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8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

G
Naja, die Schlafzimmereinrichtung haben wir zb uns beide ausgesucht und gekauft.
Machen wir's mal ganz einfach, wo ich aber hoffe, dass wir uns deswegen nicht streiten werden.

Im Besteckkasten sind 10 Gabeln und 10 Löffel.
Da beiden alles zur Hälfte gehört kann sie entweder die 10 Gabeln oder die 10 Löffel mitnehmen. Oder 5 und 5.
Wenn sie aber Gabeln und Löffel mitnimmt: Muss sie mir dann den Wert mit Geld ausgleichen oder kann sie sagen: Naja, dafür hast du ja die Kaffeemaschine behalten dürfen.

Ich versteh schon das Prinzip. Ich versteh auch dass man alles nicht auf den Cent halbieren kann - wie soll das gehen. Es soll halt relativ ausgeglichen sein.
Aber dennoch hab ich das Prinzip bei Möbeln nicht kapiert. MIr ist es ja vollkommen egal, ob sie zB das Kellersofa mitnimmt. Dafür will ich dann auch zB nicht sagen dass ich deswegen den Esstisch behalten darf. Aber es gibt eben auch Sachen wie zB die Waschmaschine: Kriegt sie die mit weil ich dan Trockner behalte oder kriegt sie die nur dann wenn sie mir nenn 100er hierlässt?

Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch!

08.11.2019 23:34 • #436


S
Naja bei Trennungen gibt's immer Verluste.... wir hatten 2 Jahre vor der Trennung ein neues Wohnzimmer gekauft, bei meinem Auszug sagte die Ex: das sei nur noch 1/3 des Kaufpreises wert - aber das ist eine Milchmädchenrechnung, weil du als der der auszieht ein komplettes benötigst.

Ich finde die Idee mit der Liste ganz praktisch, sie schreibt auf was sie benötigt und dann geht man Kompromisse ein.
Ihr braucht z.b. beide eine eigene WMA - also muss einer eine neue kaufen ( je nach dem Alter, lohnt es sich sogar eine neue zu kaufen und zunächst reinzubuttern).
Aber: eine endgültige Antwort gibt's nicht- ich finde es am besten, man lässt alles zurück und erhält dafür Geld.

09.11.2019 01:23 • #437


A


8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

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aquarius2
Zitat von Gandalff:
Ich habe einen sozialen Beruf und arbeite im Gesundheitswesen. Habe von daher viel mit Menschen zu tun, die mich bewundern und denen ich ein Vorbild bin und mir dankbar sind wenn ich Gutes für sie tun kann. Diese Menschen öffnen ihr Herz für mich und ich bleibe immer sehr bescheiden. Sie bedanken sich in aller Form doch auch diese Art der Arbeit ist und bleibt vergänglich. Es ist ein Beruf und der soll es auch bleiben.


Genau! Dankbare Klienten und deine Ex kann man kaum vergleichen...

Zitat von darkenrahl:
Ich frage mich gerade, hier geben die Ladys doch immer gerne ihre Meinungen bekannt, warum sind sie jetzt betreffend Betreuungsmodell und Unterhalt einfach still?

Zitat von darkenrahl:
Ich habe das in die Runde geworfen weil, würde eine Lady betreffend Unterhalt, Beziehungsmodell etc. fragen... sie seitenlang Tips bekommen würde. Hier ist es aber still und ruhig


Kein Forum dieser Art ersetzt eiine anwaltliche Beratung und Juristin sind hier die wenigsten... Auch was deine Sicht der Dinge betrifft, Frauen gehen fremd und kassieren Ich kenne genug Beispiele, wo es umgekehrt ist, wo der Mann sich arm gerechnet hat und die Frau auf einem Berg Schulden sitzen geblieben ist.Das Eltern sie die Betreuung 50/50 teilen gibt es in meinem Umfeld öfters, wie freiwillig die Eltern sich das teilen weiß ich nicht so genau....

Fakt ist, irgendwie werdet ihr euch einigen müssen, entweder man behält ein Möbelstück und gibt dafür ein anderes ab, oder der andere bekommt eine Summe Geld. Was man noch bedenken muss, irgendwann ändert sich die Steuerklasse und dann bleibt noch weniger übrig.

