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8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

L
Zitat von Gandalff:

Woher soll ich das wissen was auf mich zukommen kann? Natürlich will ich die Kosten so gering














Wir haben eigentlich das selbe Thema.
Ich 12 Jahren verheiratet 16 zusammen und 2 Kinder und sie hat was mit einen anderen

10.10.2019 20:53 • x 3 #181


RATSUCHENDER1
@Gandalff kann dir aus aktueller Erfahrung sagen da ich beim Anwalt alles überprüfen lassen habe.. Sobald beide drin stehen im Kreditvertrag müssen auch beide zahlen egal ob du ausziehst oder nicht. Könntest ja auch vermieten zahlt ihr weiter. Da kann sie dann machen was sie möchtem. Nur der wo auszieht bekommt von dem jenigen geld der im Haus bleibt da er einen Wohnvorteil hat.
Hast du dann aber kein Geld mehr um das Haus zu bezahlen kann es zu einem verkauf kommen wenn die Rate nicht beglichen wird bzw aufgebracht werden kann.
Dein Anwalt kann bewirken das du ihr kein Unterhalt bezahlen musst und du dafür ihren Teil des Kredites mitbezahlst.

Genaueres beim Anwalt anfragen. Jeder Fall unterschiedlich aber sie kann nicht einfach sagen ich zahle nicht mehr. Die Bank interessiert euer privat leben nicht.. Will einfach nur euer bestes..

10.10.2019 20:54 • #182


A


8 Jahre Ehe kaputt, 2 Kinder, wegen einem anderen

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Demian
Zitat von Gandalff:
Woher soll ich das wissen was auf mich zukommen kann? Natürlich will ich die Kosten so gering wie möglich halten.

Ich würde meiner Nochfrau auch gern ein Wechselmodell der Kinderbetreuung anbieten. 2 Wochen sie, 2 Wochen ich. Da wir ja beide für die Betreuung zuständig sind war meine Hoffnung, dass dann der Unterhaltsanspruch geringer ausfällt.

Jetzt bekomm ich aber die Tage schon ein Schreiben von ihrem Anwalt...ich glaube sie zieht jetzt alle Register.


Dann solltest du auch alle Register ziehen.
Steht sie im Kreditvertrag, muss sie ihren Beitrag beisteuern. Will sie aus dem Vertrag raus, muss der Vertrag gekündigt werden. Es fallen Vorfälligkeitszinsen an.
Aber nochmal: wir sind keine Juristen. Geh sofort zum Anwalt

10.10.2019 20:54 • x 2 #183


G
Ich habe meinen Anwaltstermin nächsten Mittwoch...da ist es dann wohl auch besser, schonmal sämtliche Akten übers Haus, meinen Gehaltszettel etc. mitzunehmen.

10.10.2019 20:58 • x 2 #184


S
Zitat von Gandalff:
Woher soll ich das wissen was auf mich zukommen kann? Natürlich will ich die Kosten so gering wie möglich halten.

Ich würde meiner Nochfrau auch gern ein Wechselmodell der Kinderbetreuung anbieten. 2 Wochen sie, 2 Wochen ich. Da wir ja beide für die Betreuung zuständig sind war meine Hoffnung, dass dann der Unterhaltsanspruch geringer ausfällt.

Jetzt bekomm ich aber die Tage schon ein Schreiben von ihrem Anwalt...ich glaube sie zieht jetzt alle Register.


Hast du keinen Freund/Bekannten? Der das schon alles durch hat? Und dir einen Anwalt empfehlen kann?
Sie handelt ( ging mir auch so), Anwalt und dann folgt das Schreiben vom JA.
Da ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, wird sie sofort klagen müssen ( so einfach die Kinder kann sie ohne dies nicht mitnehmen, zumindest rein rechtlich nicht).

10.10.2019 20:59 • x 1 #185


S
Nimm dir am besten jemanden mit zum Anwalt.
Da stürzt grade viel auf dich ein und vier Ohren hören mehr.
Mit einem Freund könntest dubauch nachher nochmal Dinge durchsprechen oder vielleicht hat der ein zwei Hinweise gehort6, die dir im Stress durchgegangen sind.

10.10.2019 21:24 • x 3 #186


Demian
Zitat von Staropramen:
Nimm dir am besten jemanden mit zum Anwalt.
Da stürzt grade viel auf dich ein und vier Ohren hören mehr.
Mit einem Freund könntest dubauch nachher nochmal Dinge durchsprechen oder vielleicht hat der ein zwei Hinweise gehort6, die dir im Stress durchgegangen sind.


