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16 Jahre, 2 Kinder, Haus und Trümmerhaufen

Charla
Zitat von axel1:
Meine Therapeutin hat mir das gleiche geraten, aber gefühlt hat meine Ex sogar Recht mit der Aussage Deine blutige Lippe hast du dir selbst zugeführt und ein Selfie gemacht, das glaubt sie keiner

Versuch macht klug !
Es ist besser etwas zu haben, als gar nichts, so wie sie drauf ist kannst du mit allem rechnen,
ich finde es ist manchmal wichtig vorausschauend zu handeln.

Frage mal den Anwalt ob du deinen Hausanteil auch als Teilungsversteigerung anbieten könntest, was einerseits Verluste bringen könnte, andererseits könntest du das Haus dann auch selbst günstig ersteigern.
Und wenn das erstmal nur als Hinweis an sie dienen könnte.

11.09.2023 21:14 • #136


A
Zitat von Einfachatmen:
Jeder hat hier seine Geschichte und jeder hat hier mal angefangen zu schreiben

Ist auf jeden Fall auch meine Animation, in Zukunft helfen oder meinen Beitrag leisten zu können. Ich glaube, das ist das Prinzip

11.09.2023 21:16 • x 2 #137


A


16 Jahre, 2 Kinder, Haus und Trümmerhaufen

x 3


Milly85
Zitat von axel1:
Deine blutige Lippe hast du dir selbst zugeführt und ein Selfie gemacht, das glaubt sie keiner

SCHWACHSINN ! Das will sie dir nur einreden! Du wirst 100% Freunden oder Verwandten davon erzählt haben oder nicht?! Das sind deine Zeugen - kann ja jeder sagen, dass er nicht gewalttätig war die Zeiten in denen Männern nicht geglaubt wird, dass sie geschlagen wurden sind vorbei! Da darf sie sich warm anziehen. Du hättest wirklich damals ne Anzeige machen müssen - das fällt dir jetzt auf die Füße! Leider

11.09.2023 22:04 • x 2 #138


Einfachatmen
Guten Morgen,
neuer Tag, neue Möglichkeiten - bleib bei dir, du machst heute die richtigen Schritte!
Sprich vielleicht doch mal Freunde an, ob sie nicht doch was mitbekommen haben...also, zumindest verbale Aussetzer.

12.09.2023 07:43 • x 1 #139


A
Werde ich tun. Ich mache auch meine Termine bei Anwalt und Jugendamt. Und sammle alle Daten zusammen und arbeite sie in den nächsten Tagen bei meinem Kumpel auf. Beim Jugendamt möchte ich vor allem einen Beratungstermin haben und darüber sprechen, dass ich und die Kinder gern ein Wochenwechel-Modell fahren wollen. Wenn die Ex dort aufschlägt bevor ich es tue und einen Titel erwirkt, bin ich die Kinder los, bis auf jedes zweite Wochenende. Und das würde mich aus meiner aktuellen emotionalen Sichtweise voll zerstören.

12.09.2023 07:54 • x 3 #140


S
Wechselmodell heißt meist, dass der Vater Max 49 Prozent der Zeit betreut und dadurch trotzdem Unterhalt zahlen muss.
Wenn die Mutter das Wechselmodell ablehnt , wird es sehr sehr schwierig dies gegen ihren Willen durchzusetzen.
Gern wird dann das Kindeswohl herbeigeführt, die Kinder müssen zur Ruhe kommen, brauchen ein sichereres Nest ….

Lies mal in Väterforen wie oft in Deutschland das Wechselmodell gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Dem Vater wird dann oft auch unterstellt dass er nur den Unterhalt sparen möchte.


Setze lieber auf die Karte, alleiniges Aufenhaltsbestimmungsrecht.

12.09.2023 08:38 • x 3 #141


Milly85
Zitat von Schwedus:
Wechselmodell heißt meist, dass der Vater Max 49 Prozent der Zeit betreut und dadurch trotzdem Unterhalt zahlen muss.

Wow. Wie unfair ist das denn?!?

12.09.2023 09:04 • x 2 #142


M
KU fällt unter Umständen auch bei 50/50 an,ist halt vom Einkommen abhängig.
Das paritätische WM reicht von 50/50 bis max 40/60.
Hab das Problem momentan auch an den Hacken und habe meine Betreuungszeiten aufgelistet.Bewegt sich nur bei Übernachtungstagen bei etwa 45% zuzüglich sonstiger Zeiten.
Anwältin hat der Gegenseite klat geschrieben eindeutig und in jedem Fall paritätisch und dem Kindeswohl entsprechend.
Bin gespannt was als Antwort kommt,da es NF nur um mehr Freizeit fürs Hobby geht.
Alles andere ist gegenseitige jobtechnische Unterstützung

12.09.2023 09:18 • x 5 #143


Einfachatmen
Ich war mir sicher das es inzwischen besser und gerechter aufgeteilt wird. Aber es klingt schon so, das es auch extrem auf die anwältliche Unterstützung ankommt.

Als wenn es nicht schon kompliziert genug wäre....

12.09.2023 11:51 • #144


A
Zitat von Milly85:
Wow. Wie unfair ist das denn?!?

Ich verdiene 300-400 Euro weniger als sie...

12.09.2023 12:05 • x 1 #145


A
Zitat von Schwedus:
Wechselmodell heißt meist, dass der Vater Max 49 Prozent der Zeit betreut und dadurch trotzdem Unterhalt zahlen muss. Wenn die Mutter das ...

Oh Gott, wie gern wollte ich das verhindern, vor allem in Bezug auf die Kinder. Wir wollen ja alle vier, dass Papa und Mama gleichermaßen Zeit für die Kinder haben...

12.09.2023 12:07 • #146


S
@axel1 fiktives Einkommen, 48 h Woche um das Einkommen künstlich hochzurechnen ….
Sollte keine Einigung ohne Gericht möglich sein wird einer für die Familie zahlen müssen.

Da bitte nicht wundern dass der Vater auch in der modernen Zeit im Familienrecht immer noch als Ernährer angesehen wird.

Sicher gibt es Ausnahmen, kommt auf das Bundesland, den Richter und den Anwalt an.

12.09.2023 12:12 • x 1 #147


A
Zitat von Schwedus:
@axel1 fiktives Einkommen, 48 h Woche um das Einkommen künstlich hochzurechnen …. Sollte keine Einigung ohne Gericht möglich sein wird einer für ...

Nächsten Montag habe ich Termin beim Anwalt, ich bin schon gespannt...

12.09.2023 12:14 • x 4 #148


S
Zitat von axel1:
Nächsten Montag habe ich Termin beim Anwalt, ich bin schon gespannt...


darum schreibe ich es, informiere dich vorab. Ich war bei 2 Anwälten, keiner sprach das Thema fiktives Einkommen und Pflicht zur 48 Woche an.
Rückwirkend - in vielen Gesprächen mit anderen Vätern, ist es besser in die Offensive zu gehen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht aktiv einzuklagen.

12.09.2023 12:18 • x 1 #149


M
Schwedus,
Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit-fiktives Einkommen wird dann berechnet wenn Dein normales Einkommen für die Unterhaltszahlungen nicht reicht UND es aber realistisch betrachtet erhöht werden könnte(daher wohl die 48 h)
Aber ohne gute anwaltliche Beratung geht es bei diesen komplexen Themen,im Streitfall,nun wirklich nicht

12.09.2023 13:14 • x 5 #150


A


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