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8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

G
Zitat:
Über Fernseher usw. will ich jetzt nicht anfangen zu streiten, aber wie ist das z.B. mit dem Auto in einer Gütergemeinschaft? Wer bekommt das Auto?

Meine Mutter ist der Versicherungsnehmer, ich bin der Halter. Ich habe den Kaufvertrag alleine unterschrieben und ich stehe auch alleine im Fahrzeugbrieg. Gekauft haben wir es uns damals innerhalb der Ehe vom gemeinsammen Geld. Genutzt hat es bis jetzt meine Frau zu 90%. Sie ist mitm Auto auf Arbeit und ich mit dem Fahrrad.
Wer bekommt jetzt das Auto?

Das Auto gehört, nach meinem Kenntnisstand, demjenigen der im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen
ist. Wer das Auto und wieviel von den EP genutzt hat, spielt wohl keine Rolle. In einer Zugewinngemein-
schaft unter EP fällt hingegen das Auto zum derzeitigen Schätzwert in die Aufteilungsmasse. Ich rate Dir
das mit Deinem RA, auch ggfls. zu der Benutzung, zu besprechen.

17.10.2019 21:45 • x 1 #256


G
Ich habe echt ein seltsammes Baugefühl. Die letzten Tage wirkte sie immer sehr souverän ab abgeklärt. Heute, als sie von mir Gegenwind bekam wurde sie unsicherer und nervöser. Wir trafen uns in einer Kneipe und am Anfang hat sie noch langsam daran genuckelt und je mehr ich entgegenbrachte desto schneller wurde die Cola leer.
Irgendwann wurde sie beleidgend und meinte dass sie sich überhaupt nicht mehr vorstellen könne mit mir zusammen zu kommen weil sie sich vor meinen Berührungen ekeln würde.
Ich weiß nicht ob das ernst gemeint ist - ich denke das war so ne Art Ausrede und Schutzmechanismus.
Ich gehe ganz selbstbewusst und gut gelaunt in die nächsten Runden und hoffe darauf, dass sie mit mir irgendwann mal vollkommen normal redet und wir das Thema Haus und Kind gut hinbekommen. Irgendwann verliert sie ihren Schutzpanzer. Und dann, wenn Sie sich ihren Problemen endlich mal stellen muss, wird sie erkennen das eigentlich ich der einzige bin, mit dem sie reden kann. Ihre Eltern haben viel Streß und ihre Freundin ist auch der falsche Ansprechpartner. Leute, versteht mich nicht falsch, aber ich denk wenn sie aufwacht wird sie erkennen was sie verlieren könnte und wird bestimmt auch mal ernsthaft über alles nachdenken. Ist nur mein Bauchgefühl dazu.
Im Moment sehe ich mich in der stärkeren Position. Mal sehen was da noch alles kommt.

Grundsätzlich war das heute schon krass, als ich beim Anwalt die gegnerische Partei aufschreiben musste und ich da eben meine Frau hinschreiben musste! Das war schon wirklich sehr emotional.

17.10.2019 22:00 • x 3 #257


A


8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

x 3


S
Was sagt denn dein Anwalt über das Gericht und die Richter? Im Prinzip müsste er wissen, in welche Richtung entschieden wird ( jedes Gericht hat da eine unterschiedliche Haltung zum Wechselmodell).
Solltest du aufs Wechselmodell klagen müssen wünsche ich dir viel Erfolg, rein statitisch die Chancen 90% zu 10 % gegen dich als Mann.
Du wirst dich umschauen wie perfide die Gegenseite argumentieren wird.

In Sachen Comeback, würdest du sie wirklich wollen? Wie soll denn so eine Beziehung aussehen, wenn sie sich vor die ekelt ( niemand sagt das einfach so).
Ich denke, bei dir geht's nun auch ums Ego - du möchtest sie und den alten Zustand unbedingt zurück - mehr ist es nicht , auch verständlich das ist eine Stufe vom Trennungsprozess.

Hast du Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen?
Alle Wertgegenstände werden geteilt ( wenn ihr das nicht intern regeln könnt, macht es der Richter und das ist in aller Regel ziemlich schmerzbefreit).

