Gast2000
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Gast2000
Zitat:Über Fernseher usw. will ich jetzt nicht anfangen zu streiten, aber wie ist das z.B. mit dem Auto in einer Gütergemeinschaft? Wer bekommt das Auto?
Meine Mutter ist der Versicherungsnehmer, ich bin der Halter. Ich habe den Kaufvertrag alleine unterschrieben und ich stehe auch alleine im Fahrzeugbrieg. Gekauft haben wir es uns damals innerhalb der Ehe vom gemeinsammen Geld. Genutzt hat es bis jetzt meine Frau zu 90%. Sie ist mitm Auto auf Arbeit und ich mit dem Fahrrad.
Wer bekommt jetzt das Auto?
Gandalff
Schwedus
Zitat von Gandalff:Ich habe echt ein seltsammes Baugefühl. Die letzten Tage wirkte sie immer sehr souverän ab abgeklärt. Heute, als sie von mir Gegenwind bekam wurde sie unsicherer und nervöser. Wir trafen uns in einer Kneipe und am Anfang hat sie noch langsam daran genuckelt und je mehr ich entgegenbrachte desto schneller wurde die Cola leer.
Irgendwann wurde sie beleidgend und meinte dass sie sich überhaupt nicht mehr vorstellen könne mit mir zusammen zu kommen weil sie sich vor meinen Berührungen ekeln würde.
Ich weiß nicht ob das ernst gemeint ist - ich denke das war so ne Art Ausrede und Schutzmechanismus.
Zitat von Gandalff:Leute, versteht mich nicht falsch, aber ich denk wenn sie aufwacht wird sie erkennen was sie verlieren könnte und wird bestimmt auch mal ernsthaft über alles nachdenken. Ist nur mein Bauchgefühl dazu.
Im Moment sehe ich mich in der stärkeren Position. Mal sehen was da noch alles kommt.
Gandalff
Zitat von Schwedus:Im Prinzip müsste er wissen, in welche Richtung entschieden wird
Schwedus
Zitat von Gandalff:Laut meiner Anwältin ist das Wechselmodell zur Zeit sehr beliebt. Es haben sich ja auch die Vaterrollen in den letzten 30 Jahren stark verändert. Und wenn nichts grob fahrlässiges auf die Kinder bezogen gegen den Vater spricht, dann würde man das Wechselmodell vor Gericht schon durchbringen. Vor allem auch dann, wenn der Vater ja noch im Haus lebt wo die Kids halt auch ihren Lebensmittelpunkt haben.
Zwecks Haus: Das werde ich halten können, wenn das Wechselmodell durchgeht, da ich dann keine 540 EUR Kindesunterhalt zahlen muss (da ja beide zu gleichen Teilen für das Kindeswohl da sind). Mir wird quasi das hälftige Kindergeld angerechnet und prinzipiell in Kindesunterhalt abgezogen (sozusagen die Ausgaben der Kids wenn sie bei mir sind).
Interessant war auch, so hab ich es zumindest verstanden, dass von meinem Nettogehalt die Darlehenssumme vom Haus abgezogen wird. Wenn ich das Haus also halten will oder kann, bleibe ich über dem Selbstbehalt und muss vom Selbstbehalt (1200 EUR) dann nicht noch extre eine Miete bezahlen.
Es gibt also 2 Varianten:
1. Residenzmodell - Kids bei der Mutter:
Mein Netto abzgl. Kindesunterhalt (540) abzgl. Darlehen vom Haus: Dann bin ich unter dem Selbstbehalt und meine Frau bekäme kein Ehegattenunterhalt.
2. Wechselmodell:
Mein Netto + Hälfte Kindergeld abzgl. Hälfte Kitagebühren abzgl. Hälfte Kindergeld (Kids kosten ja Geld wenn sie bei mir leben): Dann bin ich übe dem Selbstbehalt und ich müsste von der Differenz dieses Wertes minus dem Selbstbehalt einen Ehegattenunterhalt bezahlen.
Mir bleibt aber dennoch der Selbstbehalt von 1200 EUR und davon muss ich keine Miete mehr abstottern, da ja das Darlehen für das Haus schon vom eigentlichen Netto abzogen wird. Vom Selbstbehalt bezahle ich also den Lebens- und den Unterhalt des Hauses. Und da komm ich abzgl. aller Kosten noch auf ein kleines Plus am Monatsende.
Gandalff
Schwedus
Zitat von Gandalff:Muss ich mei frau eigentlich auszahlen, wenn ich das haus behalte?
Staropramen
Gandalff
Schwedus
Zitat von Gandalff:Ich möchte euch heute nochmal auf aktuellen Stand bringen. Noch ist mit den Kindern nix geklärt. Übers Wochenende hab sie jetzt ich aber am Montag will sie meine Frau vom Kiga abholen. Auf meine Antwort, dass ich sie gerne bis Mittwoch haben möchte hat sie gesagt, dass sie die Kinder am Montag abholt, und so ist es.
Was kann ich denn da dagegen setzen? Ich habe keine Chance selbst meine Wünsche durchzusetzen. Ich kann die Kinder ja nicht im Kindergarten festbinden. Mir geht es ja die Kinder zu 50% bei mir zu haben. Und sie gesteht mir höchstens immer nur paar Tage ein. Denn bis das richterlich durch ist vergeht ja auch noch eine Zeit. Ich vermute sie will halt die Kinder immer bei sich abend, dass sie mich für den laufenden Monat eben auf den Kindesunterhalt verklagen kann. Noch, ist aber keine Regelung getroffen!
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