Gartenfee17
- 480
- 1
- 911
Solskinn2015
Zitat von Solskinn2015:Ne danach sind die Schlösser gewechselt und Du bist draußen.
arjuni
Zitat von Gartenfee17:Es reicht, wenn du glaubhaft machst, dass die Situation seelisch unerträglich ist und eskalieren könnte. Z.B. Kindeswohl deshalb gefährdet scheint. Du hast das Recht dort zu wohnen, weil es die Ehewohnung ist, egal wem sie gehört. Die Gerichte weisen oft dem, der die Kinder hütet, die Ehewohnung zu.
Solskinn2015
Sahneee
Sahneee
Dattel
Sahneee
Ähnliche Themen
Hits
Antworten
Letzter Beitrag
581
7
4900
59
1128
3
984
2
897
3