Also wenn ich die Eckdaten richtig gelesen habe gehts hier nicht um irgendeinen Uni-Abschluss sondern ums erste Staats.amen. Das ist einfach eine andere Hausnummer und außer Examenskandidaten und deren unmittelbar nahestehenden Personen, kann einfach niemand sich da wirklich hineindenken oder fühlen.
Und bevor ein Aufschrei durch die Menge geht, ja das mag elitär sein, deswegen nicht weniger wahr und zweites ja, das ist ein Uni-Abschluss und nein, es ist nicht vergleichbar, weil dann nämlich zumeist recht schnell die ganze Sch**ße wieder von vorne losgeht.
Echter Start in die Vollzeittätigkeit liegt noch immer in der Ferne.
@Frequenz ich fühle mit Dir und Gratulation, Du scheinst auf die Mündliche zu warten, entweder sind die schriftlichen Ergebnisse schon raus oder aber Du bist Dir wenigstens mal sicher, daß Du es geschafft hast. Die Belastung, die die Vorbereitungszeit und schließlich die Examensphase so mit sich bringt, sind nicht kommunizierbar. Wenn beide Partner dies durchleben und dann noch dazu in etwa der gleichen Zeit, ist das reiner Ausnahmezustand. Dadurch, daß es sich aber so zieht, wird der dann auch einfach nicht mehr wahrgenommen. Irgendwann wird auch Krieg für die, die drin stecken, normal. So ist die menschliche Psyche.
Weißt Du, wenn Dir Dein Gefühl sagt, daß Du nur warm gehalten werden sollst, dann folge dem. Mach Dein Ding, ziehe es durch.
Meine Perspektive auf die Situation ist eine schon auch andere:
ad1) Die Beziehung nicht wegwerfen zu wollen, ist die eine Sache. Aktiv, echt und wahrhaftig den anderen zu lieben, eine andere. Ersteres ist Geisteshaltung, die Du brauchst, um so etwas wie Jura durchzuziehen. Das zweite würdest Du brauchen, um eventuell (!) diese Trennung, zurück zur Krise, zurück zur Beziehung zu wandeln.
Schau, an manchen Stellen beim Lesen hatte ich so ein bißchen das Gefühl, daß Du auch irgendwo schmollend in der Ecke sitzt und sagst, pfff, also ich hätte ja weiter machen wollen. Du halt nicht, na gut, dann bist Du jetzt Schuld.
Versteh mich richtig, das ist völlig in Ordnung. Kann ich sehr gut verstehen, ich wäre auch sauer und enttäuscht, NUR hilft halt nix, wenn Du an echter Option das Ruder vielleicht doch noch herumzureißen interessiert bist.
Wenn Du mit Baurecht in der Klausur gerechnet hast und zum zweiten Mal blödes Kommunalrecht kommt, bringt es Dir halt wenig, die ganze Zeit zu sagen, aber ich habe mir das anders vorgestellt. Is zusätzlich extrem doof, wenn man an dieser Stelle auch noch auf Lücke gelernt hat.
Will sagen, ja jetzt sollte eigentlich alles besser werden und wird’s halt grad überhaupt nicht.
Wird sich bei der Holden genauso anfühlen.
Auch das ist normal. Anspannung vs Entspannung. Wir sind alle kein Gummi-Band, daß einfach zurückspringt, wenn man loslässt. So wie sich Anspannung aufbaut, so muß diese auch abgebaut werden.
Bedeutet für Dich, Du bist noch lange nicht da, weil eh noch mittendrin. Deswegen vielleicht im Moment jetzt auch nicht grade gut im langfristigen Entscheidungen treffen (und hey, Du hast die Nachricht geschriebenen, die alles ins Rollen brachte).
