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8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

G
Also was kann ich tun? Anscheindend streiten wir gerade um die Kinder und um den Unterhalt. Soll ich jetzt meine Eltern in den Kindergarten schicken, sodass sie unsere Kinder 5 Minunten vorher abholen? Das ist doch kindergarten...

24.10.2019 20:33 • x 1 #271


K
Zitat von Gandalff:
Also was kann ich tun? Anscheindend streiten wir gerade um die Kinder und um den Unterhalt. Soll ich jetzt meine Eltern in den Kindergarten schicken, sodass sie unsere Kinder 5 Minunten vorher abholen? Das ist doch kindergarten...

Nicht nur Kindergarten sondern auch Kampf auf dem Rücken der Kinder. Die verstehen das doch gar nicht. So sehr wie ich das verstehe, aber mach das bitte nicht.
Bei meiner Scheidung waren wir leider auch nicht immer professionell, aber das hinterlässt wirklich Spuren bei den Kindern. Sie können sich heute noch daran erinnern. Vielleicht nicht unbedingt das 3 jährige Kind, aber das 5 jährige merkt das schon.

24.10.2019 20:36 • x 1 #272


A


8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

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G
Ja klar! Versteh ich. Aber was soll ich tun? Wie kann ich es unterbinden, dass sie machen kann was sie will solange es noch keinen Richterspruch über die Betreuung gibt?

24.10.2019 20:38 • x 1 #273


K
Zitat von Gandalff:
Ja klar! Versteh ich. Aber was soll ich tun? Wie kann ich es unterbinden, dass sie machen kann was sie will solange es noch keinen Richterspruch über die Betreuung gibt?

Da wissen die Anderen bestimmt besser Rat. So sehr wir uns in der Trennung zwischendurch auch gezofft haben, wir haben es schlussendlich ohne Anwaltsschlacht geschafft das Wechselmodel mit den Kindern zu leben.

24.10.2019 20:40 • x 3 #274


S
Handschuhe ausziehen, Gandalff.

Wenn du IRGENDEINE Chance haben willst, dann musst du dich bereits JETZT drum kümmern.
Jetzt jetzt.
Nicht erst bei der Scheidung.
Du musst jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, das ist vom Sorgerecht unabhängig und sie wird versuchen, es dir wegzunehmen.
Entfremden sich die Kindern nun schon langsam über das Jahr, stehst du mit wenig Argumenten da.

1. Anwalt deswegen einschalten. Am besten morgen.
2. Termin MIT deiner Nochfrau bei profamilia oder einer anderen Familienberatungsstelle vereinbaren.
Wenn sie nicht hingeht: geh allein. Am besten lässt du dir nen Zettel mitgeben, dass du da warst. Du kannst es ggf. später noch brauchen und vorlegen, dass du um Lösungen bemüht warst und sie blockiert hat.
3. Jugendamt einschalten und auch dort einen Beratungstermin machen. Ist ne Überwindung, ist aber wichtig und wird deine Stellung ggf. stärken (s.o.). Du kannst damit deutlich machen, dass du Lösungen gesucht hast und deine Rechte und Pflichten wahrnehmen wolltest.

Die Kinder sind nicht Eigentum der Mutter. Die kann nicht alles alleine bestimmen.
Lass dich nicht an der Nase durch den Ring zerren, bleibe höflich, aber bestimmt, konsequent und verweise auf die Rechtslage.
Alles, was du jetzt an Rechten (freiwillig) aufgibst während des Trennungsjahres, wirst du nachher nur schwerlich zurück streiten können.

24.10.2019 20:40 • x 2 #275


S
Zitat von Gandalff:
Ja klar! Versteh ich. Aber was soll ich tun? Wie kann ich es unterbinden, dass sie machen kann was sie will solange es noch keinen Richterspruch über die Betreuung gibt?


In der Regel nicht viel ( das ist nicht pessimistisch, das ist die gelebte Realität in Deutschland).
Wenn du kämpfen möchtest, dann tatsächlich jetzt! Aufenthaltsbestimmungsrecht sofort einklagen ( wird innerhalb von 30 Tagen entschieden).

24.10.2019 20:43 • x 3 #276


S
Im Netz gibt es Umgangspläne zum Ausdrucken.
Leg ihr zwei Modelle vor, soll sie sagen, was sie will.
Achte darauf, dass es dann auch eine gleichmäßige Betreuung ist.

Das ist Kindergarten, richtig.
Ich würde es ihr aber tatsächlich nochmal so auseinandersetzen, dass ihr zu 50% sorgeberechtigt seid und du nicht bereit bist, da freiwillig zu verzichten. Dass du nicht willst, dass es auf so einen Kindergarten hinausläuft und das Wohl der Kinder auch in ihrem Interesse sein sollte.
Deswegen hast du die obenstehenden Termine ausgemacht, damit es vernünftig läuft. Und weil sie eine intelligente Frau ist, erschließt sich ihr der Sinn sicherlich unmittelbar.

24.10.2019 20:46 • x 1 #277


S
Zitat von Staropramen:
Im Netz gibt es Umgangspläne zum Ausdrucken.
Leg ihr zwei Modelle vor, soll sie sagen, was sie will.
Achte darauf, dass es dann auch eine gleichmäßige Betreuung ist.

Das ist Kindergarten, richtig.
Ich würde es ihr aber tatsächlich nochmal so auseinandersetzen, dass ihr zu 50% sorgeberechtigt seid und du nicht bereit bist, da freiwillig zu verzichten. Dass du nicht willst, dass es auf so einen Kindergarten hinausläuft und das Wohl der Kinder auch in ihrem Interesse sein sollte.
Deswegen hast du die obenstehenden Termine ausgemacht, damit es vernünftig läuft. Und weil sie eine intelligente Frau ist, erschließt sich ihr der Sinn sicherlich unmittelbar.