Ein sehr guter Vorschlag

10.10.2019 21:25 • x 1 #187


G
Da mach ich mir ernsthaft Gedanken, wie ich unsere Ehe retten kann, zum Wohle aller, obwohl mich ja keine Schuld trifft! Die Frau hat sich entfremdet, die Frau wollte das alles nicht mehr, ich wollte retten usw. und jetzt soll ich auch noch der sein, der für alles zahlen muss? Jetzt werde ich auch noch dafür bestraft weil ich immer nur das beste für die Familie wollte und letztendlich der Frau ihre Gefühle nicht mehr ausreichen?
Ich wollte um die Familie kämpfen, ich hab echte Gefühle meiner Kinder gegenüber gezeigt, sie hat die Familie verlassen usw. Sie ist die böse. Und ich soll für alles Geradestehen und jetzt bereichert sie sich auch noch an meinem Geld. Klar, unsere Kinder müssen gut versorgt sein und wäre wir noch zusammen ging ja auch mein Gehalt dafür mit drauf. Aber da lebten wir noch zusammen und hatten gemeinsamme Ziele! Und jetzt?
Da kommen in mir echt Ängste und Panik durch!
Das ist echt krass! Das Leben könnte so schön und einfach sein!

Nochwas zum Hauskredit:
Wir stehen beide im Grundbuch und wir haben beide die Kredite unterschrieben. Da kann sie doch nicht einfach ein Konto eröffnen wo in Zukunft ihr Gehalt drauf geht. Letzendlich müsste ich ja nun auch ein extra Konto aufmachen wo mein Gehalt drauf geht und die Bank, wenn sie merkt, dass wir nicht zahlen können fordert das Geld doch bestimmt von beiden Vertragspartnern ein, oder nicht? Wobei, wenn durch Abbuchen der Kreditraten unser gemeinsammes Konto ins Minus rutscht, dann müssen wir da ja auch noch Zinsen drauf zahlen!

Diese Angelegenheiten regelt doch hoffentlich der Anwalt für mich?! Und kann mich beraten was nun Rechte und Pflichten sind. Der Termin ist am Mittwoch. Bis dahin würde ich das Schreiben ihres Anwalts erstmal unkommentiert lassen.

10.10.2019 21:52 • x 1 #188


G
Und, meint ihr nicht man könnte sich bei Unterhaltszahlungen usw. bzw. was halt alles so ansteht nicht auch ohne Anwalt einigen? Um sich quasi sowohl ne Schlammschlacht als auch Prozeßkosten zu sparen?

10.10.2019 22:50 • x 1 #189


L
Zitat von Gandalff:
Und, meint ihr nicht man könnte sich bei Unterhaltszahlungen usw. bzw. was halt alles so ansteht nicht auch ohne Anwalt einigen? Um sich quasi sowohl ne Schlammschlacht als auch Prozeßkosten zu sparen?

Das geht leider nicht ohne Anwalt, das habe ich bei meinem Neffen gesehen.
Mann kann sich den Anwalt teilen wenn man sich versteht und nicht im Streit ist.
Dann hat man nur die halben Anwaltskosten

10.10.2019 22:57 • x 1 #190


G
Hab jetzt mal ne kleine Rechnung angestellt:
Ich verdien 2200 Netto. Da gehen dann 540 für den Unterhalt beider Kinder weg. Also bleib ich bei 1660.
Meine Ex verdient 980 + 540 Unterhalt von mir + 388 Kindergeld macht also 1908. Und vielleicht kriegt sie noch Trennungsunterhalt von mir?!
Die Zahlen sind mal ohne Gerichtskosten, Lebensunterhaltskosten, Haus/Mieten etc pp.

Fazit: Meine Ex hat in der Summe am Monatsanfang mehr Geld als ich, obwohl sie ursprünglich deutlich weniger verdient und Ursache des ganzen Schlamassels ist?!

10.10.2019 23:23 • x 1 #191


G
Zitat:
Zitat von Gandalff:
Wir stehen beide im Grundbuch und wir haben beide die Kredite unterschrieben. Da kann sie doch nicht einfach ein Konto eröffnen wo in Zukunft ihr Gehalt drauf geht. Letzendlich müsste ich ja nun auch ein extra Konto aufmachen wo mein Gehalt drauf geht und die Bank, wenn sie merkt, dass wir nicht zahlen können fordert das Geld doch bestimmt von beiden Vertragspartnern ein, oder nicht? Wobei, wenn durch Abbuchen der Kreditraten unser gemeinsammes Konto ins Minus rutscht, dann müssen wir da ja auch noch Zinsen drauf zahlen!