11.11.2019 00:10 • x 1 #438


S
Als Vater mit einiger Nahkampferfahrung in Sachen Umgang, bin ich durchaus der Meinung, dass ein Wechselmodell halt für die Kinder nur wirklich gut ist, wenn beide Seiten kooperieren.

In D wird halt die Seite, die nicht kooperiert, nicht sanktioniert. Diesbezüglich ist das System mangelhaft.
Auch werden halt andere Dinge nicht berücksichtigt, wenn der Vater erweiterten Umgang darstellt. Insbesondere in finanzieller Hinsicht. Wenn beides berücksichtigt würde und auch von Ämtern richtig begleitet würde, dann wäre die Basis für Streitereien, bereits deutlich eingeschränkt.

11.11.2019 00:31 • x 1 #439


F
Das würde heißen, es müsste sanktioniert werden inwieweit eine Person (auch) bereit ist und in der Lage ist, SUBJEKTIV erfahrenes Leid zu objektivieren und sich in Rücksichtnahme und Akzeptanz zu üben. Denn das würde auch all jene betreffen, deren Mann sie betrogen hat, sich nie/kaum um die Kinder gekümmert hat und nun (vielleicht?) aus Unterhaltsgründen um ein Wechselmodell kämpft.
Ich, sorry, finde es nachvollziehbar, fair und angemessen, wenn eine solche Frau Unterhalt bekommt und die Kinder (wie zuvor auch) weiterhin überwiegend betreuen kann, zum Elternsprechtag und zum Kinderarzt geht (hat nach wie vor Seltenheitswert, dass man da Väter sieht..).

Du kannst nicht in einem System mit einer allgemeingültigen Rechtsgrundlage leben, an vielen Stellen davon profitieren und dann, im Einzelfall, andere und individuelle Systeme wünschen.
Die Propaganda täuscht auch. Selbst In den Ländern mit einem gesetzlich einklagbaren Wechsel Modell liegt die Quote bei lediglich etwa 4 % (Schweden) oder deutlich niedriger.

Warum?
Weil z.B. bei 1976363901 Millionen Jobs schon allein die Arbeitszeiten nicht passen und auch nicht passbar gemacht werden können.

Der ganze Kram ist kein Auftrag an die Justiz, sondern ein Auftrag an innerbetriebliche Arbeitszeitregelungen, Gleitzeitmodelle uvm.
DAVON gibt es in unserem Land zu wenige..für Familien mit und ohne Kinder.

11.11.2019 01:41 • #440


F
Sorry, die Zahlen waren falsch ...Schweden 20%

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fi...3%9Fer.pdf

Wer mag, lese sich die angegebenen Studien durch.

Es ist nicht alles Gold, was glänzt.
Auch wenn es sicherlich vielen Vätern helfen würde, kann ein solches Modell nicht allgemeingültig zur Grundlage gemacht werden.

11.11.2019 01:50 • #441


iRobot
Hallo Gandalff,

Etwas mehr als 4 Wochen sind jetzt um...
Du sinnierst über den Ausgleich der Möbel und Sie ist schon ausgezogen ....

Die Waschmaschine/ der Geschirrspüler und der Trockner geht ab sofort dort arbeiten, wo sich der Lebensmittelpunkt der Kinder befindet...ohne Ausgleich für die Gegenseite....
Hört sich komisch an...ist aber laut Paragraph? so... müsste ich jetzt suchen....

Deswegen einen Kriegsschauplatz zu eröffnen ist meiner Meinung grob Fahrlässig....
Solange alles ohne Anwalt läuft.....alles gut...
das Geld für die Anwaltsbriefe könnte man dann auch gleich das Klo runterspülen......
Ich sage nur EBAY Kleinanzeigen....für einen Fuffy bekommst du eine schöne fast neue gebrauchte Maschine.....die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die auch aus einer Trennung kommt.

Ich hatte schon einmal meinen Senf dazu gegeben, wegen diesen netten Nicht wirklich relevanten Empfehlungen, die hier geschrieben worden sind.

Wie gesagt etwas mehr als 5 Wochen sind rum...
Die Zeit läuft....gegen Dich....
Dadurch das Sie schon ausgezogen bist...ist der Fahrplan vorgezeichnet....
Egal was an Absprachen über ein etwaiges Betreuungsmodell herauskommt.....das finanzierte Haus könnte dir das Genick brechen....
Kannst du es halten, wenn du doch Unterhalt zahlen musst....
Der Dreh- und Angelpunkt für deine Zukunft mit oder ohne Kinder wird diese Finanzierung sein...