Das Problem, ist sie intelligent - wird sich bei eignen 1000 Netto nicht auf den Unterhalt verzichten.

24.10.2019 20:59 • x 1 #278


G
Wenn das Wechselmodell richterlich durchgehen sollte, dann schon.

24.10.2019 21:01 • x 1 #279


S
Zitat von Gandalff:
Wenn das Wechselmodell richterlich durchgehen sollte, dann schon.


Schau ins Netz, schau in die Vätergruppen - schau bei der FDP vorbei , das Wechselmodell wird so gut wie nie richterlich verordnet.
Unsere Familienministerin meinte das Deutschland noch nicht so weit wäre- die anderen Länder haben mehr Gleichberechtigung, deshalb kann das Wechselmodell keine Anwendung finden.

24.10.2019 21:06 • x 1 #280


S
Zitat von Gandalff:
Wenn das Wechselmodell richterlich durchgehen sollte, dann schon.


Wenn du Mehr verdienst als sie, wohl eher nicht.
Oberste Priorität der Richter ist, dass die finanzielle Belastung innerhalb der ehemaligen Familie bleibt.
Da bekommt man mal easy gesagt, man wäre nicht so gut geeignet.
Heißt aber in Wahrheit, man ist geeignet die Knete rein zu bringen.

Meine Tochter wohnt jetzt bei mir und die Mutter weiß nicht wie viel Unterhalt sie bezahlen soll.
Ich hab daraufhin das Jugendamt gebeten ihr das auszurechnen.
Die Dame am Telefon hat mir sofort dringend geraten einen Titel einzuholen.
In 9,9 von zehn Fällen bekommen dass die Mütter geraden.
Und die Jugendämter holen bevorschussten Unterhalt 100-prozentig zurück.

Mit anderen Worten, muss man denen allen sofort klarmachen, dass überhaupt nichts mehr erwirtschaftet wird wenn die Sache unfair abläuft.

Solange der brave deutsche Esel weiter in der Mühle im Kreis läuft, passiert da gar nichts

24.10.2019 21:08 • x 2 #281


aquarius2
Ihr habt beide das Sorgerecht und du hast beim Umgangsrecht mitzureden. Sie will weg, sie darf gehen, aber du hast auch ein Recht darauf, die kinder bei dir zu behalten. Sag ihr, solange ihr nicht geschieden seid, willst du zu 50% für die Kinder sorgen und dich nicht mit zwei Wochenenden im Monat abspeisen lassen.
Wissen die im Kindergarten schon, dass ihr getrennt seid? Sprich mit den Mitarbeitern und sage denen, du möchtest nicht, dass sie von anderen als Mutter und Vater abgeholt werden, das darfst du sagen. Schlage deiner Frau vor, zeitnah zum Jugendamt zu gehen. Was hälst du davon, eine Vater Kind Kur zu beantragen, die Trennung und die Zukunft scheinen dich sehr zu belasten? Was sagt der Kinderarzt/Hausarzt?
Ich kenne viele, die in der Trennungszeit so eine Kur beantragt und auch bekommen haben, mach das, bevor sie auf die Idee kommt. Wenn du ihr die Kinder die meiste Zeit lässt, wird ein Gericht sich nicht auf das Wechselmodell einlassenn, wenn das vorher schon so gehandhabt wurde klappt das sogar im tital konservativen Bayern.
Wenn dein Frau zickt, erinnere sie an die Schulfereien, es gibt mehr als nur Sommerferien, wie stellt sie sich die Zukunft vor, wenn du da nicht mitwirken kannst?

24.10.2019 21:27 • x 2 #282


S
Krass finde ich immer wieder den Umstand, wie allzu bereit die Mütter sind, aus schierer Geldgeilheit die Kinder zu instrumentalisieren.
So krass.

Will ich Gandalffs Frau jetzt gar nicht unterstellen, die Selbstverständlichkeit, mit der sie gerade Entscheidungen trifft würde ich aber in jedem Fall schon mal nachhaltig ankratzen.

Auf jeden Fall, wie gesagt, Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Morgen.
Jugendamt anrufen: auch morgen.

24.10.2019 21:45 • x 2 #283


S
Zitat von Staropramen:
Krass finde ich immer wieder den Umstand, wie allzu bereit die Mütter sind, aus schierer Geldgeilheit die Kinder zu instrumentalisieren.
So krass.

Will ich Gandalffs Frau jetzt gar nicht unterstellen, die Selbstverständlichkeit, mit der sie gerade Entscheidungen trifft würde ich aber in jedem Fall schon mal nachhaltig ankratzen.

Auf jeden Fall, wie gesagt, Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Morgen.
Jugendamt anrufen: auch morgen.



So nach 4 Jahren sehe ich der Realität etwas mehr ins Auge. ( man muss berücksichtigten, Ex beginnt ein neues Leben - da zählt der Exmann nicht mehr viel)
Bei mir damals, Ex hatte 1200-1500 Netto, Miete für die alte Wohnung 600 Euro, Auto, Kiga, Urlaub, Feiern etc - ohne das Kindergeld plus Unterhalt geht das nicht.
Das Wechselmodell hätte Ihr jede Menge Freiheit genommen.

24.10.2019 22:00 • x 1 #284


Demian
Mal eine ganz doofe Frage: beide haben doch derzeit sowohl Sorge- als auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder?

24.10.2019 22:05 • x 2 #285


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