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30 Ehejahre, 33 Jahre ein Paar vorbei ?

L
Zitat von frechdachs1:
Nur wer einen Krieg ums finanzielle anfängt, braucht doch nicht glauben dass der Ehemann irgendwann nach Hause zurück kommt.

Ich habe nicht das Gefühl, dass bayside einen Krieg anzetteln möchte. Ich denke aber auch, dass Rücksichtnahme, Zurückhaltung und Bescheidenheit hier nich den Respekt des Ehemanns zurückbringen. Und der ist es letztlich, der verloren gegangen ist. Die Ehe ist offiziell erstmal beedent, wenn auch (noch) nicht geschieden. Wenn er ein Comeback geben sollte (!), dann würde das eine neue Ehe, und die kann nur auf Augenhöhe funktionieren. Da finde ich es wichtig, dass man gerade wenn man ihn (unter Bedingungen) vielleicht doch zurück möchte, dass man die Sache zwar fair abschließt, aber auch so, wie es das Gesetz vorsieht, und man sich nicht unnötig klein macht und verzichtet.
Aber das ist nur meine Ansicht, natürlich kann ich damit auch falsch liegen.

29.04.2020 08:00 • x 3 #316


B
Zitat von LostGirl1:
Ich habe nicht das Gefühl, dass bayside einen Krieg anzetteln möchte. Ich denke aber auch, dass Rücksichtnahme, Zurückhaltung und Bescheidenheit hier nich den Respekt des Ehemanns zurückbringen. Und der ist es letztlich, der verloren gegangen ist. Die Ehe ist offiziell erstmal beedent, wenn auch (noch) nicht geschieden. Wenn er ein Comeback geben sollte (!), dann würde das eine neue Ehe, und die kann nur auf Augenhöhe funktionieren. Da finde ich es wichtig, dass man gerade wenn man ihn (unter Bedingungen) vielleicht doch zurück möchte, dass man die Sache zwar fair abschließt, aber auch so, wie es das Gesetz vorsieht, und man sich nicht unnötig klein macht und verzichtet.
Aber das ist nur meine Ansicht, natürlich kann ich damit auch falsch liegen.



Hallo LostGirl1,
ich zettel definitiv keinen Krieg an, mache mich aber, wie Du schon geschrieben hast, nicht unnötig klein.

Und wenn wir Streitigkeiten haben, bin ich in der Regel die, die wieder auf ihn zugeht, um eventuell irgendwelche Dinge gütlich zu regeln. Ich will auch nicht, dass er sich selbst jetzt und dieser Situation durch hohe Kredite, die er für Konsumgüter aufnehmen will ruiniert. Aber letztlich muss er das selbst wissen. Die Unterhaltsfrage ist nicht mal geklärt und er will einen hohen Kredit aufnehmen, wenn er ihn denn bekommt.

Unsere Ehe wird frühestens in ein paar Jahren geschieden, wir sind gerade mal 6 Wochen getrennt, wenn überhaupt.
Er ist weder umgemeldet noch hat er alle persönlichen Sachen abgeholt.

Grüße bayside

29.04.2020 08:11 • #317


A


30 Ehejahre, 33 Jahre ein Paar vorbei ?

x 3


K
Hast du das mit dem hohen Kredit mit deiner Anwältin besprochen?
Er wird diesen Kredit nutzen können, um sein Einkommen zu mindern und dadurch weniger Unterhalt zu zahlen.
Miese Nummer....
Könnte sich auch auf den Zugewinn auswirken.

29.04.2020 08:47 • x 3 #318


tartlet
Bei der Berechnung des Zugewinns sind drei Stichtage entscheidend.

1. Tag der Eheschließung
2. Tag der Trennung
3. Tag Zustellung Scheidungsantrag

Also Augen auf und aufgepasst !

29.04.2020 08:55 • x 2 #319


Heffalump
Zitat von Bayside:
Unsere Ehe wird frühestens in ein paar Jahren geschieden, wenn überhaupt.

Ja wenn.

Man kann auch eine offene Ehe vereinbaren. Er und Du, jeder für sich darf sich was fürs Herz suchen, er bleibt dir finanziell gegenüber fair und spinnt nicht so rum. Dann darf er auch kärchern und die Wände streichen. Ob Du das willst, du hast Jahre Zeit, dir das zu überlegen.

Jedoch, der Gesetzgeber sieht es so, wenn er nicht bei Dir wohnt, seit ihr getrennt. Somit getrennte Steuerklassen, ob er dann noch große Gewinne einstreicht..

29.04.2020 09:00 • x 1 #320


L
Zitat von Bayside:
nd er will einen hohen Kredit aufnehmen, wenn er ihn denn bekommt.