Mfg
iRobot

11.11.2019 13:16 • x 1 #442


aquarius2
Sie will weg, sie soll sich um neue Sachen kümmern...

11.11.2019 22:53 • #443


trixi-77
Zitat von aquarius2:
Sie will weg, sie soll sich um neue Sachen kümmern...


Solche hetzerische und unsachliche Kommentare bringen doch gar nichts.

Fakt ist: Hausrat wird hälftig geteilt.

11.11.2019 22:58 • #444


aquarius2
Zitat von trixi-77:
Fakt ist: Hausrat wird hälftig geteilt.


Ja, kenn ich, ein Pärchen aus der Nachbarschaft hat die Möbel geteilt... mit Kettensäge oder Axt und ich hatte Nachtdienst... Hoffe die finden eine andere Lösung, aber nur weg wollen und Forderungen stellen ist es wohl nicht. Da er ja ein Wechselmodell will und während der Trennungsphase beide gemeinsam das Sorgerecht haben, hat jeder das gleiche Recht auf die Sachen.

11.11.2019 23:01 • x 1 #445


G
Zitat von iRobot:
Kannst du es halten, wenn du doch Unterhalt zahlen musst....

Keine Ahnung! Beim jetzigen Kindesunterhalt von 504 EUR für beide ja. Dann bleibt ein 100er übrig, wenn ich alle meine Lebensunterhaltskosten (gut gerechnet) und das Haus (warm) abziehe.

Problem ist nur, dass die Kinder laut Düsseldorfer Tabelle teurer werden. Und dann komm ich natürlich nicht mehr hin.

Die Frage ist halt auch, ob ich einen besseren Zinssatz heraushandeln kann wenn die Kredite für's Haus auf mich alleine umverschuldet werden. Ich könnte zB auch die Laufzeit der Raten um zB. 5 Jahre verlängern...so reduziert sich auch die monatliche Rate.

Auf der anderen Seite könnte das Haus auch zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen wenn ich alleine im Grundbuch stehe. Das kann sich aber auch zum positiven oder negativen für mich entwickeln.

Wenn ich das Haus nicht halte, verliere ich wahrscheinlich auch gute Argumente um vor Gericht die Kinder hälftig zu mir zu bekommen, weil ich dann ja kein gewohntes Umfeld für die Kinder mehr hätte.

Die Warmkosten für's Haus (Kredite + Unterhaltung + Versicherungen etc.) sind knapp 1000 EUR.
Der Unterschied Mietswohnung und Haus ist, dass die Hauskredite von meinem Netto abgehen. Hätte ich eine Mietswohnung würden diese Kosten vom Selbstbehalt abgehen. So wäre ich mit ner kleinen Mietswohnung vielleicht in der Summe 100 EUR günstiger.

Das muss man erstmal alles durchrechnen

Zitat:
Die Zeit läuft....gegen Dich....

Ich weiß, aber endlich, nachdem sie manche Termine kurzfristig abgesagt hat, geht es vorwärts.
Nächste Woche sind wir bei der Caritas wegen der Kinderbetreuung und nächste Woche hat sie auch noch einen Termin mit den Kreditpartnern - erstmal alleine (ich hatte auch schon nenn Termin). Und dann hoffentlich mit mir. Ich hoffe, dass das alles noch im November geregelt wird. Und wenn es bei diesen beiden Terminen (also Caritas und Banken) nicht fruchtet, geht's wohl zum Anwalt.

12.11.2019 00:48 • #446


S
Ihr braucht nur unbedingt eine Liste, in der der komplette Hausrat enthalten ist und von euch Übereinstimmend bewertet wird.
Von beiden unterschrieben.
Alles was sie mitgebracht hat in die Ehe gehört ihr Und kommt in den sogenannten Anfangsbestand.
(Also nicht auf diese Liste).

Dann kann sie nehmen was sie braucht,( weil sie erst mal die Kinder hat.)
Das wird dann auf der Liste vermerkt und auch wieder unterschrieben.

Eine letztendliche Einigung in dem Thema kann man dann auch Später Insgesamt erzielen.

