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30 Ehejahre, 33 Jahre ein Paar vorbei ?

CaveCanem
@Kummerkasten007 Seh ich anders.

Er hat sich per Unterschrift vertraglich zu dem verpflichtet, was ich weiter vorne geschrieben habe.

Das ist familienrechtlich sogar einklagbar, da Teil des Vertragswerkes Ehe.

Dazu brauch ich nicht verheiratet gewesen sein, um das zu wissen.


@T4U

Klar kann man das Trennungsjahr zurückdatieren.

Aber dann verliert man Anspruchszeiten. Versorgungsausgleich....Rentenanwartschaften... Hm?!

Klar kann man das tun. Wenn man sich das leisten kann.

Man kann aber auch schlicht und ergreifend auf Zeit spielen.

Bislang isser nur ausgezogen. Ja, kann man als Beginn des Trennungsjahres deklarieren.

Oder als mein Mann ist auf Dienstreise. Oder wir hatten eine Krise und wollten jeder in Ruhe nachdenken.

So what?! Mit Ü 50 überlegt man besser genauer, bevor man Geld und Vorteile verschenkt.

Zumal dann, wenn man 30 Jahre mitgeochst hat am gemeinsamen Vermögen.

22.04.2020 06:17 • x 1 #181


Kummerkasten007
Zitat von CaveCanem:
Das ist familienrechtlich sogar einklagbar, da Teil des Vertragswerkes Ehe.


Es ist einklagbar, dass ich mit meinem Ehepartner REDEN MUSS?

Ist doch keine Leibeigenschaft, die hier eingegangen wurde.

22.04.2020 06:30 • #182


A


30 Ehejahre, 33 Jahre ein Paar vorbei ?

x 3


Heffalump
Zitat von CaveCanem:
Klar kann man das Trennungsjahr zurückdatieren

Sie hat gefragt, ich habe geantwortet. Warum daraus jetzt ein Problem erarbeiten, was sie will - wird sie entscheiden. Sie wird sicherlich auf Nichts verzichten, was ihr zusteht.

Und das auf Zeit spielen, wie du es so schön formulierst. Sie kann den Tag des Auszuges von ihm nehmen oder es auf später datieren. Sie kann das gesetzliche Trennungsjahr eh nicht umgehen, bevor man sich um Scheidung kümmert. Und nach ings. 3 Jahren kann man sich auch scheiden lassen, ohne Zustimmung vom Partner, das erklärt jeder Anwalt.

Mehr ist es nicht. Aber da man die Kosten der Scheidung meist zu Hälfte teilt, kann man diese minimieren, wenn man vorher zum Notar geht und eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung macht, dann kostet auch der Anwalt nicht soviel, weil diese an jeder Scheidung kräftig mitverdienen. Das sagt dir dein Anwalt natürlich nicht.

Deine Anspruchszeiten beziehen sich auf Jahre. Von jedem Ehejahr bekommt sie Ausgleich, da spielt ein Monat hin oder her, keine Rolle.


Zitat von CaveCanem:
Mit Ü 50 überlegt man besser genauer, bevor man Geld und Vorteile verschenkt.

Deswegen geht man zu einem Anwalt für Familienrecht und nicht zu einem Wald-, Wiesen und Hinterhofanwalt

22.04.2020 06:35 • #183


B
Zitat von T4U:
Sie hat gefragt, ich habe geantwortet. Warum daraus jetzt ein Problem erarbeiten, was sie will - wird sie entscheiden. Sie wird sicherlich auf Nichts verzichten, was ihr zusteht.

Und das auf Zeit spielen, wie du es so schön formulierst. Sie kann den Tag des Auszuges von ihm nehmen oder es auf später datieren. Sie kann das gesetzliche Trennungsjahr eh nicht umgehen, bevor man sich um Scheidung kümmert. Und nach ings. 3 Jahren kann man sich auch scheiden lassen, ohne Zustimmung vom Partner, das erklärt jeder Anwalt.

Mehr ist es nicht. Aber da man die Kosten der Scheidung meist zu Hälfte teilt, kann man diese minimieren, wenn man vorher zum Notar geht und eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung macht, dann kostet auch der Anwalt nicht soviel, weil diese an jeder Scheidung kräftig mitverdienen. Das sagt dir dein Anwalt natürlich nicht.

Deine Anspruchszeiten beziehen sich auf Jahre. Von jedem Ehejahr bekommt sie Ausgleich, da spielt ein Monat hin oder her, keine Rolle.


Deswegen geht man zu einem Anwalt für Familienrecht und nicht zu einem Wald-, Wiesen und Hinterhofanwalt



Guten Morgen zusammen,
eine Trennung- bzw. Scheidungsvereinbarung ist wie ein Ehevertrag in letzter Minute, warum sollte ich mich aus so etwas einlassen. Bringt mir keinen Vorteil.

Und ich will nicht früher geschieden werden, denn mit jedem Tag den ich länger verheiratet bin laufen meine Ansprüche weiter.
Es ist ein großer Unterschied ob ich mit 56 Jahren geschieden werde oder mit 58.

Keinesfalls mache ich irgendetwas was ihm nützt und mir schadet. Der lacht sich ja sonst tot über mich. Er hat mir ja schon gesagt Irgendwann ist es dann aber auch vorbei (hat Lieschen Müller ihm geflüstert). Genau irgendwann ist es vorbei, so in frühestens 3 Jahren, da er bisher weder umgemeldet ist, noch sind wir wirtschaftlich getrennt. Jeden Monat den es länger dauert, bringt mir bares Geld.

Und selbstverständlich war ich bei einem Fachanwalt für Familienrecht, habe mich vorher erkundigt, bei anderen Geschiedenen, ob eben dieser gut ist.