... die meisten Banken wollen besonders bei hohen Krediten, dass BEIDE Ehepartner unterschreiben. Und so lange ihr nicht geschieden seid, seid ihr das noch. Falls Du rausbekommst, bei welcher Bank (Hausbank?) er den KReditantrag stellen will, dann solltest Du dort ggfls den Hinweis geben, dass eine Scheidung ins Haus steht mit noch ungeregelten Unterhaltsfragen.
Denn:
Zitat von Katip:
Er wird diesen Kredit nutzen können, um sein Einkommen zu mindern und dadurch weniger Unterhalt zu zahlen.



Zitat:
Man kann auch eine offene Ehe vereinbaren.

Wenn, dann sollte man das vorher vereinbaren. Nach 1 Jahr Betrug würde sich Bayside ja fast unterwürfig verhalten, wenn sie ihm das erlaubt. Zumal sie ihn als einzigen Ehemann behalten wollte -wenn sie ihn dann ständig vor der Nase hat, wie er hormonbeseelt zur offiziellen Freundin fährt - das zerstört doch das Selbstbewusstsein, wenn man das eigentlich nie so wollte. Auch wenn sie sich selbst jemanden sucht - falls sie das überhaupt will. Es sind nicht alle für so ein Beziehungskonzept geeignet.

29.04.2020 09:05 • x 1 #321


B
Zitat von LostGirl1:
... die meisten Banken wollen besonders bei hohen Krediten, dass BEIDE Ehepartner unterschreiben. Und so lange ihr nicht geschieden seid, seid ihr das noch. Falls Du rausbekommst, bei welcher Bank (Hausbank?) er den KReditantrag stellen will, dann solltest Du dort ggfls den Hinweis geben, dass eine Scheidung ins Haus steht mit noch ungeregelten Unterhaltsfragen.
Denn:




Wenn, dann sollte man das vorher vereinbaren. Nach 1 Jahr Betrug würde sich Bayside ja fast unterwürfig verhalten, wenn sie ihm das erlaubt. Zumal sie ihn als einzigen Ehemann behalten wollte -wenn sie ihn dann ständig vor der Nase hat, wie er hormonbeseelt zur offiziellen Freundin fährt - das zerstört doch das Selbstbewusstsein, wenn man das eigentlich nie so wollte. Auch wenn sie sich selbst jemanden sucht - falls sie das überhaupt will. Es sind nicht alle für so ein Beziehungskonzept geeignet.


Kommt für mich definitiv nicht in Frage!

Die Kreditproblematik bespreche ich mit meinem Anwalt, habe ihm schon geschrieben.
Ist es vorstellbar, dass er damit durch käme, jetzt einen Kredit aufzunehmen und diesen dann zur Minderung seines Einkommens zu nutzen? Grenzt ja fast an Betrug

29.04.2020 09:20 • #322


CaveCanem
Klar ist das denkbar.

Vieles ist denkbar.

Der Punkt ist: Obacht.

Stichwort: gesamtschuldnerische Haftung von Eheleuten!

Am Ende nimmt ER einen Kredit auf. den bei Zahlungsunfähigkeit/ Zahlungsunwillen ggf DU abtragen musst nachher!

Würde ich seine Bank kennen, würde ich mich ggf draufstellen, bevor nicht geklärt ist, dass Dich das nie und keinesfalls betrifft!

29.04.2020 09:35 • x 1 #323


Kummerkasten007
Zitat von CaveCanem:
gesamtschuldnerische Haftung von Eheleuten!


Wäre mir neu, dass ein Ehepartner automatisch bei einem Kredit, den nur der andere unterschrieben hat, mithaftet.

Edit:

Solche Beiträge sind in meinen Augen etwas aufhetzend in der Situation, in der sich die TE befindet.

29.04.2020 09:44 • x 2 #324


K
Es ist ja auch erlaubt bis zur Einreichung der Scheidung das gemeinsame Konto zu plündern und das Geld zu verpulvern.

29.04.2020 09:54 • #325


F
Zitat von LostGirl1:
Ich habe nicht das Gefühl, dass bayside einen Krieg anzetteln möchte. Ich denke aber auch, dass Rücksichtnahme, Zurückhaltung und Bescheidenheit hier nich den Respekt des Ehemanns zurückbringen. Und der ist es letztlich, der verloren gegangen ist. Die Ehe ist offiziell erstmal beedent, wenn auch (noch) nicht geschieden. Wenn er ein Comeback geben sollte (!), dann würde das eine neue Ehe, und die kann nur auf Augenhöhe funktionieren. Da finde ich es wichtig, dass man gerade wenn man ihn (unter Bedingungen) vielleicht doch zurück möchte, dass man die Sache zwar fair abschließt, aber auch so, wie es das Gesetz vorsieht, und man sich nicht unnötig klein macht und verzichtet.

