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8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

hahawi
Zitat von Schwedus:
Die Familienministerin hat sich vor 2 Wochen wieder dagegen ausgesprochen.

Ja, ich habs gelesen.
Aber eine Familienministerin hat der deutschen Justiz eigentlich nichts reinzureden.

04.11.2019 19:26 • x 2 #406


La-Fleur
Zitat von hahawi:
Ich weiss nicht genau, wie es so in D gehandhabt wird.
In Österreich wird mittlerweile, zumindest in Großstadten, das Doppelresidenzmodell (=Wechselmodel) als Standard gesehen.



Hier nicht...wenn de dich ne Weile vor Gericht aufhälst haste schnell mal n P.166 und oder 163 an den Hacken und dann kannste mal schnell in die Röhre gucken.

04.11.2019 19:29 • x 2 #407


A


8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

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trixi-77
Zitat von Schwedus:

Der Punkt ist eher, dass keine Berücksichtigung des Einkommens der Mütter vorgenommen wird.
Solange alle zusammen wohnen, werden alle Einkommen in einen Topf geworfen, um damit die Kinder zu versorgen.
Nach der Trennung gibt es sture Pauschalen, welche nicht an den Einkommen-beider- orientiert sind.
Naja ausser im Rosenheimmodell, denn da wird dies berücksichtigt.


Ist das so?
Das hatte ich bei unserer Berechnung anders verstanden.
Da variierten die berechneten Unterhaltszahlungen durchaus nach den angegebenen Varianten (halbe Stelle/dreiviertel Stelle).

04.11.2019 19:30 • #408


La-Fleur
Zitat von Schwedus:

Das ist nicht die Wahrheit, das wird in der Theorie so benannt, aber im Prüffall spielt dies keine Rolle.



In der Norm...und im Prüffall können wir uns ja mal in D die Ergebnisse ansehen...

04.11.2019 19:30 • x 1 #409


La-Fleur
Zitat von darkenrahl:

Ja, ja, auch wenn sie erstmals einfach betrügt, davonläuft, die Familie im Stich lässt und dann über einen Anwalt ihr ach so zustendes Recht und Geld einfordert.





Lass uns mal Paar und Elternebene trennen, dann können wir gern weiter diskutieren.

04.11.2019 19:33 • x 1 #410


S
Zitat von trixi-77:

Ist das so?
Das hatte ich bei unserer Berechnung anders verstanden.
Da variierten die berechneten Unterhaltszahlungen durchaus nach den angegebenen Varianten (halbe Stelle/dreiviertel Stelle).


Das Einkommen der Mütter wird nur berücksichtigt, ist es mehr als 3 mal so hoch, wie das Einkommen vom Vater.
Der neue Partner der Mütter wird nicht angerechnet- hast du als Vater aber eine Freundin und wohnst zusammen, kann dir ein Mietvorteil angerechnet werden.

04.11.2019 19:35 • x 2 #411


S
Zitat von La-Fleur:




Lass uns mal Paar und Elternebene trennen, dann können wir gern weiter diskutieren.


Das wird dir als betrogenener Mann oft vorgehalten.
Frau weiss aber auch ganz genau, dass sie über die Paarebene die Elternebene beeinflussen kann. Frau sucht sich einen Neuen Partner und sie kann sich sicher sein, dass sie die Kinder behält.

04.11.2019 19:41 • x 2 #412


darkenrahl
Zitat von Schwedus:

Das wird dir als betrogenener Mann oft vorgehalten.
Frau weiss aber auch ganz genau, dass sie über die Paarebene die Elternebene beeinflussen kann. Frau sucht sich einen Neuen Partner und sie kann sich sicher sein, dass sie die Kinder behält.


Danke, das wollte ich hören. Es ist in Deutschland wie in der Schweiz. Männer und Frauen haben die gleichen Rechte, wenn es aber ums Trennungsrecht/Scheidungsrecht geht... Frauen eben mehr.

04.11.2019 19:47 • x 2 #413


La-Fleur
Zitat von Schwedus:

Das wird dir als betrogenener Mann oft vorgehalten.
Frau weiss aber auch ganz genau, dass sie über die Paarebene die Elternebene beeinflussen kann. Frau sucht sich einen Neuen Partner und sie kann sich sicher sein, dass sie die Kinder behält.



Jo, mag sein.

Wenn man mit mir persönlich aber diskutieren möchte dann auf andere Ebene, da ich nun mal diese Denkensweise von keiner Seite unterstütze.

Natürlich kann ich dem TE auch Tipps geben, wie er möglicherweise die Kindesmutter an die Wand Nageln kann...wenn das eher seinem Niveau der Regelung entspricht...ist halt aber eben nicht mein Interessenbereich.

04.11.2019 19:48 • x 1 #414


V
Zitat von darkenrahl:

Danke, das wollte ich hören. Es ist in Deutschland wie in der Schweiz. Männer und Frauen haben die gleichen Rechte, wenn es aber ums Trennungsrecht/Scheidungsrecht geht... Frauen eben mehr.