Grüße
Bayside

22.04.2020 07:26 • #184


Heffalump
Zitat von Bayside:
Bringt mir keinen Vorteil.

Der Vorteil liegt im Sinne des Betrachters. Bevor die Anwälte das Geld einstreichen, das ich haben könnte,... aber deine Wahl. Ich habs durch und bin gut gefahren bei.

22.04.2020 07:29 • x 1 #185


B
Zitat von T4U:
Der Vorteil liegt im Sinne des Betrachters. Bevor die Anwälte das Geld einstreichen, das ich haben könnte,... aber deine Wahl. Ich habs durch und bin gut gefahren bei.



Kannst Du mir das etwas näher erläutern?
Ist meine erste Trennung/Scheidung, bin unerfahren.

22.04.2020 07:40 • #186


K
Relativ simpel... wenn ihr euch vorab einigt und das Betriebs und Privatvermögen in einer scheidungsfolgevereinbarung regelt, fällt das nicht ins Vermögen, welches gerichtlich geklärt werden muss und kostet keine Gerichtskosten.
Auch die Anwaltskosten werden deutlich weniger, wenn man das meiste vorab regelt.
Alles was über Jahre über Anwälte und Gerichte ausgefochten wird, verbrennt nur Geld.
So viel Unterhalt kann dir gar nicht zustehen, wie da auf beiden Seiten an Geld vernichtet wird.
Wenn also alles in ruhigerem Fahrwasser ist, solltet ihr einen guten Mediator suchen und die Dinge außergerichtlich regeln.
Mehr kannst du nicht sparen.

22.04.2020 08:31 • x 3 #187


Kummerkasten007
Zitat von Katip:
solltet ihr einen guten Mediator suchen und die Dinge außergerichtlich regeln


Dafür ist die TE im Moment, so glaube ich, zu verletzt und gekränkt.

22.04.2020 08:36 • x 1 #188


B
Zitat von Katip:
Relativ simpel... wenn ihr euch vorab einigt und das Betriebs und Privatvermögen in einer scheidungsfolgevereinbarung regelt, fällt das nicht ins Vermögen, welches gerichtlich geklärt werden muss und kostet keine Gerichtskosten.
Auch die Anwaltskosten werden deutlich weniger, wenn man das meiste vorab regelt.
Alles was über Jahre über Anwälte und Gerichte ausgefochten wird, verbrennt nur Geld.
So viel Unterhalt kann dir gar nicht zustehen, wie da auf beiden Seiten an Geld vernichtet wird.
Wenn also alles in ruhigerem Fahrwasser ist, solltet ihr einen guten Mediator suchen und die Dinge außergerichtlich regeln.
Mehr kannst du nicht sparen.


Danke für Deine Erklärung. Ich denke mal darüber nach.
Wobei, er müßte ja auch einverstanden sein, beim Unterhalt könnte das sogar funktionieren, aber beim Firmenvermögen vermutlich nicht, denn er findet, dass gehört nur ihm.

22.04.2020 08:41 • #189


Heffalump
Zitat von Bayside:
aber beim Firmenvermögen vermutlich nicht, denn er findet, dass gehört nur ihm.

Glaubt er das? Lass ihn in dem Glauben. Sein Kompanion und Du, ihr werdet ihn bestimmt in die Richtung erden

22.04.2020 08:45 • x 1 #190


6rama9
Zitat von Bayside:

Danke für Deine Erklärung. Ich denke mal darüber nach.
Wobei, er müßte ja auch einverstanden sein, beim Unterhalt könnte das sogar funktionieren, aber beim Firmenvermögen vermutlich nicht, denn er findet, dass gehört nur ihm.

hahaha... ich dachte er hätte sich bereits einen RA zugelegt? Der wird ihn schon eines anderen belehren.

22.04.2020 08:51 • #191


B
Ich weiß nicht, was er überhaupt mit seinem RA besprochen hat.

Er sagt mir, dass das Erstgespräch 1 Stunde gedauert hat. Es macht aber den Eindruck, dass in dieser einen Stunde nichts, für uns wichtiges besprochen wurde. Alles was ich ihm gesagt habe, was ich von meinem Anwalt wußte, war ihm unbekannt.

Des Einzige was er nach dem Gespräch definitiv wußte, ist dass er mir gegenüber unterhaltspflichtig ist, und das nicht zu knapp. Vorher dachte er ja, er läßt mir monatlich mal 500 Euro da, und damit ist er raus
Aber auch da nichts konkretes, da er nur sein monatliches Gehalt angegeben hat, nicht aber Tantiemen, Urlaubs-, Weihnachtsgeld usw.. Der Unterhalt bemisst sich aber nach dem Jahresgehalt.

Keine Ahnung, ich bin inzwischen froh, dass er sich diesen Anwalt genommen hat, sollte ja eigentlich meiner werden.

Bei meinem wußte ich nach 10 Minuten wo der Hammer hängt.

22.04.2020 09:01 • #192


Heffalump
Zitat von Bayside:
Alles was ich ihm gesagt habe, was ich von meinem Anwalt wußte, war ihm unbekannt.

Teile ihm das nicht mehr mit. Es mag sein, er hat mit dem Anwalt nur Dinge besprochen, die für ihm wichtig sind - und waren.

22.04.2020 09:03 • x 3 #193


B
Ja, als ich mit ihm darüber sprach waren wir noch einigermaßen gut miteinander.
Das hat sich ja seit gestern doch etwas geändert.

22.04.2020 09:06 • #194


Heffalump
Dafür ist jetzt die Terrasse sauber. Benutze ihn ruhig. Für anderes taugt er gerade nicht

22.04.2020 09:10 • x 2 #195


A


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