Heffalump
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Zitat von alleswirdbesser:Seite an Seite mit seiner Verwandtschaft zu leben war nicht mein Ziel,
Zitat von Heidi79:aber eine Scheidungsfolgevereinbarung ist doch rechtlich bindend.
Zitat von Heidi79:aber eine Scheidungsfolgevereinbarung ist doch rechtlich bindend
Zitat von alleswirdbesser:Solange wir uns einig sind, müssen wir keine Anwälte und Gerichte füttern.
Zitat von HerrZ:Und schwupps wird das Ding von einem Gericht kassiert.
Zitat von Heidi79:Es ging aber eher um die Folgevereinbarung.
Zitat von MaKu:Alles andere kann, muss aber nicht vorher geklärt werden. Geht die Immobilie in den Scheidungsprozess, wird es natürlich teurer, weil sich dann die Kosten am Objektwert richten.
Zitat von alleswirdbesser:nach der Scheidung schwer vor überhaupt noch irgendwas regeln zu können
Zitat von MaKu:Alles andere kann man, auch um Kohle zu sparen, vorher mit einer Trennungsvereinbarung klären. Auch der Zugewinnausgleich kann in der Trennungsvereinbarung ausgeschlossen werden, dass ist dann quasi ein Ehevertrag ad hoc.
Zitat von MaKu:das verstehe ich nicht, spätestens während einer Scheidung muss doch alles geregelt werden.
Zitat von Heidi79:@MaKu, wenn einer schon während der Trennung das Eigentum übernimmt und den anderen auszahlt steht ja auch nur einer im Grundbuch. Dann ist es ja ...
Zitat von Heidi79:@alleswirdbesser ist es nicht so, dass er die Scheidung nach dem 3. Trennungsjahr verlangen kann? Oder möchte er keine Scheidung?
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