Wie war das Gespräch mit dem Anwalt; zeigte er die Perspektiven auf?

17.10.2019 23:17 • x 2 #258


SlevinS
Zitat von Gandalff:
Ich habe echt ein seltsammes Baugefühl. Die letzten Tage wirkte sie immer sehr souverän ab abgeklärt. Heute, als sie von mir Gegenwind bekam wurde sie unsicherer und nervöser. Wir trafen uns in einer Kneipe und am Anfang hat sie noch langsam daran genuckelt und je mehr ich entgegenbrachte desto schneller wurde die Cola leer.
Irgendwann wurde sie beleidgend und meinte dass sie sich überhaupt nicht mehr vorstellen könne mit mir zusammen zu kommen weil sie sich vor meinen Berührungen ekeln würde.
Ich weiß nicht ob das ernst gemeint ist - ich denke das war so ne Art Ausrede und Schutzmechanismus.


War das denn in der Beziehung vorher schon so, dass von dir auch mal ein starker Gegenwind kommt?
Wahrscheinlich hat sie mit deiner Souveränität nicht gerechnet. Zudem geht es nun langsam aber sicher ans Eingemachte.

Deine Einschätzung ihrer Beleidigung würde ich auch so sehen. Fühlte sich vielleicht in die Enge getrieben und wusste sich nicht mehr anders zu helfen.
Zitat von Gandalff:
Leute, versteht mich nicht falsch, aber ich denk wenn sie aufwacht wird sie erkennen was sie verlieren könnte und wird bestimmt auch mal ernsthaft über alles nachdenken. Ist nur mein Bauchgefühl dazu.
Im Moment sehe ich mich in der stärkeren Position. Mal sehen was da noch alles kommt.


Das ist natürlich die Hoffnung, welche du immer noch in dir trägst. Die darfst du haben, trotzdem Standhaft bleiben und deine Anliegen und Wünsche nicht nachgeben

18.10.2019 07:29 • x 2 #259


aquarius2
Ob ihr noch mal zusammenfindet? Regele die Trennungsbedingungen und ich drücke dir alle Daumen für das Wechselmodell.

18.10.2019 17:35 • x 1 #260


G
Zitat von Schwedus:
Im Prinzip müsste er wissen, in welche Richtung entschieden wird

Laut meiner Anwältin ist das Wechselmodell zur Zeit sehr beliebt. Es haben sich ja auch die Vaterrollen in den letzten 30 Jahren stark verändert. Und wenn nichts grob fahrlässiges auf die Kinder bezogen gegen den Vater spricht, dann würde man das Wechselmodell vor Gericht schon durchbringen. Vor allem auch dann, wenn der Vater ja noch im Haus lebt wo die Kids halt auch ihren Lebensmittelpunkt haben.


Zwecks Haus: Das werde ich halten können, wenn das Wechselmodell durchgeht, da ich dann keine 540 EUR Kindesunterhalt zahlen muss (da ja beide zu gleichen Teilen für das Kindeswohl da sind). Mir wird quasi das hälftige Kindergeld angerechnet und prinzipiell in Kindesunterhalt abgezogen (sozusagen die Ausgaben der Kids wenn sie bei mir sind).

Interessant war auch, so hab ich es zumindest verstanden, dass von meinem Nettogehalt die Darlehenssumme vom Haus abgezogen wird. Wenn ich das Haus also halten will oder kann, bleibe ich über dem Selbstbehalt und muss vom Selbstbehalt (1200 EUR) dann nicht noch extre eine Miete bezahlen.

Es gibt also 2 Varianten:
1. Residenzmodell - Kids bei der Mutter:
Mein Netto abzgl. Kindesunterhalt (540) abzgl. Darlehen vom Haus: Dann bin ich unter dem Selbstbehalt und meine Frau bekäme kein Ehegattenunterhalt.
2. Wechselmodell:
Mein Netto + Hälfte Kindergeld abzgl. Hälfte Kitagebühren abzgl. Hälfte Kindergeld (Kids kosten ja Geld wenn sie bei mir leben): Dann bin ich übe dem Selbstbehalt und ich müsste von der Differenz dieses Wertes minus dem Selbstbehalt einen Ehegattenunterhalt bezahlen.