Bedeutet für Deine Holde, ja klar hat die jetzt ein bisschen gefeiert und vor allem dürfte sie sehr erleichtert sein… Auch kein guter Ratgeber. Dein noch immer mittendrin, ruft beständig in Erinnerung, was sie ganz gerne jetzt vergessen möchte, bei gleichzeitigen zum ersten Mal wieder Zeit haben, um über das Leben, das Universum und den ganzen Rest nachzudenken.
ad2) Atme mal tief ein, schließ die Augen, lies noch mal Deine Posts. Checkste was? Du subsumierst. Problem: Gefühle sind nicht subsumierbar. In einem Versuch Deiner momentanen Sprache und Denke gerecht zu werden:
Unter der Voraussetzung, daß wir ad1) bejahen, Du also nach Fühlen und Denken, zu dem Schluss gekommen bist, daß die Holde, die Holde ist und du nicht einfach „nur“ die Beziehung aufrecht erhalten willst, weil man ja nix wegwirft, was noch gut ist und naja Mülltrennung und so.
Deine Auslegung (sorry Urteilsstil) von „ich weiß es nicht“ mag zulässig aber jedenfalls nicht begründet sein.
Das Zulässigkeitsproblem führt uns zu eben Gesagtem, ob Du aktiv und passiv Legitimiertheit Deiner Person für gegeben hältst, mußt Du selbst prüfen.
Und sorry, die dazu gängigen Prüfungsschema befinden sich gerade in Neuauflage, frühestens können sie dann wieder ab Oktober käuflich erworben werden. Freundlichst Alptraum/Schmidt wahlweise mit Lieben Grüßen die Hammer-Methode.
Begründetheit:
Neben wir einen Neon-Marker und unterstreichen im gegebenen SV. Die fett gedruckten Worte, sind als Bezugnahme zur Korrektor-Antwort zu sehen:
In der letzten Woche kam es dann zum Knall. Ich war zunehmend unzufriedener, fühlte mich ausgeschlossen aus ihrem Leben.
habe ich eine längere Nachricht geschrieben
Am nächsten Tag bin i[i]ch dann nicht zu einer Veranstaltung erschienen
Diese Veranstaltung war ihr wichtig
kamen dann beide zu dem Ergebnis, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Es war Schluss.[/i]
Dieses Ende am Telefon war einfach nicht angemessen für unsere 7 jährige gemeinsame Zeit.
Also Du warst fertig, hast Dich ausgeschlossen gefühlt und wolltest darüber reden. Und dann habt Ihr gemeinschaftlich im Gutachtenstil analysiert und seid zum Ergebnis gekommen, daß des jetzt das Ende ist. Mann, zwei Juristen in einer Beziehung sind definitiv einer, wenn nicht zwei zuviel.
Woran ich das festmache, an vielem, aber spätestens bei der Frage der Angemessenheit. Lieber Frequenz, die Frage nach der Fortführung von einer Beziehung ist keine verda**te Schranken-Schranken-Prüfung.
Denn ich bin bei sowas total ungeduldig und mich belastet es sehr, wenn ich nicht genau weiß, was Sache ist.
Wir benannten die richtigen Ursachen und ich merkte an ihren Reaktionen (ihr kamen oft die Tränen, ich konnte sie aber auch zum Lachen bringen), dass wir beide noch starke Gefühle für einander haben.
Und nochmal zwei Juristen in einer Beziehung sind wirklich zwei zuviel.
Mein Entschluss stand schon vor dem Gespräch fest. Ich wollte die 7 Jahre nicht einfach wegwerfen, und es noch einmal probieren.
Schön, daß Du ohne eingehende Prüfung im bestehenden Vertragsverhältnis, die Rechtsfolge allein (!) festlegst. Gestaltungsrechte sind schon ein Kreuz. Bei Dauerschuldverhältnissen darf sie zwar kündigen, Du aber keine Anpassung ohne ihr Einverständnis vornehmen.
Ihre Antwort war leider für mich enttäuschend: Ich weiß es nicht“.
Ein Ich weiß nicht ist für mich in diesem Fall ein anderes Wort für Nein“.
Aha, weil Du mit der Vertragsanpassung ohne ihr Einverständnis nicht durchgekommen bist, (..)
Und trotzdem sagte sie immer wieder, wie sehr sie mich lieben würde, wie sehr sie das eigentlich auch wollen würde, doch einfach nicht wisse, was das Richtige ist.
...
Sie wollte Zeit und darüber nachdenken.
...
Denn ich wusste genau was ich wollte und wie kann man so etwas nicht wissen, dachte ich mir.