Diese Angelegenheiten regelt doch hoffentlich der Anwalt für mich?! Und kann mich beraten was nun Rechte und Pflichten sind. Der Termin ist am Mittwoch. Bis dahin würde ich das Schreiben ihres Anwalts erstmal unkommentiert lassen.

@ Gandalff, richtigerweise hast Du jetzt einen Termin bei einem Fachanwalt gemacht. Notire bitte all Deine
Fragen und mache von allen Dokumenten Fotokopien. Behalte das alles für Dich (keine Infos an sie).

Wer im Grundbuch steht ist Eigentümer bzw. Miteigentümer der Immobilie. Das heißt, als Miteigentümer
kann man, ohne schriftliches Einverständnis des anderen Miteigentümers, die Immobilie nicht verkaufen
und es besteht ein Wohnrecht in der Immobilie, unabhängig vom Familenstatus. Daher ist es wichtig,
in einem solchen Fall nicht selbst auszuziehen. Wer die Ehe nicht mehr will, was akzeptiert werden
muß, sollte auch derjenige sein der - als Bestandteil seiner/ihrer Entscheidung - selbst auszieht.

Wurde ein Hypothek aufgenommen wird die Bank erstrangig zur Absicherung im Grundbuch eingetragen
sein. Diejenigen die den Kreditvertrag (Hypothek) als Schuldner unterschrieben haben, haften gegenüber
der Bank Gesamtschuldnerisch für die regelmäßige Zahlung der vereinbarten Annuitäten. Bei Zahlungs-
rückständen wird es dann ungemütlich bis hin zu, die Bank kann sich einen von beiden im Kreditver-
trag stehenden - das wird derjenige sein mit dem höheren Einkommen - aussuchen und letztlich,
nach entsprechendem Vorlauf und Mahnungen, und die Gesamtsumme fällig stellen. Ab diesem Zeitpunkt,
falls nicht gezahlt wird, droht dann die Zwangsversteigerung.

Der Bank ist es völlig egal wie die Schuldner was intern regeln, so lange die Schulden regelmäßig bezahlt
werden.

Da eine Immobilie und Kinder im Spiel ist, ist Dein Gang zu einem Fachanwalt, aus eigenem Interesse
und um keine teuren eigenen Fehler zu machen, gut angelegtes Geld.

Bewahre bitte klaren Kopf und vermeide nicht mehr korrigierbare Entscheidungen und handele, in Ver-
bindung mit dem Anwalt, klug und besonnen. Alles Gute.

10.10.2019 23:24 • #192


L
Schau mal in internet nach Unterhaltdrechner da hast du ungefähr einen Anhaltspunkt.
Das Kindergeld wird zb. geteilt und einen Freibetrag für Versicherungen und Wege hast du auch noch

10.10.2019 23:30 • #193


G
Zitat von Gast2000:
Der Bank ist es völlig egal wie die Schuldner was intern regeln, so lange die Schulden regelmäßig bezahlt
werden.

Also so wie ich das versteh müssen wir beide unsere Kredite abzahlen. So, jetzt zahl ich z.B. zur Hälfte meine Kredite ab. Meine Ex verweigert aber die Zahlung weil sie ja sagt, dass sie ausgezogen ist und das Eigentum nicht mehr nutzt - dennoch steht sie im Grundbuch und ist auch mein Kreditpartner.
So, die Bank verlangt von Mehrverdiener dann dennoch die Tilgung der Kredite obwohl meine Ex nix dazu zahlen will?! Hat meine Ex da so leichtes Spiel?

10.10.2019 23:53 • #194


S
Also mal grundsätzlich:
1. ihr habt beide gezeichnet. Wird der Kredit aus was für Gründen auch immer nicht mehr bedient, wendet sich die Bank an euch beide.
Der Bank ist es erstmal piepegal, ob du alleine oder mit einem Harem oder eine verrückte Katzenlady in dem Haus wohnt. Die will die Asche.

Ich würde mal bei der Bank vorsprechen und ggf eine Ratenpause vereinbaren, bis zumindest diese Sache schon mal grob geklärt ist.
Da kannst du auch gleich fragen, unter welchen Umständen du den Kredit alleine übernehmen kannst und ob die deine Frau da überhaupt rauslassen usw.