Zitat von Bayside:
Und wenn wir Streitigkeiten haben, bin ich in der Regel die, die wieder auf ihn zugeht, um eventuell irgendwelche Dinge gütlich zu regeln.

Zitat von Bayside:
Rache und ihn finanziell ruinieren ist zur Zeit alles was mir bleibt.
Das tröstet wenigsten ein bisschen.

Mehr sage ich dazu nicht...

29.04.2020 09:55 • #326


L
Zitat von frechdachs1:

Mehr sage ich dazu nicht...

Ich mache das nicht an einem Zitat fest - kurz nach der Trennung schwanken die meisten zwischen Rache, Wut, Trauer, Erleichterung, Verzweiflung, .... hin und her. Ich hab eher nach dem gesammelten Schreibstil versucht mir ein Bild zu machen - und das klingt mir nicht nach ich mach den fertig, koste es was es wolle.

29.04.2020 10:15 • x 1 #327


CaveCanem
Was hat das mit Aufhetzen zu tun?

Zu klären, ob ein Ehepartner den anderen mit reinreisst, wenn er einen Kredit aufnimmt (noch dazu einen hohen!) gehört zu den Dingen, die man im Auge behalten sollte, wenn das im Gespräch ist!

Vor allem dann, wenn man einen Teilzeitjob hat und unter Umständen die Raten, die jemand mit Managergehalt aushandelt ggf gar nicht zahlen könnte!

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an...04351.html

1357 BGB

Zitat in Auszügen:

(1) 1Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. 
2Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.

(2) 1Ein Ehegatte kann die Berechtigung des anderen Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für ihn zu besorgen, beschränken oder ausschließen; besteht für die Beschränkung oder Ausschließung kein ausreichender Grund, so hat das Familiengericht sie auf Antrag aufzuheben. 

2Dritten gegenüber wirkt die Beschränkung oder Ausschließung nur nach Maßgabe des § 1412.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben.

Aber ich bin ja so doof.
Und sooo ein böser Aufhetzer.

Hingucken. Ist eindeutig gesünder. Der Haufe Link klärt dazu noch genauer und geht auch auf den individuellen Lebensstandard ein.

Das würde ich geklärt haben wollen. Derzeit bekäme er sicherlich aufgrund seines Status als Verheirateter einen Kredit.

Wäre dem Kreditgeber bewusst, dass die Ehe gerade gefährdet ist und eventuell eine Scheidung ins Haus stünde, fiele diese Entscheidung ggf anders aus!

29.04.2020 10:17 • #328


Kummerkasten007
Aha.

Und trotzdem: Er unterschreibt Kredit alleine, sie haftet NICHT. Punkt. Und da ist es panne, ob man zusammen lebt, verheiratet ist, getrennt oder geschieden lebt.

Weiß gerade nicht, was die Links damit zu tun haben.

29.04.2020 10:33 • #329


CaveCanem
Kannst Du nicht lesen oder willst Du nicht @ Kummerkasten007 ?

Sie sind verheiratet.

Sie haftet per se laut 1357 zunächst einmal mit.

Blöd, ne? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass einer für beide Ehepartner Verbindlichkeiten eingehen darf.

Is nix mit seine Unterschrift, seine alleinige Haftung.

Möglich, dass dieser Kredit für Konsumgüter allein schon deswegen darunter nicht fällt, weil es sich nicht um Deckung des Lebensbedarfes geht. Dennoch ist ein Manager Lebensstandard kein 0815 Bürgerstandard.

Da gibts ne Passage zu in dem Artikel oben.

Derzeit wohnt er offiziell noch bei ihr.
Keine Ummeldung.
Kein Auszug.
Alle Sachen noch da.
Offizielle Lesart: Dienstreise

Anwaltlich beraten lassen. Ganz genau hingucken. Einfach gesünder.

Zitat:
Die Vornahme eines Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs zu dessen Vornahme jeder Ehegatte berechtigt ist bindet auch den anderen Ehegatten gesamtschuldnerisch gemäß § 1357 Abs. 1 BGB, obwohl dieser an der Vornahme des Geschäfts weder direkt noch indirekt beteiligt ist.

Der Gläubiger erhält also einen zusätzlich haftenden Schuldner und zwar selbst dann, wenn er die Verbindung beider Gesamtschuldner durch die Eheschließung bei Vornahme des Geschäfts gar nicht kannte.

Vorstehendes gilt unabhängig vom Güterstand der Gesamtschuldner.

Zitat Ende.

29.04.2020 10:45 • #330


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