Nicht aus jeder Umgangsdiskussion einen Kampf der Geschlechter machen
Mich interessieren Zahlen, ich kenne bisher keine. Mein Anwalt sagte mir damals, dass höchsten 10 Prozent der getrennten Eltern Eskalationsfälle wären, der Rest würde sich einigen, der Großteil davon weitgehend störungsfrei.
Ich denke zudem, dass hier das Prinzip Filterblase greift. Eskalationsfälle kennen Eskalationsfälle usw.

04.11.2019 20:01 • x 1 #415


darkenrahl
Zitat von La-Fleur:


Jo, mag sein.

Wenn man mit mir persönlich aber diskutieren möchte dann auf andere Ebene, da ich nun mal diese Denkensweise von keiner Seite unterstütze.

Natürlich kann ich dem TE auch Tipps geben, wie er möglicherweise die Kindesmutter an die Wand Nageln kann...wenn das eher seinem Niveau der Regelung entspricht...ist halt aber eben nicht mein Interessenbereich.


Der TE will seine Frau nicht an die Wand nageln, er will rechtlich gleich behandelt werden. Und dafür braucht er Hilfe. Frauen wird von den Behörden geholfen, Männern nicht. Das ist das Problem des TE

04.11.2019 20:03 • x 3 #416


La-Fleur
Zitat von darkenrahl:

Der TE will seine Frau nicht an die Wand nageln, er will rechtlich gleich behandelt werden. Und dafür braucht er Hilfe. Frauen wird von den Behörden geholfen, Männern nicht. Das ist das Problem des TE



Dazu stellte ich diesbezüglich oben Fragen, was er den überhaupt schon unternommen hat.

Dem TE rate ich seine Frau auf ein Gespräch beim JA einzuladen und das Wechselmodell anzusprechen und die Argumentation abzuwarten....

Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das Frauen nicht grundsätzlich die Hilfe bekommen. Mich haben sie damals darauf aufmerksam gemacht eine gerechte Aufteilung bezüglich der Erziehung zu erstellen und tatsächlich hätte ich mit Sicherheit den kürzeren gezogen damals wenn ich mich gesträubt hätte, was aber gar nicht mein Problem war. Am Ende hat es der KV selber verbockt weil ihm zwischen durch ne *beep* gewachsen ist und er meinte sich wie eine zu verhalten.

Also bevor hier so pauschal immer gequakt wird, doch erstmal alle Möglichkeiten durchdenken die der KV durchlaufen könnte.

04.11.2019 20:15 • x 2 #417


S
Zitat von vollhorst:

Nicht aus jeder Umgangsdiskussion einen Kampf der Geschlechter machen
Mich interessieren Zahlen, ich kenne bisher keine. Mein Anwalt sagte mir damals, dass höchsten 10 Prozent der getrennten Eltern Eskalationsfälle wären, der Rest würde sich einigen, der Großteil davon weitgehend störungsfrei.
Ich denke zudem, dass hier das Prinzip Filterblase greift. Eskalationsfälle kennen Eskalationsfälle usw.


Ich habe mich offiziell auch geeinigt- Gerichte erzielen gern Vergleiche.
Hätte ich gegen diesen Vergleich protestiert- wären mir die vollen Kosten in Rechnung gestellt worden.

04.11.2019 20:16 • x 2 #418


V
Zitat von Schwedus:

Ich habe mich offiziell auch geeinigt- Gerichte erzielen gern Vergleiche.
Hätte ich gegen diesen Vergleich protestiert- wären mir die vollen Kosten in Rechnung gestellt worden.


Ja, ich weiß. Es ging nicht um Verfahren bei Gericht.
Ist aber egal. Es ändert mein Problem nicht, dass ich keine Zahlen kenne, wie viele Väter Umgangsprobleme haben und in welcher Form. Die Diskussion -auch hier im Forum- wird sehr stark aus Betroffenenperspektive geführt. Das ist völlig legitim, führt aber bei den immer wieder daraus resultierenden Grundsatzdiskussionen in eine Sackgasse aus Verzerrungen, und Pauschalisierungen.

On Topic:
Zitat von La-Fleur:
Dem TE rate ich seine Frau auf ein Gespräch beim JA einzuladen und das Wechselmodell anzusprechen und die Argumentation abzuwarten....


+1 Dazu dieses Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten und ggf. eine Elternberatungsstelle einbeziehen

04.11.2019 20:42 • x 2 #419


G
Heut hab ich mit der Anwältin nochmal telefoniert und so ganz verstanden hab ich es nicht.
Es geht um den Selbstbehalt.
Gegenüber meiner Frau hab ich nenn Selbstbehalt von 1200 EUR und gegenüber meiner Kinder einen von 1080 EUR. Was heisst das konkret?
Ich verdiene 2200 Netto. Davon zieh ich noch die 504 EUR Kindesunterhalt ab (wenn es soweit käme) und auch die Kredite vom Haus (680 EUR). So komm ich auf 2200-504-680= 1016 EUR

Was heißt das nun konkret?

P.S.: Angeblich ist es auch so, dass die Kredite vom Haus vom Netto abgezogen werden. Hätte ich eine Mietswohnung würden die Mietskosten noch vom Selbstbehalt abgezahlt werden. So könnte es also sinnvoller sein, das Haus zu halten, da eben die Kaltmiete vom Haus (also die Kredite) vom Netto weggehen und nicht vom Selbstbehalt.

06.11.2019 20:42 • x 1 #420


A


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