Die Außergerichtlichen Einigungsversuche mit meiner Ex liefen erst hervorragend an.
Kurz vor Abschluss wurde dann eine eklatante Forderung zur Grundlage dieser Einigung gemacht. Eine Forderung, die viel zu hoch und rechtlich nicht haltbar ist.

Wenn es einen gegnerischen Anwalt geben wird, wird er auch erst später aus dem Hut gezaubert.

12.11.2019 05:47 • x 1 #447


cybergnom
Zitat von Gandalff:
Der Unterschied Mietswohnung und Haus ist, dass die Hauskredite von meinem Netto abgehen.

Hat Dir das Deine Anwältin gesagt oder hast Du das selbst recherchiert?
Als Ausgaben kannst Du nur im Trennungsjahr die komplette Rate abziehen. ABER Du musst den Wohnvorteil gegenrechnen, weil Du ja sozusagen keine Miete bezahlst. Bei mir kommt da ein negativer Abzugsbetrag raus, was bedeutet, dass ich durch das Haus ein fiktiv höheres Einkommen habe.

Dazu kommt, dass Du ab Zustellung des Scheidungsantrags nur noch die Zinsen als Ausgaben anrechnen kannst, die Tilgung wird dann als Vermögensbildende Maßnahme angesehen.

12.11.2019 10:31 • x 3 #448


iRobot
Hallo Gandalff,

Das ist aber mit sehr spitzen Bleistift gerechnet....
Die Antwort von @cybergnom sollte Dir zu denken geben....denn genau so wird es laufen...
Das du alleine das Ding finanzieren wirst ....mit Zustimmung der Bank halte ich für sehr fraglich....

Ich will Dir nicht den Elan nehmen, aber bei so einer Geschichte gibt es nur Verlierer...auf beiden Seiten.....ich persönlich habe meine Hütte vermietet....
Was auch geht....schau ob du eine WG Gründen kannst.....du musst jetzt kostendeckend denken...ziehe alle Möglichkeiten in Betracht....

Wenn ich das Haus nicht halte, verliere ich wahrscheinlich auch gute Argumente um vor Gericht die Kinder hälftig zu mir zu bekommen, weil ich dann ja kein gewohntes Umfeld für die Kinder mehr hätte.

Das wird komplett überbewertet....halte nicht daran fest....das Umfeld der Mutter ist auch neu und die Kinder befinden sich darin....das sind feministische Nebelkerzen und Nonsens....

Mfg
iRobot

12.11.2019 13:49 • x 2 #449


cybergnom
Zitat von iRobot:
mit Zustimmung der Bank halte ich für sehr fraglich....

Es ginge sowieso nur mit Zustimmung der Bank.
Denn die Konstellation muss sich ja so darstellen:
Ex überträgt ihre Anteile am Haus (so wie im Grundbuch geschrieben) an TE
TE bzw. die Bank entlässt Ex dafür aus dem Kreditvertrag.
Das bedeutet zwangsläufig einen neuen Kreditvertrag und somit eine neue Prüfung der Bank.
Die Bank setzt Lebenshaltungskosten von 1/3 des Nettoeinkommens an - gleichgültig wieviel du tatsächlich brauchst.

Die Rechnung sieht dann für Dich, @Gandalff aus Sicht der Bank wie folgt aus:
2.200Euro Netto-Einkommen
-540Euro Kindsunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)
-304Euro Trennungsunterhalt (Hab ich mal eben mit einem Rechner im I-Net gerechnet, die sind relativ genau)
-726Euro Lebensunterhalt (1/3 vom Netto)
-640Euro monatliche Rate

Macht unterm Strich -10Euro
Und damit nicht finanzierbar. Minus ist Minus, egal ob 1Euro oder 1.000Euro. Nicht verhandelbar, ich hab das alles durch.
Klar könntest Du Versuchen, längere Laufzeit, geringere Raten, etc. zu erreichen.

Allerdings solltest Du bedenken, dass Dir realstisch gesehen (bei den NK, die Du angegeben hast) keine 400Euro im Monat zum Leben bleiben. Und dabei sind eventuelle Zugewinnzahlungen an Deine Ex noch nicht berücksichtigt.

Willst Du Dich wirklich zum Skla. des Hauses machen?

12.11.2019 14:20 • x 2 #450


A


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