Ich zitiere mal, was Peter hier so geschrieben hat - und dann schlägt doch mein Lügendetektor an:
Zitate aus Peters vorherigen Beiträgen:
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Beitrag vom 20.03.2013, 08:25
Am 5.2.2013 gegen 17 Uhr .... TRENNUNG ....
... Auch 200tsd. Euro für unseren Hauskauf verschwanden. Dann die ständigen Attacken mich noch aus unserer schönen Mietwohnung zu drängen. Am 26.02.2013 hatten wir dann schon einen schnellen Termin beim Amtsgericht Charlottenburg über die Zuweisung der ehelichen Wohnung, die Herausgabe aller Kraftfahrzeuge. Mit allem ist sie gescheitert und muss auch meine Erbschaft zurückgeben. Sie wird jetzt wegen Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen, Prozessbetraug, Beleidigung, falschen Anschuldigungen und Familiendiebstahl strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Am Monatsende muss ich die erste Lohn- und Kontopfändung machen.
Beitrag vom 20.03.2013, 11:43
Wir wollten am 16.02.2013 eine alte Wassermühle bei Rheinsberg kaufen. Alles war vorbereitet, dass Geld war da und wir wollten dort unseren Alterssitz einrichten. Am 30.01.2013 hatte ich ihr das Geld zum Geburtstag geschenkt. ..... Tagesüber, am Montag hat sie dann die Kontoen leer gemacht.
Beitrag vom 20.03.2013, 12:49
.... Geld musste ich mir von Freunden leihen. ....
Beitrag vom 20.03.2013, 15:33
einen titel habe ich ja schon und ich habe letzten freitag hier in unserer wohnung alles pfänden lassen, damit hier nicht noch mehr verschwindet.
Beitrag vom 24.03.2013, 10:13
Gast246, ich habe schon einen rechtskräftigen Titel.
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@Peterbln - ich glaube dir KEIN einziges Wort, außer dass Du durch den Wind bist und dich deine Frau verlassen hat
1. Wenn du von der Wassermühle bei Rheinsberg schreibst und man ein wenig im Internet danach sucht, dann wird man auch fündig. Du meinst sicher dieses Objekt: was noch immer bei dem Makler zu Verkauf steht, wie ein kurzer Telefonanruf zutage förderte. Es gab auch keinen zwischenzeitlichen Verkauf, wie der Makler versicherte. Der Makler kennt Dich nicht einmal!
2. Wenn dich deine Frau am 05.02. verlassen hat und ihr am 26.02. bereits einen ersten Gerichtstermin hattet, kannst Du mir dann mal erklären, wie der Titel bereits RECHTSKRÄFTIG SEIN SOLL? Das ist doch Blödsinn³!
Gegen ein erstinstanzliches Urteil vom 26.02. (und das wird bei Dir lediglich um die Zuweisung der Ehewohnung gegangen sein in einem einstweiligen Verfügungsverfahren beim AG Charlottenburg) besteht noch immer eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen NACH ZUSTELLUNG der SCHRIFTLICHEN Urteilsbegründung! Erfahrungsgemäß dauert die schriftliche Begründung ca. 2 Wochen, d.h. Du kamst frühestens am 05.03. im Besitz eines Urteils gewesen sein. Außerdem entscheidet das Amtsgericht nur Streitsachen bis 5.000 EUR und nicht in Höhe von 200.000 EUR.
Dann schreibst Du, dass Du Deiner Frau das Geld am 31.01. geschenkt hast, dann konnte sie doch das Geld ganz legal abheben - was spricht dagegen?
Du könntest natürlich aus einem vorläufigen Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben, doch dann müsstest Du Sicherheiten von 200.000 EUR + 10 % hinterlegen bzw. eine Bankbürgschaft beibringen. Gleichzeitig schreibst Du aber, dass du dir Geld von Freunden leihen musstest. Ja was denn nun? Geld leihen von Freunden oder doch noch so gut dastehen, dass man zumindest eine Bankbürgschaft erbringen kann?
Das alles widerspricht sich TOTAL. Ich glaube, dass Du diese Community hier verarschst.
Wir haben nichts gegen tatsächliches Leid und sind gerne bereit Dir dabei zu helfen, aus dem Loch herauszukommen. Doch dieses Forum ist nicht dazu gedacht uns mit gefakten Schicksalen zu beschäftigen, mit Sachverhalten die so nicht stimmen können. Du schreibst, dass das AG Charlottenburg in der Familiensache am 26.02. verhandelt hat. Auch das ist schlicht gelogen. Das AG Charlottenburg hat keine Familiengerichtsbarkeit
So Peterbln - nun kläre uns mal auf, was stimmt den nun wirklich? Wenn ich recht haben sollte, dann bist Du hier ganz schnell verschwunden ....
LG Reinhard - der hier ganz genau die Beträge liest
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Harte Zeiten gehen vorbei - Harte Charaktere bleiben für immer!
25.03.2013 18:32 •
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