizieren könnt (wobei die Mutter heutzutage nicht mehr das GSR dadurch verweigern kann, indem sie behauptet, ihr könnt nicht miteinander reden)

Ich würde erst das GSR beantragen und dann den Umgang, damit ein ggf gerichtlich eingeklagter Umgang nicht als Argument benutzt werden kann, das GSR zu verweigern unter dem Motto: Sie können sich ja nicht mal über den Umgang einigen.

Es gibt einiges zu tun bei Dir.

Auf geht's!

29.11.2024 18:37 • x 2 #111


P
Zitat von Cbs:
Schriftlich als umgangsvereinbarung aufzusetzen und beidseitig zu unterzeichnen.so wäre es verbindlich

Das ist Quatsch.
Sie kann die Vereinbarung jederzeit aufkündigen ohne jegliche Konsequenzen

Wirklich durchsetzen kannst du den Umgang nur durch einen gerichtlichen Beschluss mit Androhung von Zwangsgeld/Haftstrafe.

29.11.2024 18:54 • x 3 #112


R
Bist Du denn als Vater eingetragen? Das Umgangsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht. Aber wenn Du offiziell nicht Vater bist, dann müsstest Du im ersten Schritt die Vaterschaft anerkennen. Und das ist dann tatsächlich etwas komplizierter.

Umso mehr wäre es sinnvoll, sich rechtliche Beratung zu holen

29.11.2024 19:57 • x 2 #113


C
@Roland78 na klar...habe die Vaterschaft anerkannt.

Und ich weiss auch das gemeinsames sorgerecht und umgangsrecht nichts an den Zeiten ändert in denen ich ihn sehen kann.

Ausser natürlich man würde zb auf ein wechselmodell auf umgangsrecht pochen Wollen.

Ich geh da nicht ganz blind an die Sache zum Glück..

29.11.2024 20:10 • #114


C
@PeterN dann hat mich das Jugendamt heute angelogen!?

Ich habe dort erfragt...gesagt das wir uns zusammen gesetzt haben (ex und ich )

Wir uns auf bestimmten Umgang geeinigt habe.

Das schriftlich festhalten wollen damit es verbindlich ist.

Ich habe wortwörtlich gefragt ob man das vom Jugendamt oder einem Notar Beglaubigung lassen muss.

Mir wurde mit nein geantwortet!
Schriftlich aufsetzen!
Jeweils unterschreiben!Fertig!verbindlich!

29.11.2024 20:19 • #115


P
Zitat von Cbs:
Mir wurde mit nein geantwortet!
Schriftlich aufsetzen!
Jeweils unterschreiben!Fertig!verbindlich!

Was man Dir beim JA sagt, würde ich nicht für bare Münze nehmen.

Ob Du das vom Notar beglaubigen lässt oder nicht, ist völlig egal.

Du kannst Dir die Antwort auch selbst geben: Was soll ihr denn passieren, wenn sie sich irgendwann nicht mehr dran hält, weil ihr vielleicht ein Furz quer sitzt?
Es passiert ihr nichts. Null. Nada.
Was willst Du dann einklagen, wenn sie sich nicht dran hält?

Das einzige, wozu so eine Erklärung gut sein kann, ist dass es dokumentiert, dass ihr euch über einen bestimmten Umgang x geeinigt habt.

Selbst wenn Du einen gerichtlichen Umgangsausschluss hast mit dem oben beschriebenen Hinweis, dass bei Nichteinhaltung ein Ordnungsgeld oder Haftstrafe droht, wird es nicht leicht.
Natürlich schickt ein Gericht eine Mama nicht in den Knast. Aber ein Ordnunsgeld wird heute schon häufiger verhängt. Liegt natürlich auch immer im Ermessen des Richters/Richterin.
Aber wenn Du einen gerichtlichen Umgangsbeschluss ohne diese Androhung hast, ist auch das ein zahnloses Papier. Deswegen ist diese Androhung im Umgangsbeschluss ganz wichtig.
Und nur durch diesen gerichtlichen Beschluss ist das Ordnungsgeld dann auch vollstreckbar.

Durch Deinen schriftlichen Vertrag, ob beglaubigt oder nicht, ist es das nicht

Was soll denn in der Vereinbarung drin stehen? Du möchtest Dein Kind doch mehr sehen? Mit 2 Jahren muss es nicht mehr gestillt werden und kann bei Dir übernachten. Das Kind ist nicht ihr Eigentum. Diese Vorstellung musst Du ihr schleunigst nehmen.

Wo siehst Du denn Dein Kind bei Deinem Umgang? Stets in der Wohnung der Mutter? Das ist doch kein Zustand.

Egal ob Du Umgang oder das GSR beantragst, Du wirst mit Widerstand rechnen müssen. Aber da musst Du jetzt durch. Bin ich auch. Heute lebt mein Sohn bei mir.

Ich sage nicht, dass das ein Spaziergang wird, aber es sieht auch nicht so aus, dass Deine Ex völlig boykottiert.

Also nur Mut.

Wenn Dir das Geld für ein gerichtliches Verfahren fehlt, beantrage VKH.

29.11.2024 21:35 • x 3 #116


A


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