Mir bleibt aber dennoch der Selbstbehalt von 1200 EUR und davon muss ich keine Miete mehr abstottern, da ja das Darlehen für das Haus schon vom eigentlichen Netto abzogen wird. Vom Selbstbehalt bezahle ich also den Lebens- und den Unterhalt des Hauses. Und da komm ich abzgl. aller Kosten noch auf ein kleines Plus am Monatsende.

19.10.2019 09:46 • x 4 #261


S
Zitat von Gandalff:
Laut meiner Anwältin ist das Wechselmodell zur Zeit sehr beliebt. Es haben sich ja auch die Vaterrollen in den letzten 30 Jahren stark verändert. Und wenn nichts grob fahrlässiges auf die Kinder bezogen gegen den Vater spricht, dann würde man das Wechselmodell vor Gericht schon durchbringen. Vor allem auch dann, wenn der Vater ja noch im Haus lebt wo die Kids halt auch ihren Lebensmittelpunkt haben.


Zwecks Haus: Das werde ich halten können, wenn das Wechselmodell durchgeht, da ich dann keine 540 EUR Kindesunterhalt zahlen muss (da ja beide zu gleichen Teilen für das Kindeswohl da sind). Mir wird quasi das hälftige Kindergeld angerechnet und prinzipiell in Kindesunterhalt abgezogen (sozusagen die Ausgaben der Kids wenn sie bei mir sind).

Interessant war auch, so hab ich es zumindest verstanden, dass von meinem Nettogehalt die Darlehenssumme vom Haus abgezogen wird. Wenn ich das Haus also halten will oder kann, bleibe ich über dem Selbstbehalt und muss vom Selbstbehalt (1200 EUR) dann nicht noch extre eine Miete bezahlen.

Es gibt also 2 Varianten:
1. Residenzmodell - Kids bei der Mutter:
Mein Netto abzgl. Kindesunterhalt (540) abzgl. Darlehen vom Haus: Dann bin ich unter dem Selbstbehalt und meine Frau bekäme kein Ehegattenunterhalt.
2. Wechselmodell:
Mein Netto + Hälfte Kindergeld abzgl. Hälfte Kitagebühren abzgl. Hälfte Kindergeld (Kids kosten ja Geld wenn sie bei mir leben): Dann bin ich übe dem Selbstbehalt und ich müsste von der Differenz dieses Wertes minus dem Selbstbehalt einen Ehegattenunterhalt bezahlen.

Mir bleibt aber dennoch der Selbstbehalt von 1200 EUR und davon muss ich keine Miete mehr abstottern, da ja das Darlehen für das Haus schon vom eigentlichen Netto abzogen wird. Vom Selbstbehalt bezahle ich also den Lebens- und den Unterhalt des Hauses. Und da komm ich abzgl. aller Kosten noch auf ein kleines Plus am Monatsende.


Ich wünsche dir viel Erfolg, wie schon geschrieben, das Wechselmodell wird in Deutschland je nach Bundesland anders gerichtlich bewertet und vielleicht hast du da Glück.

Die eigentliche Frage war - hat deine Anwältin das Wechselmodell schon erfolgreich vor Gericht erstritten?
Mein Anwalt sprach auch immer sehr optimistisch- doch er hatte es noch nie geschafft ( und ich lernte dann Menschen kennen und erfuhr, dass unser Gericht in all den Jahren erst 2 mal!das Wechselmodell beschloss).

19.10.2019 12:09 • #262


Gorch_Fock
Zum Thema Ekel vor dem EM: Dies wird von AF immer wieder hier berichtet. Diese haben in dem Moment auch Angst dem EM fremd zu gehen.

19.10.2019 12:24 • #263


G
Muss ich mei frau eigentlich auszahlen, wenn ich das haus behalte?

19.10.2019 12:30 • #264


S
Zitat von Gandalff:
Muss ich mei frau eigentlich auszahlen, wenn ich das haus behalte?