...
Was bringt jetzt Abwarten und weitere Zeit verstreichen lassen? Das hilft doch nur eins: beim drüber Wegkommen, aber doch nicht bei der Entscheidung, ob man es noch mal versuchen will. Worauf will sie denn warten? Dass sie eine Eingebung bekommt? Was ist, wenn es uns nach einem Monat besser geht? Bedeutet das dann für sie, dass es das Richtige war, Schluss zu machen?
...
machst Du jetzt von Deinem Kündigungsrecht Gebrauch.
Fassen wir zusammen, Die Vertragsparteien haben gemeinschaftlich in den ersten Verhandlungen, die Probleme im Schuldverhältnis erkannt und sind beeindruckt von Ihren momentanen Lebenssituation und unter Verwendung absoluter Logik zum Ergebnis der Vertragsaufhebung gekommen.
Beide haben im weiteren Verlauf zu unterschiedlichen Momenten Unsicherheit in Bezug auf die gefundene Lösung zum Ausdruck gebracht.
Übersetzung in die Realität: Sag mal Frequenz, wie glaubste du denn, daß Wirtschaft und Außenhandel funktioniert?
Die Mandantschaft auf beiden Seiten hat mit Nachdruck auf die Vorteile der bestehenden Geschäftsbeziehung hingewiesen und Zweifel geäußert, ob die mittels der Rechtsabteilung gefundene Lösung die einzige wäre. Frag mal Sales.
Einschätzung und Bewertung des vorgelegten Gutachtens:
Die vorgelegte Arbeit leidet unter erheblichen Mängeln. Der Ersteller arbeitet an der Grenze zur unzulässigen Sachverhaltsauslegung. Die Ambivalenz der Willenserklärungen der Vertragsparteien wurde erkannt, aber im Weiteren aufgrund mangelnder Kenntnis und/oder genauer Anwendung der Auslegungsregeln, kommt der Ersteller nicht zu den eigentlichen Problempunkten der Klausur und verschenkt dementsprechend Punkte. Dennoch demonstriert der Ersteller mit den Grundregeln von Gutachtenstil und Schuldrecht vertraut zu sein. Daher: ausreichend.
Echtes Fazit: Das Leben ist kein Jurastudium, egal was die einem erzählen und verstehe ich schon, daß man das dann irgendwie glaubt.
Aber nochmal: so is das Leben nicht und Beziehungen schon gar nicht.
Ich kann Dir auch nicht guten Gewissens sagen, daß Du mal runter kommen mußt. So funktioniert Examensphase nicht. Aber ich kann Dr sehr wohl sagen, daß Du über eigene Betroffenheit nachdenken könntest…
Und falls Du diese aus Deinem tiefsten Herzen bejahst, dann hör doch bitte auf, aus einem „ich weiß nicht“ ein „nein“ zu machen, nur weil Du (!) a) so funktionierst und b) Du das jetzt brauchst, weilst eh ungeduldig bist.
Wir kommen zurück zum Eingangssatz, wenn Du Dich hingehalten fühlst und Du das doof findest, dann vertrau auf Deinen Bauch.
Und dennoch: BGB AT: Ein „Ja aber“ ist keine Annahme sondern ein Gegenangebot.
Es steht Dir völlig frei, daß als reine Ablehnung zu werten oder dich einfach nur in Verhandlung zu begreifen. Es kommt sehr darauf an, was Du willst.
Und nein, niemand kann in die Zukunft schauen, mag sein, daß die Holde wirklich nimmer mag. Oder eben Du nicht mehr… Schon mal drüber nachgedacht, ob Du denn wirklich noch willst? Noch mal, ich mein in echt so… Kriegst Du es hin, ihr ihre Zweifel nicht beim Zweiten aufs Brot zu schmieren?
Weiß keiner.
Aber unter Maßgabe des von Dir geschilderten Sachverhalts: Weder Zulässigkeit noch Begründetheit erscheinen substanziiert genug für Deine Rückschlüsse.
Viel Glück fürs Mündliche und vor allem viel Wissen.
Du packst das.
21.07.2016 19:10 •
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