2. Wenn du im Haus wohnen bleibst, also keine Miete zahlen musst, deine Frau aber für eine Wohnung schon, hast du einen Wohnvorteil. Der wird berechnet und mit dem Unterhalt verrechnet.
Bedienst du den Kredit alleine, werden die Zahlungen/Zinsen mit diesem Wohnwert verrechnet.

3. Wenn du im Haus wohnen bleibst, bedienst du den Kredit normalerweise auch alleine.
Das bedeutet aber, dass du deiner Frau ihren Anteil am Wert des Hauses ausbezahlen musst. Das geht in Raten oder komplett.
Dafür wird der aktuelle Wert des Hauses der Restschuld gegenübergestellt. Von dem Gewinn steht ihr die Hälfte zu.
Leider völlig egal, wer wie viel Eigenkapital da reingesteckt hat.
Wenn ihr 50/50 drinsteht, ist das eben der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn.
Fertig.
War kacke bei mir, weil mein Eigenkapital fast 50.000 mehr war als das meines Mannes.
Naja. Nicht nachgedacht beim Grundbucheintrag. Dumm gelaufen.

Das war z.B. ein Punkt, den wir nicht ohne Anwalt hätten klären können.
Da geht es um viel, um sehr viel Geld.

4. Von Absprachen über Unterhalt ohne Anwalt etc würde ich die Finger lassen.
Der Unterhalt steht den Kindern laut Düsseldorfer Tabelle zu. Kann man blöd oder unmäßig finden, ist aber so.
Heißt, rein rechtlich steht es dir nicht zu, mit deiner Frau Absprachen zu treffen über das Geld, was quasi den Kindern gehört.

Wir sind den Weg über die interne Vereinbarung gegangen, d.h. die Absprache betrifft das Zahlungsverhaltnis der Ex-Eheleute. Auch das geht ohne Anwalt m.E. nicht. Das solltest du an der Stelle schon tun, um dich abzusichern und zu verhindern, dass deine Exfrau irgendwann mal Bock auf ein neues IPhone hat und ihr dann einfällt, dass du die ganze Zeit laut Düsseldorfer Tabelle zu wenig Unterhalt gezahlt hast.

5. Ihr spielt nicht mehr im selben Team. Klar sind online Scheidungen nett und einvernehmlich usw. aber ich würde mich nicht drauf verlassen.
Wenn's um die finanzielle Existenz geht, hat schon manches brave Lämmchen auf einmal das grobe Besteck auf den Tisch gelegt.

Geht sie denn mal mit zur Familienberatung?
Was sagt sie zur Situation der Kinder?

Wenn ihr euch auf ein Wechsel Modell einigt, kommt da ggf ein anderer Unterhalt bei raus.
Das müsst ihr aber erstmal klären.
Sofern deine Frau eine Nachmittagsbetreuung in der Kita in Anspruch nehmen kann, muss sie das tun und ihre Arbeit auch aufstocken, da das kleinste Kind schon 3 ist.

Bleiben die Kinder vorrangig bei deiner Frau, würde das so aussehen, ja.
Das ist bei vielen so.
Das wäre sogar auch dann der Fall, wenn deine Frau sowieso mehr verdienen würde als du, auch dann wärst du gegenüber deinen Kindern immer noch unterhaltspflichtig.

Sie will das nicht mehr, das ist richtig. Das ist frustrierend, niederschmetternd, gemein.
Aber es ist ihr recht, das ihr zusteht.
Wenn du selbst unglücklich gewesen wärst, hättest du dieses Recht vielleicht auch in Anspruch genommen.

Eine Alternative: man bleibt zusammen. Einer unglücklich. Möglicherweise folgen Affären. Die Stimmung wird kälter und depressiver. Die Kinder bekommen das mit. Aber: dafür behälst du dein Geld.

Die Scheidung hat mich finanziell komplett aufgerieben. An vielen Stellen empfand ich es als ungerecht.
Rückblickend sage ich mir: es ist nur Geld. Ich muss anders rechnen, klar, es ist anstrengender. All das stimmt, dennoch ist es mir der Blick auf die Alternative wert.

Ich will nicht verheiratet sein mit jemandem, der mich nicht liebt, sondern bestenfalls mag. Der sich nach anderen umschaut und für den ich lediglich noch Sicherheit und eine warme Mahlzeit und Kinderbetreuung bedeute. Bei dem ich körperlich und zärtlichkeitsmäßig verhunger und/oder mich bei jeder Zuwendung frage, ob sie aufrichtig ist.

10.10.2019 23:59 • #195


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