Ja.

19.10.2019 12:55 • #265


Gorch_Fock
Zum Thema Auto : Hier wird geschaut ob dies ein Ehefahrzeug war, was für Deine Nochfrau zur Erledigung des Alltags erforderlich war. Hier kann beschlossen werden, dass sie auch weiter das Fahrzeug nutzen darf.
Das Thema Zugewinn ist komplex und sollte mit dem Amwalt geklärt werden. Ggf. muss das Objekt verkauft werden wenn es ein Partner nicht halten kann.

19.10.2019 12:57 • x 1 #266


aquarius2
Vor meinem Partner würde es mich nur ekeln, wenn er fremd geht und da Angst haben müsste, mir Krankheiten zu holen, oder wenn er sich von einer wirklich miesen Seite gezeigt hätte.
Bei euch ist es ja etwas anders, sie hat dir nie gesagt, wenn ihr was nicht gepasst hat. Irgendwann wurde es ihr zuviel und sie wollte nur noch weg. Jetzt ist sie weg und stellt fest, sie ist auf sich selbst gestellt, nicht unentbehrlich bei der Kindererziehung und sie muss einige Abstriche mach weil sie ja jetzt getrennt ist. Dann läuft es auch nicht so, dass sie immer alles bekommt, was sie will, da muss sie auch noch durch.

20.10.2019 12:45 • x 3 #267


S
Du rechnest den Verkehrwert des Hauses minus das noch offene Darlehen. Den Betrag, den du dann erhältst teilst du durch 2. Das ist i.d.R. der Betrag, den du deiner Frau auszahlen musst, denn das ist der tatsächlich in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn.

20.10.2019 13:28 • x 2 #268


G
Ich möchte euch heute nochmal auf aktuellen Stand bringen. Noch ist mit den Kindern nix geklärt. Übers Wochenende hab sie jetzt ich aber am Montag will sie meine Frau vom Kiga abholen. Auf meine Antwort, dass ich sie gerne bis Mittwoch haben möchte hat sie gesagt, dass sie die Kinder am Montag abholt, und so ist es.

Was kann ich denn da dagegen setzen? Ich habe keine Chance selbst meine Wünsche durchzusetzen. Ich kann die Kinder ja nicht im Kindergarten festbinden. Mir geht es ja die Kinder zu 50% bei mir zu haben. Und sie gesteht mir höchstens immer nur paar Tage ein. Denn bis das richterlich durch ist vergeht ja auch noch eine Zeit. Ich vermute sie will halt die Kinder immer bei sich abend, dass sie mich für den laufenden Monat eben auf den Kindesunterhalt verklagen kann. Noch, ist aber keine Regelung getroffen!

24.10.2019 20:13 • x 2 #269


S
Zitat von Gandalff:
Ich möchte euch heute nochmal auf aktuellen Stand bringen. Noch ist mit den Kindern nix geklärt. Übers Wochenende hab sie jetzt ich aber am Montag will sie meine Frau vom Kiga abholen. Auf meine Antwort, dass ich sie gerne bis Mittwoch haben möchte hat sie gesagt, dass sie die Kinder am Montag abholt, und so ist es.

Was kann ich denn da dagegen setzen? Ich habe keine Chance selbst meine Wünsche durchzusetzen. Ich kann die Kinder ja nicht im Kindergarten festbinden. Mir geht es ja die Kinder zu 50% bei mir zu haben. Und sie gesteht mir höchstens immer nur paar Tage ein. Denn bis das richterlich durch ist vergeht ja auch noch eine Zeit. Ich vermute sie will halt die Kinder immer bei sich abend, dass sie mich für den laufenden Monat eben auf den Kindesunterhalt verklagen kann. Noch, ist aber keine Regelung getroffen!


Du vermutest richtig - frag mal deine Anwältin, wie sie ihre Mandanten ( Frauen) berät, wie sie sich im Vorfeld des Richterspruchs verhalten sollen - antwortet sie ehrlich, wirst du sehen, es ist Methode.

24.10.2019 20:30 • x 1 #270


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